Bleibt das Sparbuch mein Geheimnis?
Auch nach Aufhebung der Sparbuchanonymität ist der Schutz Ihrer finanziellen Sphäre durch das Bankgeheimnis voll gewährleistet.
Das Bankgeheimnis regelt das Verhältnis zwischen Geldinstitut und Dritten und soll Bankkunden davor bewahren, dass Informationen über ihre Geldangelegenheiten an jemand anderen gelangen. Das Bankgeheimnis ist in Österreich verfassungsrechtlich untermauert und gehört weltweit zu den besten.
Auch wenn bei Eröffnung eines Sparbuches Ihre Legitimationsdaten EDV-mäßig festgehalten werden, so sind diese nur der betreffenden Bank bekannt und sonst niemanden. Das Sparbuch bleibt somit auch weiterhin „Ihr Geheimnis“.