Aus dem Wirtschaftsleben, ob im Inland oder international, ist die Bankgarantie nicht mehr wegzudenken. Sie wird immer dann eingesetzt, wenn ein Geschäft gegen das Ausbleiben einer vereinbarten Leistung abgesichert werden soll.
Da im Prinzip jeder legale wirtschaftliche Vorgang mit einer Bankgarantie besichert werden kann, sind Zweck und Arten von Bankgarantien vielfältig.
Allen ist jedoch gemeinsam, dass sich eine Bank unwiderruflich verpflichtet, mit einem festgelegten Geldbetrag für Sie einzustehen, wobei sich der Anspruch der begünstigten Person auf Zahlung allein aus dem Wortlaut der Garantie ergibt: die Bank zahlt “auf erstes Anfordern ohne Prüfung des Rechtsgrundes“. Sogar dann, wenn die oder der Begünstigte zusätzliche Nachweise beizubringen hat (z.B. eine Kopie der unbezahlt gebliebenen Rechnung), prüft die Bank nur, ob diese Nachweise beigebracht wurden.
Die Bank kann und darf nicht prüfen, ob die Rechnung vielleicht aus gutem Grund unbezahlt geblieben ist. Die Einmischung in das Grundgeschäft ist der Bank nicht gestattet. Man spricht daher auch von einem abstrakten Zahlungsversprechen.
Im Garantiegeschäft gilt also der Grundsatz „zuerst zahlen, dann streiten!“. Wenn Sie eine Bankgarantie beauftragen, sollten Sie daher der oder dem Begünstigten soweit vertrauen können, dass Sie nicht mit einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme rechnen müssen.
Ihre Vorteile:
Unser Service:
Wie unterscheiden sich Bürgschaften und andere Haftungserklärungen von der Bankgarantie? Lesen Sie mehr dazu unter dem weiterführenden Link "Bankgarantie vs. Bürgschaft".
Oberbank Bankgarantien werden national und international akzeptiert, ob direkt oder indirekt erstellt! Vertrauen Sie auf die Erfahrung und das Wissen unseres Garantie-Teams.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die BeraterInnen unserer Geschäftsstellen gerne zur Verfügung.