E-Mobility für Unternehmen
E-Fuhrpark: Leasing kombiniert mit Förderungen als ideale Finanzierungsform
Der Umstieg auf saubere Mobilität im Unternehmen ist attraktiver denn je. Dank staatlicher Förderungen sind Elektrofahrzeuge teilweise bereits günstiger als Verbrenner. Mit Leasing finanzieren Sie Ihre elektrischen Firmenfahrzeuge noch dazu liquiditäts-, steuer- und bilanzschonender. Zeit also, gemeinsam mit der Oberbank, elektrisch durchzustarten.
Immer mehr neue Elektroautos werden zugelassen – und immer mehr Argumente sprechen dafür, auch den Unternehmensfuhrpark auf E-Fahrzeuge umzustellen.
- E-Autos verringern nicht nur die CO2-Bilanz eines Unternehmens, sondern haben deutlich niedrigere Wartungs- und Energiekosten. Elektromotoren haben einen geringen Verschleiß und sind beinahe wartungsfrei.
- Bei der Finanzierung bietet der Staat viele Anreize: In Kombination mit Leasing bilden diese attraktiven Förderungen und steuerlichen Vorteile DIE ideale Finanzierungsform für den E-Fuhrpark von Unternehmen.
CO2 reduzieren – Steuern sparen – Förderungen nutzen
Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und der Autoimporteure wird im Jahr 2022 die Anschaffung von PKW mit Elektro-, Brennstoffzellen- und Plug-In-Hybrid Antrieben sowie Range Extender für den betrieblichen Einsatz unterstützt.
Die Unterstützung setzt sich zusammen aus
- „E-Mobilitätsbonusanteil der Fahrzeugimporteure“ beim Ankauf des Fahrzeuges, welcher unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen gewährt wird.
- „E-Mobilitätsbonusanteil (E-Mobilitätsförderung) des Bundes“ aus Mitteln des BMK, nach zuerst erfolgter Registrierung und anschließender Fördereinreichung bei der Abwicklungsstelle KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) unter www.umweltfoerderung.at
Wer und was gefördert wird
- Gefördert werden Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
- Gefördert wird die Anschaffung von neuen Elektrofahrzeugen in den verschiedensten Fahrzeugkategorien mit Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-In-Hybrid-Antrieb sowie Range Extender zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1) sowie Ladeinfrastruktureinrichtungen. Darüber werden klimafreundliche E-Mobilitätskonzepte im Bereich E-Taxis, E-Carsharing, E-Mietwagen und E-Fahrschulfahrzeuge, E-Zweiräder und E-Sonderfahrzeuge jeweils auch in Kombination mit Ladeinfrastruktur gefördert.
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Erhalt der E-Mobilitätsförderung ist die Gewährung des Mobilitätsbonus der Fahrzeugimporteure. Darüber hinaus muss der zum Betrieb erforderliche Strom bzw. Wasserstoff nachweislich mit erneuerbaren Energieträgern produziert werden.
Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 50 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten.
Was Sie sonst noch wissen müssen
- Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit des Fahrzeugtyps, maximal jedoch 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten.
- Die Förderung für E-PKW (M1 und N1) mit reinem Elektroantrieb und Brennstoffzelle beträgt beispielsweise jeweils 1.000 Euro Importeursanteil und Bundesförderung. Plug-In-Hybride und Range-Extender (ausgenommen mit Dieselantrieb) werden mit jeweils 500 Euro unterstützt.
- Die Anschaffung eines E-Kleinbus (mind. 7+1 Personen, zw. 2 und 2,5 Tonnen) wird mit 2.000 Euro Importeursanteil und 5.500 Euro Bundesförderung gefördert.
- Die Errichtung von Schnellladestationen wird je nach Art der Einrichtung (öffentlich/nicht öffentlich zugänglich, AC-Normal- oder DC-Schnellladestation) und KW-Leistung bis zu EUR 30.000 pro Ladestation gefördert.
