Über eine Pensionskasse können ArbeitgeberInnen für alle oder ausgewählte ArbeitnehmerInnen mittels Betriebsausgabe eine Firmenpension finanzieren.
Ab Pensionseintritt zahlt die Pensionskasse dem Arbeitnehmer eine lebenslange, jährlich steigende Zusatzpension aus. Im Ablebensfall erhalten die hinterbliebenen Partner und unversorgte Waisen eine Hinterbliebenenpension. Wird der Arbeitnehmer berufsunfähig, so hat er Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitspension.
Ihre Vorteile:
Mehr Informationen dazu finden Sie bei unserem Partner, dem
3 Banken Versicherungs-Service unter www.3bvs.at.