Photovoltaik Gemeinschaftsanlagen

So lässt sich die Sonnenenergie im Verbund nützen

Die nachhaltige Produktion von Strom durch Photovoltaik-Anlagen ist in vielen österreichischen Haushalten bereits angekommen. Seit der Novelle des Ökostromgesetzes 2017 sind Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen möglich. Nun soll es einen Schritt weiter gehen: Auch in Österreich werden demnächst Photovoltaik-Energiegemeinschaften möglich, die eine Produktion und Nutzung im Kollektiv über die eigene Hausgrenze hinweg ermöglichen. Worauf es bei einer Photovoltaik-Gemeinschaftsanlage ankommt, und wie Sie es am besten anlegen, dazu haben wir uns an die Expert:innen von Photovoltaic Austria gewandt.

 

Was sind Photovoltaik Gemeinschaftsanlagen und ab wann machen sie Sinn?

Energiegemeinschaften zielen darauf ab, dass regional produzierte erneuerbare Energie vor Ort erzeugt und verbraucht werden kann und somit die energetische Wertschöpfung in der Region bleibt. Sie sollen den Weg zu einer ökologischeren Gestaltung des Energiesystems weiter ebnen. Damit können alle Stromnutzer:innen in einer gewissen Nähe zur PV-Anlagen den Sonnenstrom nutzen.

 

Seit der Novelle des Ökostromgesetzes und der damit einhergehenden Novelle des ElWOG (Elektrizitätswirtschaft- und -organisationsgesetz) können Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit mehr als einem/r Nutzer:in erstmals effizient genutzt werden.

 

DI Vera Immitzer (Photovoltaic Austria): „Grundsätzlich ist die PV-Gemeinschaft bereits ab zwei Stromnutzer:innen möglich. Mit jedem/r Stromnutzer:in, der/die sich an der gemeinschaftlichen Stromerzeugung anschließt, werden die Einsparungen größer, da für die Projektentwicklung gewisse Fixkosten entstehen, die auf mehr Teilnehmer:innen umgelegt werden können.“

 

Die Vorteile einer gemeinschaftlichen Produktion und Nutzung

  • Durch die gemeinschaftliche Errichtung und den Betrieb einer solchen Anlage können vormals reine Stromverbraucher:innen gemeinsam Strom erzeugen, den erzeugten Strom selbst nutzen und sich damit in gewissem Ausmaß selbst versorgen.

 

  • Soweit die teilnehmenden Parteien den erzeugten Strom selbst verbrauchen, sparen sie Energiekosten, Netzentgelte und Steuern, die beim Strombezug aus dem Netz anfallen würden.

 

  • PV-Strom, der nicht unmittelbar verbraucht wird, kann als Wärme genutzt sowie gespeichert werden, anstatt ins Stromnetz gespeist zu werden. Damit erhöht sich der Eigenverbrauch zusätzlich.

 

  • Durch die gemeinschaftliche Errichtung und den Betrieb einer solchen Anlage gibt es eine höhere Eigenverbrauchsquote und damit eine schnellere Amortisation.

 

  • Die umweltbewusste und effiziente Stromerzeugung garantiert den Stromverbrauchern ein gutes Gefühl.

 

 

10 Schritte zur Umsetzung einer PV-Gemeinschaftsanlage

  1. Teilnehmer:innen und Betrieb der gemeinschaftlichen PV-Anlage klären
    Zunächst ist die Teilnahme von potenziellen Beteiligten zu klären. Mindestens zwei oder mehrere Parteien müssen sich an der PV-Anlage beteiligen. Die Planung und der Bau der PV-Gemeinschaftsanlage ist auch mit dem/der Wohnungsbesitzer:in und dem/n Haus- bzw. Dachbesitzer:in, sowie gegebenenfalls mit der Hausverwaltung abzuklären.
     
  2. Umsetzungsvariante (Betriebsmodell) klären
    Das optimale Betriebsmodell für die Gemeinschaftsanlage ist zu klären und ein/e Betreiber:in / Anlagenverantwortliche:r zu bestimmen, der/die auch gegenüber dem Netzbetreiber als Ansprechperson genannt wird.
     
  3. Anlagenerrichter auswählen und kontaktieren
    Für die Erhebung des Stromverbrauchs im Gebäude und die Planung der optimalen Anlagengröße ist der passende Anlagenerrichter auszuwählen und zu kontaktieren.
    Finden Sie potenzielle Anlagenerrichter in Ihrer Nähe
     
  4. Aufteilungsschlüssel vereinbaren
    Die Teilnehmer:innen treffen nun eine Vereinbarung über die Aufteilung des erzeugten Stroms: Geklärt werden muss, welche Partei wie viel Strom erhält. Möglich sind entweder eine statische Aufteilung oder eine dynamische Aufteilung des erzeugten PV-Stroms, wobei die dynamische Aufteilung die ökonomisch vorteilhaftere Variante darstellt.
    Berechnen Sie hier die Menge der Sonnenenergie, die Sie in Ihrem Haushalt selbst nutzen können
    Mehr Informationen zur statischen und dynamischen Aufteilung
     
