Erfolgskurs und Geschäftspolitik der Oberbank basieren auf besonderen Grundsätzen.
Unabhängigkeit durch stabile Kernaktionäre
Die Geschäftspolitik der Oberbank und ihr kontinuierlicher Erfolgskurs basieren auf Grundsätzen guter Unternehmensführung und Transparenz und verfolgen nachhaltige und langfristige Zielsetzungen. Die Eigentümerstruktur sowie die strategische Ausrichtung der Oberbank als börsenotierte, unabhängige Regionalbank werden der Öffentlichkeit klar kommuniziert. Die Bewahrung der Unabhängigkeit ist unser oberstes Unternehmensziel. Durch eine nachhaltige Ertragskraft und eine vernünftige Risikopolitik wollen wir diese Unabhängigkeit absichern. Für keinen Aktionär ist eine direkt oder indirekte Beherrschung im Alleingang möglich. Zwischen der BKS, der BTV und der Wüstenrot Genossenschaft besteht eine Syndikatsvereinbarung, mit dem Zweck, die Unabhängigkeit der Oberbank zu erhalten. Neben dem Bekenntnis des Managements und der Mitarbeiter zur Oberbank und ihrer Unabhängigkeit wirken langjährige Kooperationen mit verlässlichen Partnern wie Wüstenrot und Generali als wesentliche Stabilitätsfaktoren.
Österreichischer Corporate Governance Kodex
Als börsenotiertes Unternehmen verpflichtet sich die Oberbank freiwillig zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Goverance Kodex und sieht in ihm eine wertvolle Richtschnur zur Ausgestaltung der diesbezüglichen internen Mechanismen. In seiner Sitzung am 30.11.2006 hat der Aufsichtsrat der Oberbank die Implementierung des neuen Kodex in der Fassung Jänner 2006 einstimmig beschlossen. Dieser Beschluss sieht vor, dass die Transparenzvorschriften bereits im Geschäftsbericht 2006 ihren Niederschlag finden und die übrigen Regelungen per Jänner 2007 in Kraft treten. Aufgrund der Adaptierungen des Kodex wurde in der Aufsichtsratssitzung vom 28.3.2007 die Geschäftsordnung von Vorstand und Aufsichtsrat an die neuen Richtlinien angepasst.
Bereits im Geschäftsjahr 2006 hat der Aufsichtsrat im Sinne des Kodex Leitlinien zur Feststellung seiner Unabhängigkeit definiert. In einer individuellen Erklärung haben sich alle Aufsichtsratsmitglieder der Oberbank als unabhängig deklariert.
In der Aufsichtsratssitzung vom 24.03.2010 wurde der Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2010 zur Kenntnis genommen.
Das Bekenntnis zur Umsetzung des Österreichischen Corporate Governance Kodex hat zur Folge, dass das Nichteinhalten von so genannten C-Regeln („comply or explain“) zu begründen ist. Die Oberbank erfüllt mit dem Geschäftsjahr 2009 alle C-Regeln durch die Begründung folgender Abweichungen:
Regel 2 C (One share – one vote): Die Oberbank hat neben Stamm- auch Vorzugsaktien ausgegeben und eröffnet mit der Gewinnbevorzugung der Vorzugsaktionäre eine attraktive Veranlagungs-Variante.
Regel 30 C, 31 C: Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend erfolgt die Offenlegung der Vorstandsvergütung im Geschäftsbericht der Oberbank AG als Gesamtposition. Aus Gründen des Datenschutzes sowie aus Rücksicht auf das Recht auf Privatsphäre der einzelnen Vorstandsmitglieder unterbleibt ein Ausweis der Bezüge je Vorstandsmitglied.
Regel 45 C: Aufgrund der gewachsenen Aktionärsstruktur sind Vertreter der BA-CA, BTV und BKS als drei Mitbewerber mit bedeutenden Aktienpositionen Aufsichtsratsmitglieder.
Regel 52 C: Der Aufsichtsrat der Oberbank zählt mehr als zehn Mitglieder. Die Oberbank schätzt die Expertise ihres aus Spitzenkräften der heimischen Wirtschaft bestehenden Aufsichtsrates. Sensible Aufgabenbereiche des Aufsichtsrates werden zudem in drei Ausschüssen wahrgenommen.