Rechnungen werden automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Sie sparen Zeit und Geld und müssen sich nicht um termingerechte Bezahlung kümmern.
Ihre Vorteile als Zahlungsempfänger/in:
- Bessere Planung und Disposition durch Festlegung des Zahlungstermins und der Betragshöhe
- Kosteneinsparung durch elektronische Abwicklung
- Schnelle Durchführung
- Vereinfachte Debitorenbuchhaltung, keine Evidenzhaltung offener Zahlungen
- Reduktion von Mahnungen
Ihre Vorteile als Zahlungspflichtige/r:
- Zahlungstermin muss nicht evident gehalten und kann nicht vergessen werden
- Der Weg zur Bank entfällt
- Konsumentenfreundliche Rückgabefristen
- Rückgabe ohne Angabe des Grundes möglich (Einzugsermächtigungsverfahren)
Unterschiede zwischen Einzugsermächtigungsauftrag und Abbuchungsverfahren:
Vertrag:
- Beim Einzugsermächtigungsverfahren wird der Vertrag zwischen der zahlungspflichtigen und der zahlungsempfangende Partei geregelt. Der Bank liegt kein Auftrag der zahlungspflichtigen Partei vor.
- Beim Abbuchungsverfahren liegt der Bank ein Auftrag der zahlungspflichtigen Partei vor.
Einspruchsfrist:
- Beim Einzugsermächtigungsverfahren wird die Einspruchsfrist von bisher 6 Wochen auf 8 Wochen verlängert.
- Bei Lastschriften im Abbuchungsverfahren steht Verbrauchenden eine Einspruchsfrist von 8 Wochen zu, wenn die zahlungspflichtige Partei nicht mindestens 4 Wochen vor Abbuchung eine Verständigung von der zahlungsempfangenden Partei erhalten hat.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die BeraterInnen unserer Geschäftsstellen gerne zur Verfügung.