Manche bevorzugen eine Regelung nach ihren Wünschen zu Lebzeiten und entscheiden sich daher für die Schenkung. Andere regeln ihre Nachfolge erst für den Todesfall – durch ein Testament. Gibt es kein Testament greift die gesetzliche Erbfolge.
Ein kurzer Überblick über Ihre Möglichkeiten:
- Schenken:
Zu Lebzeiten kann die Übertragung von Eigentum durch Schenkung von Vorteil sein, um das Eigentum bewusst an eine gewünschte Person weiter zu geben und damit zu verhindern, dass dieses etwa durch eine gesetzliche Erbfolge zersplittert. Der Beschenkte erhält zu einem vergleichsweise frühen Zeitpunkt Eigentum und kann daraus sogleich Nutzen ziehen.
- Vererben:
Der Erblasser hat zu Lebzeiten die Möglichkeit, frei – mit einigen Einschränkungen – über sein Vermögen nach seinem Tod zu verfügen. Praktisch alles ist vererbbar, die wichtigsten Ausnahmen sind persönliche Dienstbarkeiten (wie z.B. das Fruchtgenuss-, Wohnungs- oder Vorkaufsrechte)
- Testament:
Die häufigste Form der selbst bestimmten Erbfolge ist das Testament. Damit setzt der Erblasser jemanden als Erben ein, die/der sämtliche Rechte und Pflichten erhält. Wichtig dafür ist, dass das Testament in seiner Form gültig errichtet wurde.
- Gesetzliche Erbfolge:
Wenn der Erblasser selbst vor seinem Tod keine gültige Regelung über seine Vermögensnachfolge trifft, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Bedacht werden dadurch in erster Linie die Kinder und der Ehepartner des Verstorbenen. Die Eltern des Verstorbenen kommen nur zum Zug, wenn keine Kinder vorhanden sind.
Die Übergabe von Vermögen sollte auf jeden Fall gut überlegt sein. Hilfreich kann daher auch die individuelle Beratung bei einem Fachexperten (Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt) sein. Für Fragen zu einzelnen Bankprodukten stehen wir gerne zur Verfügung.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die BeraterInnen unserer Geschäftsstellen gerne zur Verfügung.