Bei der Pensionsrückdeckungsversicherung sagt ein Unternehmen einzelnen MitarbeiterInnen eine Firmenpension zu. Aufgrund dieses Vertrages werden gewinnmindernde Pensionsrückstellungen gebildet, wodurch in beträchtlichem Maß Steuern gespart werden.
Eine Pensionsrückdeckungsversicherung wird abgeschlossen, um Liquiditätslücken bei der Fälligkeit der Pensionen auszuschließen.
Ihre Vorteile:
Bereits nach drei Jahren haben ArbeitnehmerInnen einen Anspruch auf Abfertigung. Das Gesetz schreibt vor, dass für 50% der bestehenden Abfertigungsansprüche Rückstellungen zu bilden sind, wovon die Hälfte durch Wertpapiere gedeckt sein muss.
Damit hat der Unternehmer oder die Unternehmerin aber erst für 25% der Ansprüche finanziell vorgesorgt. Daraus kann für den Unternehmer oder die Unternehmerin eine Deckungslücke entstehen.
Um die Liquidität des Unternehmens im Abfertigungsfall sicherzustellen, gibt es die Abfertigungsversicherung des 3 Banken Versicherungs-Service.
Ihre Vorteile:
Mehr Informationen dazu finden Sie bei unserem Partner, dem 3 Banken Versicherungs-Service unter www.3bvs.at.