04.04.2012
Die neue Verordnung beinhaltet technische Vorschriften und die Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in EUR bzw. Änderungen zur EU-Verordnung Nr. 924/2009.
Die EU-SEPA-Verordnung Nr .260/2012 ist am 30.03.2012 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und per 02.04.2012 in Kraft getreten.
Die Europäische Kommission hat in der nun vorliegenden Verordnung die definitive Ablöse der nationalen Verfahren im Euro-Zahlungsverkehr für Februar 2014 festgelegt. Damit müssen bis zu diesem Zeitpunkt alle nationalen Auftragsarten (Überweisung, Lastschrift) durch die entsprechenden SEPA Instrumente (SEPA Überweisung, SEPA Lastschriftsverfahren SDC und SDB) ersetzt werden.
Der Geltungsbereich der EU-Verordnung erstreckt sich auf die EU–27 Staaten und die EWR Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen). Nicht unter die EU-Verordnung fallen die Schweiz und Monaco.
Nicht betroffen sind Zahlungen in Fremdwährung, Kartenzahlungen, Individualzahlungen (Eilzahlungen) und eGeld-Zahlungen.
Was ändert sich konkret?
| 04.2012 | Wegfall der EUR 50.000,- Grenze Inlandspreis für grenzüberschreitende Überweisungen. Voraussetzung sind wie bisher die Angabe von BIC, IBAN und Spesenweisung SHA |
| 02.2014 | Ablöse der nationalen Zahlungsverkehrsverfahren (Überweisung, Lastschrift) durch SEPA Instrumente |
| 02.2014 | Ablöse der nationalen Zahlungsverkehrsnormen durch einen neuen europäischen ISO (XML) Standard 20022 |
Für weitere Informationen stehen Ihnen die BeraterInnen unserer Geschäftsstellen gerne zur Verfügung.