  5. Projekt mit Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreiber abklären
    Es erfolgt die Benachrichtigung an und das Abklären über den Netzanschluss/Netzvertrag (inkl. Verteilungsschlüssel) mit dem zuständigen Netzbetreiber: Der Netzbetreiber ist über die Aufteilung des erzeugten PV-Stroms an die einzelnen Parteien zu informieren. Außerdem erfolgt die Benachrichtigung an und das Abklären mit einem Energieversorger, der den überschüssigen PV-Strom abnimmt: Die Parteien schließen einen Vertrag mit diesem Energieversorger über die Einspeisung des überschüssigen PV-Stroms ins Netz ab. (Jede/r Teilnehmer:in kann für seinen/ihren Reststrombezug den Energieversorger selbst wählen. Das kann auch das bisherige Energieversorger sein).
    Mehr Informationen zur Abrechnung durch den Netzbetreiber
     
  6. Über Förderung informieren und beantragen
    Im Zuge der Anlagenplanung sollten Sie natürlich auch eine mögliche Förderung abklären. Vera Immitzer: „Je nach Größe der PV-Anlage stehen unterschiedliche Förderungen zur Verfügung. Diese reichen von einer einmaligen Investitionsförderung bis hin zu einer geförderten Einspeisung des produzierten PV-Stroms.“
    Mehr Informationen zu PV-Förderungen
    Als Beispiel die Förderschiene für PV-Gemeinschaftsanlagen des Landes Steiermark
     
  7. Verträge abschließen und Genehmigungen einholen
    Jetzt gilt es die Verträge mit allen Beteiligten aufzusetzen und zu unterzeichnen und die notwendigen Genehmigungen für die Errichtung einzuholen.
     
  8. PV-Anlage einrichten und installieren
    Die PV-Anlage ist an die gemeinschaftlich genutzte Leitungsanlage (Hauptleitung) des Gebäudes anzuschließen. Für die Messung der 1/4 Stundenwerte, einerseits des aktuellen Stromverbrauchs der Beteiligten, andererseits der aktuellen PV-Stromproduktion, ist ein Smart Meter oder Lastprofilzähler notwendig und bei jedem/jeder Beteiligten zu installieren. Die PV-Anlage an sich muss über einen eigenen Zählpunkt für die Einspeisung verfügen.
    Mehr Informationen zu den technischen Aspekten
     
  9. Fertigstellung melden
    Die Meldung der Fertigstellung der PV-Gemeinschaftsanlage hat an den Netzbetreiber und den Energieversorger zu erfolgen. Der Anschluss der PV-Anlage an das Stromnetz erfolgt dann gemeinsam mit dem Netzbetreiber. Nicht vergessen: Die Fertigstellung ist, inklusive den Abrechnungskosten, falls beantragt, auch der Förderstelle zu melden.

  10.  Laufender Betrieb und Abrechnung
    Dem laufenden Betrieb der PV-Anlage steht nichts mehr im Weg und Sie können Ihre umweltfreundliche Sonnenenergie endlich genießen. Die Abrechnung des Betreibers mit den Teilnehmer:innen erfolgt unabhängig vom Netzbetreiber auf Basis vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Betreiber:innen und den Teilnehmer:innen. Der/Die Betreiber:in erhält vom Netzbetreiber die Daten für die Abrechnung.
    Vera Immitzer: „Für den produzierten Sonnenstrom erhalten die Produzent:innen einen Tarif zwischen 4 und 7 Cent für die eingespeiste Kilowattstunde Sonnenstrom.“ Eine Übersicht der Tarife, die von den Energieversorgern gezahlt werden, sind einsehbar unter www.pvaustria.at/strom-verkaufen. Neben dieser Zahlung der Energieversorger gibt es auch eine geförderte Einspeisung, die auf 13 Jahre fixiert ist und für Anträge in diesem Jahr bei 7,67 Cent liegt.“

 

Mehr Informationen zur Abrechnung des Betreibers mit den Teilnehmer:innen


Photovoltaik-Zähler
 

 

Ab wann können Energiegemeinschaften in Österreich gegründet werden?

Vor der Umsetzung der ersten Energiegemeinschaften müssen die entsprechenden EU-Richtlinien (Erneuerbare Energie Richtlinie und der Strombinnenmarktrichtlinie)  in Österreich in nationales Recht umgesetzt werden. 


Dazu gelten die folgenden Umsetzungsfristen:

  • die Strombinnenmarkt-Richtlinie bis zum 31. Dezember 2020
  • die Erneuerbare-Energie-Richtlinie bis zum 30. Juni 2021

 

Quelle: https://energiegemeinschaften.gv.at

Fotoquelle: Shutterstock

Dieser Artikel wurde am 23. Juni 2020 verfasst.

DI Vera Immitzer

 

Geschäftsführerin
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