EU-Staaten einig bei Lieferkettengesetz

Die Regeln sollen Umweltstandards sowie Arbeits- und Menschenrechte absichern und zuerst für sehr große Unternehmen gelten.

 

Im Tauziehen um das EU-Lieferkettengesetz haben sich die EU-Staaten am 1. Dezember mehrheitlich auf einen gemeinsamen Standpunkt geeinigt. Mit dem Gesetzesvorhaben will die EU-Kommission europäische Unternehmen dazu verpflichten, ihre gesamte Lieferkette darauf zu kontrollieren, ob die Zulieferer gegen Umwelt- und Klimastandards sowie Menschenrechte verstoßen. Das EU-Lieferkettengesetz „Corporate Sustainability Due Diligence“ soll laut der aktuellen Einigung zuerst für sehr große Unternehmen ab 1.000 MitarbeiterInnen und über 300 Millionen Euro Umsatz gelten. Für Unternehmen außerhalb der EU liegt die Schwelle bei einem Umsatz ab 300 Millionen Euro in der Union. Dieser gemeinsame Standpunkt ist erst der Auftakt für Verhandlungen mit dem Europaparlament.

 

Österreich enthielt sich bei der Abstimmung. Wirtschaftsminister Martin Kocher will ausführlicher diskutieren, wie der Finanzsektor einbezogen wird. Ähnliche Bedenken hat die Industriellenvereinigung, die das Gesetzesvorhaben zwar begrüßt, aber die Praktikabilität des konkreten Gesetzesentwurfs beanstandet. Die Kontrolle der gesamten Wertschöpfungskette, wie im aktuellen Entwurf vorgesehen, gehe weit über den direkten Einflussbereich von Unternehmen hinaus, sei realitätsfern, unpraktikabel und stelle für viele Unternehmen eine unerfüllbare Anforderung dar.

 

Auch die Wirtschaftskammer spricht von „nahezu unerfüllbaren Herausforderungen“ für die heimische Exportwirtschaft und die Zulieferbetriebe. Gesamte Wertschöpfungsketten zu kontrollieren, stelle eine zusätzliche Bürokratie im unternehmerischen Alltag dar und bedeute insbesondere für KMU eine massive Belastung und fast unerfüllbare Anforderung.

 

In Hinblick auf die Trilog-Verhandlungen im Frühjahr wird nun gefordert, die Anwendbarkeit der neuen Regeln möglichst einheitlich in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen. Wichtig sei, dass das Europäischen Parlament sich der offenen Fragen annehme. Angesichts der vorherrschenden Energiekrise müsse etwa sichergestellt werden, dass das Gesetz die Energie-Versorgungssicherheit Europas nicht gefährdet und dass Unternehmen nicht für etwas haften, was sie nicht beeinflussen können.

 

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Dieser Artikel wurde am 06.12.2022 erstellt.

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