Seit 1.1.2008 fallen auch freie DienstnehmerInnen in das System Abfertigung NEU. Als gesetzliche Grundlage dient das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG).
Alle Details auf einen Blick:
- Gültig für alle neuen privatrechtlichen Dienstverhältnisse seit 01.01.2003
- Beitragshöhe 1,53 % vom Brutto-Entgelt
- Finanzierung erfolgt in der Aktivphase des Dienstnehmers/der Dienstnehmerin zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen im Anspruchsfall
- "Abfertigung Neu" für alle DienstnehmerInnen, unabhängig von der Ausscheidensart
- Anspruch auf Beitrag besteht sofort nach dem 1. Monat
- Durch das Rucksackprinzip verliert der/die ArbeitnehmerIn auch bei nicht abfertigungsunwirksamer Beendigung des Arbeitsverhältnisses (zB Selbstkündigung) oder wenn das Arbeitsverhältnis weniger als 3 Jahre gedauert hat, seinen/ihren Anspruch nicht
- "Abfertigung Neu"-Anspruch entsteht gegenüber der Vorsorgekasse
- Steuerbegünstigte Kapitalauszahlung (6 %) bleibt erhalten
- Inanspruchnahme der Abfertigung als Pension völlig steuerfrei
- Wechsel vom "Alten System" in die "Abfertigung Neu" mittels Vollübertritt nur mehr bis 31.12.2012
Bitte stellen sicher, dass Sie…
- einen Beitrittsvertrag abgeschlossen haben (erhältlich in Ihrer Oberbank Geschäftsstelle)
- die richtigen Dienstgeberkontonummern (DGKtNr) auf dem Beitrittsvertrag gemeldet haben, sodass die Vorsorgekasse alle aktuellen DGKtNr hat (von allen Bundesländern, in denen Sie tätig sind)
- eine laufende Aktualisierung / Meldung neuer DGKtNr an die VBV, z.B. bei Umfirmierungen, Zusammenschlüssen, Adressänderung oder Gründung von Filialen in anderen Bundesländern machen. Dies kann direkt an die VBV per Mail vbv@vorsorgekasse.at erfolgen.
- für die einzelnen DienstnehmerInnen die Beiträge an die GKK leisten (1,53 % des Bruttogehalts)
Für weitere Informationen stehen Ihnen die BeraterInnen unserer Geschäftsstellen gerne zur Verfügung.
Mehr zur steuerfreien Zusatzpension:
Vielleicht wollen Sie nicht nur in Zukunft mehr Pension bekommen, sondern jetzt schon weniger Steuer zahlen. Lassen Sie Ihr Guthaben bei Verfügungsanspruch auf dem Konto der Vorsorgekasse liegen und genießen dabei folgende Vorteile:
- 100%ige Kapitalgarantie
- Keine Kapitalertrags- und Versicherungssteuer
- Bei Pensionsantritt haben Sie die Wahl zwischen einer steuerfreien Zusatzrente oder Auszahlung mit 6 % Lohnsteuer
- Vererbbar – auch Hinterbliebene sind abgesichert