- In einigen Bundesländern können je nach Förderbudget weitere Anschlussförderungen beantragt werden (siehe Landesförderungen: Umweltförderung Kommunalkredit Public Consulting (umweltfoerderung.at)
Gebrauchte Fahrzeuge und Ladestationen werden nicht gefördert. Vorführfahrzeuge (Tageszulassungen und Funktionsfahrzuge) von Händlern sind förderfähig.
Darüber hinaus profitieren Unternehmen von sehr attraktiven steuerlichen Vorteilen
Vorsteuerabzug nutzbar
Für betrieblich verwendete PKW und Kombis mit rein elektrischem Antrieb gibt es sowohl für die Anschaffung als auch den laufenden Betrieb den vollen Vorsteuerabzug bei einem Kaufpreis von bis zu EUR 40.000 (inkl. 20% USt). Liegen die Anschaffungskosten zwischen EUR 40.000 und EUR 80.000, steht zwar der volle Vorsteuerabzug zu, er ist aber durch eine Eigenverbrauchsbesteuerung insoweit zu neutralisieren, als die tatsächlichen Anschaffungskosten EUR 40.000 übersteigen. Sind die Anschaffungskosten höher als 80.000 EUR, steht kein Vorsteuerabzug zu. Im Endeffekt beträgt der Vorsteuerabzug bei der Anschaffung daher maximal EUR 6.667. Diese Grundsätze gelten auch im Leasingfall in Hinblick auf die in den Leasingraten enthaltene Umsatzsteuer.
Ausnahme von NoVA und motorbezogener Versicherungssteuer
Reine Elektrofahrzeuge sind sowohl von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen.
Kein Sachbezug für E-Autos (ohne CO2-Ausstoß)
Für die Privatnutzung von rein elektrischen Firmenfahrzeugen ist kein Sachbezug anzusetzen. Das heißt, dass der geldwerte Vorteil in der Steuererklärung nicht angegeben werden muss. Überdies ist auch das Gratis-Stromtanken in der Firma nicht steuerpflichtig.
Alle Details finden Sie in dieser Broschüre.
Das Oberbank Kfz-Leasing als ideale Finanzierungsform
All die genannten Vorteile und die attraktiven Förderungen für den Kauf der Autos und der Ladeinfrastruktur lassen sich mit den Vorteilen des Kfz-Leasings bei der Oberbank ideal kombinieren.
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liquiditätsschonend
Nachdem dem Motto „Man muss kein Kfz kaufen, um es zu nutzen“ ist Leasing besonders liquiditätsschonend - man zahlt nur für die laufende Nutzung. Das Nutzungsentgelt kann dabei im Rahmen rechtlicher Bandbreiten flexibel gestaltet werden.
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steuerschonend
Die Leasingrate lässt sich als konstanter „Mietaufwand“ über die gesamte Laufzeit aufwandswirksam verbuchen und ist voll steuerlich absetzbar.
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bilanzschonend
Ein weiterer Vorteil der Leasingfinanzierung liegt im sogenannten „Off-Balance-Effekt“. So kann man Investitionen fremdfinanzieren, ohne zusätzliche Schulden aufzunehmen. Die Bilanzsumme erhöht sich nicht, da weder das Anlagevermögen noch das Fremdkapital zu aktivieren sind, was positive Auswirkungen auf die Unternehmenskennzahlen hat.
Wir bieten Ihnen eine markenunabhängige Beratung und faire bonitätsorientierte
Leasingraten. Nutzen Sie auch unsere Versicherungskooperationen für attraktive Versicherungsangebote in Kombination mit Leasing. Die LeasingexpertInnen der Oberbank beraten Sie gerne!
Lesen Sie auch das Gespräch mit Markus Zwölfer, Geschäftsführer der Oberbank Leasing GmbH, über „Leasing für Betriebe: Vorteilhafte Finanzierungsform mit vielfältigen Möglichkeiten“
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Dieser Artikel wurde am 25.05.2022 erstellt.
Fotoquelle: Shutterstock
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