Veröffentlichung des Beschlusses, von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG:
Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.4 VeröffentlichungsV 2002:
Aktienrückkauf abgeschlossen (01.07.2010)
Das Aktien-Rückkaufprogramm II wurde am 25.06.2010 abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogrammes wurden zwischen dem
23.06.2010 und dem 25.06.2010 gesamt 17.777 Stück Stammaktien, die 0,0618 % des Grundkapitals entsprechen, börslich und
außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 43,28; der höchste geleistete
Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 43,30; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 43,10. Der Wert
der rückerworbenen Aktien betrug EUR 769.389,00.
Details
Aktienrückkäufe (PDF)
Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.2 VeröffentlichungsV 2002 (29.06.2010)
Details Aktienrückkäufe Oberbank AG
(PDF)
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2002
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 17. Juni 2010 beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 10. Mai 2010
erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen der Mitarbeiteraktion Gebrauch zu
machen und hat ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm beschlossen; dieser
Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5
der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:
- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung
ist der 10. Mai 2010.
- Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am
10. Mai 2010 via APA/euro adhoc und am 11. Mai 2010 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
- Beginn des Rückkaufprogramms: 23. Juni 2010; voraussichtliche Dauer bis 25. Juni 2010.
- Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG.
- Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 20.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil
am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca 0,08% und am gesamten Grundkapital von ca. 0,07%.
- Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten
amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht
mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener
Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei
Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
- Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb
der Börse. Zweck des Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen
Mitarbeiteraktion zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer
künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion bzw für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden.
- Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
- Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im
Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.
Linz, am 17. Juni 2010
Der Vorstand