Seit dem 01.01.2008 gibt es auch für Selbständige die Möglichkeit, 1,53 % der jährlichen Beitragsgrundlage als private Vorsorge zu verwenden. Die Beiträge werden über die Sozialversicherung an eine Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) zur Veranlagung und Verwaltung weitergereicht. Dies wird weitgehend aufkommensneutral erfolgen, da seit 1. Jänner 2008 die Krankenversicherungs-Beiträge statt bisher 9,1 % nun 7,65 % betragen, also um 1,45 Prozentpunkte weniger.
Je nach Berufsgruppe ist die/der Selbständige entweder zur Teilnahme verpflichtet oder kann frei entscheiden.
Wer ist verpflichtet?
Wer kann freiwillig vorsorgen?
Für BerufseinsteigerInnen besteht die Eintrittsmöglichkeit innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der selbständigen Berufsausübung. Wichtig: Eine Entscheidung zur Teilnahme oder Nichtteilnahme kann nicht mehr widerrufen werden!
Damit wird es zukünftig für alle Menschen, die im Berufsleben stehen, eine betriebliche Vorsorge geben! Für das System der Vorsorgekassen, die ja schon heute als zentrales europäisches Musterbeispiel für Flexibilität am Arbeitsplatz gelten, bedeutet dies einen enormen Aufschwung und eine noch breitere Anerkennung.
Mehr Informationen erhalten Sie direkt auf der Homepage der VBV Vorsorgekasse.