Betriebliche Altersvorsorge
Werkzeug für Mitarbeiterbindung und Recruiting
Um die besten Köpfe und Talente für sich zu gewinnen, müssen Unternehmen – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels – die gesamte Klaviatur an Recruitment-Instrumenten beherrschen. Je stärker die Arbeitgebermarke, desto größer der Vorteil gegenüber der Konkurrenz. Eines der wichtigsten Instrumente in diesem Zusammenhang ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Mit ihr gelingt es, wertvolle MitarbeiterInnen an sich zu binden und High Potentials zu gewinnen.
Warum eine betriebliche Pensionskasse gefragt ist
Einer Studie von Deloitte aus dem Jahr 2018 zufolge, fürchtet die Mehrheit der befragten ArbeitnehmerInnen, dass ihre Leistungsansprüche aus dem Pensionssystem des Staates nicht ausreichend sein werden, um das Einkommen im Alter zu sichern. Eine Lösung ist eine betriebliche Altersvorsorge – eine Pensionskasse – die eine Absicherungsmöglichkeit bietet, von der nicht nur die MitarbeiterInnen, sondern auch die ArbeitgeberInnen profitieren.
Das passende Pensionskassenmodell für jede Unternehmensgröße
Pensionskassen stehen Unternehmen aller Größen offen: vom Großbetrieb und das Konzernunternehmen über Klein- und Mittelbetriebe bis hin zu EPUs. ArbeitgeberInnen verpflichten sich hierbei freiwillig, regelmäßig Beiträge für die Altersvorsorge ihrer MitarbeiterInnen einzuzahlen. Das daraus resultierende Kapital wird in eigenen Veranlagungs- und Risikogemeinschaften veranlagt und verwaltet. Jährlich erhalten MitarbeiterInnen dann eine detaillierte Information über Ihre Beitrags- und Kapitalentwicklung.
Für die unterschiedlichen Bedürfnisse gibt es zwei Arten von Pensionskassen:
Betriebliche Pensionskassen
Sie sind für eine/n große/n ArbeitgeberIn oder einen Konzern tätig. Nur dieses eine Unternehmen und seine MitarbeiterInnen können in diese Pensionskasse Beiträge einzahlen, und nur ehemalige MitarbeiterInnen dieses Unternehmens erhalten von der betrieblichen Pensionskasse eine Pension.
In Österreich gibt es drei betrieblichen Pensionskassen :
- Bundespensionskasse AG
- IBM Pensionskasse AG
- Sozialversicherungspensionskasse A
Überbetriebliche Pensionskassen
Dieses Modell eignet sich sowohl für kleine als auch für große Unternehmen. In eine solche Pensionskasse können verschiedene ArbeitgeberInnen und MitarbeiterInnen einzahlen, die im Ruhestand ihre Betriebspension aus dieser Pensionskasse beziehen. Um für diese die größtmögliche Stabilität sicherstellen zu können, muss eine überbetriebliche Pensionskasse eine Mindestgröße haben. Mindestens jene 1.000 Berechtigten, die einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) laut Gesetz angehören müssen, muss die überbetriebliche Pensionskasse aufweisen, dazu ein Grundkapital von fünf Millionen Euro.
In Österreich gibt es fünf überbetrieblichen Pensionskassen:
- Allianz Pensionskasse AG
- APK-Pensionskasse AG
- BONUS Pensionskassen AG
- Valida Pension AG
- VBV-Pensionskasse AG
Steuerliche Vorteile
Ein Pensionskassenvertrag bringt für ArbeitgeberInnen und MitarbeiterInnen zahlreiche steuerliche Vorteile.
ArbeitgeberInnen können Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.
Arbeitgeberbeiträge zur Pensionskasse sind Betriebsausgaben, die den steuerlichen Gewinn und damit die zu zahlende Einkommensteuer des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin reduzieren. Für Beiträge an die Pensionskasse entstehen dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin keine Lohnnebenkosten. Dadurch kosten Betriebspensionen das Unternehmen weniger als eine vergleichbare Gehaltserhöhung. Ein Pensionskassenbeitrag bringt daher auch dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin mehr. Eigenbeiträge des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin in die Pensionskasse sind ebenfalls möglich und werden steuerlich wie Mitarbeiterbeiträge behandelt.
MitarbeiterInnen zahlen Steuern erst in der Pension.
Für die Beiträge des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin muss der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin keine Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Von den in eine Zusatzpension eingezahlten Beiträgen bleibt den MitarbeiterInnen somit mehr übrig als bei einer Gehaltserhöhung.
Die Besteuerung der Pension erfolgt erst viele Jahre später in der Pension, nachdem die Steuervorteile bei den Beiträgen genutzt wurden. Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin profitiert daher aus der späteren Versteuerung durch einen Zinsgewinn. Die ersparten Sozialversicherungsbeiträge müssen in der Pension nicht nachträglich eingezahlt werden.
Vorteile für ArbeitgeberInnen
- Steuervorteil: Beiträge gelten als steuermindernder Betriebsaufwand
- Lohnnebenkostenfrei: rund 30% Kostenersparnis im Vergleich zur Lohnzahlung
- Geringer administrativer Aufwand durch schnelle und unkomplizierte Abwicklung
- Breitgefächerte Beitragsgestaltung für unterschiedliche Mitarbeitergruppen möglich
- Bindung und Motivation von MitarbeiterInnen durch unverfallbare Beiträge und einer freiwilligen Sozialleistung
- Modernes Instrument der Leistungsvergütung
- Auslagerung von bestehenden Leistungszusagen
- Kosten für das Unternehmen sind exakt planbar und langfristig kalkulierbar
Vorteile für ArbeitnehmerInnen
- Betriebliche Zusatzpension finanziert vom Arbeitgeber/der Arbeitgeberin
- Brutto für Netto ansparen: Steuerliche Auswirkungen erst in der Pensionsphase
- Veranlagungserträge werden zur Gänze dem Pensionskonto gutgeschrieben
- Erhöhung der Zusatzpension durch freiwillige Eigenbeiträge möglich
- Staatliche Prämie: Förderungen der Eigenbeiträge bis zu 1.000,- Euro pro Jahr möglich (Pension aus diesen Beiträgen zu 100% steuerfrei!)
- Pensionszahlung erfolgt direkt durch die Pensionskasse
- Insolvenzschutz: Betriebspension unabhängig vom wirtschaftlichen Schicksal des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin
Verwendete Quellen u.a.:
https://www.fma.gv.at/altersvorsorge/pensionskasse/
https://www.bmf.gv.at/themen/finanzmarkt/altersvorsorge/pensionskassen.html
Dieser Expertenbeitrag wurde am 25.10.2021 erstellt.
Fotoquelle: Shutterstock
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