Veröffentlichung des Beschlusses, von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des
Rückkaufprogramms der Oberbank AG
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2,4 und 5 VeröffentlichungsV 2002
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 7. April 2009 beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 27. Mai 2008
erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen der Mitarbeiteraktion Gebrauch zu
machen und hat ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm beschlossen; dieser
Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5
der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:
- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung
ist der 27. Mai 2008.
- Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses
erfolgte am 29. Mai 2008.
- Beginn des Rückkaufprogramms: 3 Börsetage nach dieser Veröffentlichung; voraussichtliche Dauer bis 20. April
2009.
- Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG.
- Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 50.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil
am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,2% und am gesamten Grundkapital von ca. 0,18%.
- Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten
amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht
mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener
Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei
Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
- Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb
der Börse. Zweck des Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen
Mitarbeiteraktion zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer
künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion bzw für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden.
- Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: keine
- Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im
Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.
Linz, am 7. April 2009
Der Vorstand
AKTIENRÜCKKAUF ABGESCHLOSSEN!
Das Aktien-Rückkaufprogramm wurde am 20.04.2009 erfolgreich abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogrammes wurden
zwischen dem 15.4.2009 und dem 20.4.2009 gesamt 50.000 Stück Stammaktien, entsprechend 0,1846 % des Grundkapitals,
börslich und außerbörslich erworben. Der Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 43,00, dies entspricht auch dem
höchsten und dem niedrigsten geleisteten Gegenwert je Stammaktie. Der Wert der rückerworbenen Aktien beträgt EUR
2.150.000.
Details zum
Aktien-Rückkaufprogramm 2009 (PDF)