Entlastungspaket für UnternehmerInnen
Das sind die Maßnahmen gegen die Teuerungen
Die Teuerung mit all ihren Auswirkungen in vielen Bereichen des täglichen unternehmerischen Lebens ist auch in 2023 noch deutlich spürbar. Nachfolgend ein Überblick über Maßnahmen, die die Bundesregierung für Unternehmen setzt (kein Anspruch auf Vollständigkeit, Anm.).
Nachfolgend ein Überblick der Maßnahmen für Unternehmen
1. Energiekostenzuschuss 2
- Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.
- Förderungszeitraum: 01.01.2023 bis 31.12.2023
- Insgesamt gibt es 5 Förderstufen. In den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von 4 Millionen Euro entfällt die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität.
- Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt. Und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Kostenanstiegs bei den Mehrkosten von Energie gefördert werden.
- Gefördert werden in Stufe 1 unter anderem folgende Energieformen: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl.
Genaue Übersicht über die einzelnen Förderstufen - Die Antragsstellung ist wie beim Energiekostenzuschuss 1 im Fördermanager der aws möglich.
- Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.
- Zusätzlich müssen Unternehmen folgende Kriterien erfüllen:
1. In den Stufen 3, 4 sowie 5 gibt es weitere Einschränkungen, beispielsweise hinsichtlich Gewinne.
2. Steuerliches Wohlverhalten wird als Fördervoraussetzung fortgesetzt.
3. Förderbedingung ist eine Beschäftigungsgarantie analog zur deutschen Regelung (bis Ende 2024).
4. Außerdem gibt es Einschränkungen bei Bonuszahlungen und Dividenden für förderempfangende Unternehmen.
5. Bei lagerfähigen Energien wird die Förderung von Bevorratung in den Richtlinien ausgeschlossen.
Laufende Updates, aktuelle Daten, Infos und Service-Angebote der Wirtschaftskammern finden Sie hier: https://www.wko.at/service/energie.html
2. Herabsetzung der Vorauszahlung bei Einkommens- und Körperschaftssteuer
Für Unternehmen, die durch die Teuerung unter hohem Druck stehen, ist eine Liquiditätshilfe vorgesehen, die in Form einer Herabsetzung der Vorauszahlungen der Einkommens- beziehungsweise Körperschaftsteuerzahlungen – befristet bis 30. Juni 2023 – erfolgt. Die Unternehmen zahlen dadurch nicht weniger Steuer, sondern den notwendigen Betrag später und haben so rasch mehr Liquidität zur Verfügung.
3. Treibstoffrückvergütung für KMU, EPU und LandwirtInnen
Für heimische Klein- und Mittelbetriebe mit hohem Treibstoffaufwand – vor allem im Bereich Handwerk sowie Einzelpersonenunternehmen (EPU) - gibt es ebenfalls bis Ende Juni nächsten Jahres befristet eine Treibstoffrückvergütung.
LandwirtInnen spüren die Auswirkung von hohen Treibstoffpreisen in ihrer täglichen Arbeit besonders. Deshalb wird es einen Ausgleich für den Agrardiesel geben.
4. Investitionsoffensive zum Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeuge
Die Förderschienen zum Umstieg auf E-Autos und E-Nutzfahrzeuge für Betriebe werden für die Jahre 2022 und 2023 um 120 Millionen Euro erhöht.
E-Autos
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- bzw. Plug-In-Hybrid-Antrieb sowie Range-Extender zur Personen- bzw. Güterbeförderung. Der Brutto-Listenpreis des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten. Eine Förderung für Fahrzeuge mit Elektroantrieb bzw. Plug-In-Hybrid-Antrieb sowie Range-Extender ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 1.000 Euro für E-PKW mit reinem Elektroantrieb und Brennstoffzelle bzw. 500 Euro pro Fahrzeug für Plug-In-Hybrid-Antrieb und Range-Extender.
E-Nutzfahrzeuge
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb in folgenden Fahrzeugklassen:
- E-Kleinbusse zugelassen für mindestens 7+1 Personen > 2,0 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht
- E-Kleinbusse sowie leichte E-Nutzfahrzeuge > 2,0 Tonnen und <= 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht
Die Antragsstellung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 Registrierung, Schritt 2 Antragsstellung). Die Registrierung ist ausschließlich online unter www.umweltfoerderung.at und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 31. März 2023, möglich.
Dieser Artikel wurde am 17.02.2023 aktualisiert.
Fotoquelle: Shutterstock
Verwendete Quellen:
WKO und BMAW
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