Mit dem Budgetbegleitgesetz 2007 (BBG 2007) wurde die Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen wieder eingeführt.
Die Regelung ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2007 beginnen. Das bedeutet: Die Wertpapierdeckung muss erstmals am Schluss jenes Wirtschaftsjahres, das nach dem 30. Juni 2007 beginnt, erfüllt sein. Entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr, dann ist die Wertpapierdeckung erst zum 31. Dezember 2008 notwendig. Bei vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahren und bei Rumpfwirtschaftsjahren, die jeweils nach dem 30. Juni 2007 begonnen haben, ist die Wertpapierdeckung entsprechend früher zum Bilanzstichtag dieses (Rumpf-) Wirtschaftsjahres notwendig.
Entsprechend der Regelung müssen am Schluss jedes Wirtschaftsjahres Wertpapiere im Nennbetrag von mindestens 50 % des am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungsbetrags im Betriebsvermögen vorhanden sein.
Die Oberbank bietet dazu eine Reihe geeigneter Wertpapiere an.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die BeraterInnen unserer Geschäftsstellen gerne zur Verfügung.