Energiehilfen in 4 Stufen
So werden Unternehmen bei ihren Energie-Mehrkosten unterstützt.
Energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine werden mit Förderungen in Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas sowie Treibstoff unterstützt. Dadurch sollen die aufgrund des Ukraine-Krieges gestiegenen Energiekosten abgefedert werden. Es gibt vier Förderstufen und Hilfen zwischen 2.000 und 50 Millionen Euro.
Wer kann den Zuschuss wie beantragen?
Die Grundvoraussetzung: Den Zuschuss können Unternehmen beantragen, deren jährliche Energiekosten mindestens drei Prozent des Umsatzes ausmachen. Diese drei Prozent beziehen sich entweder auf den Jahresabschluss 2021 oder den Förderzeitraum Februar bis September 2022. Ein/e SteuerberaterIn muss bestätigen, dass die Kriterien erfüllt sind.
Von 7. bis 28. November 2022 können sich Unternehmen im aws Fördermanager für den Energiekostenzuschuss voranmelden. Diese Voranmeldung erfordert nur wenige Stammdaten und ist für die Antragstellung verpflichtend. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Förderzeitraum reicht von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022.
Ausgenommen sind staatliche Unternehmen, energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie der Banken- und Finanzsektor.
Es wird vier Förderstufen geben
- In Stufe 1 kann der Staat, abseits der EU-Förderkriterien, eigene Regelungen treffen. Österreich wird laut Wirtschaftsministerium nun Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr fördern. Die Untergrenze für den Zuschuss beträgt 2.000 Euro.
- Für den Zuschuss in Stufe 2 müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.
- Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich.
- In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.
Regeln und Pflichten
- Ausschluss-Kriterien: Unternehmen sind angehalten, ihren Energiebedarf durch erneuerbare Energien zu decken. Zudem sollen sie in die Verringerung bzw. Diversifizierung des Erdgasverbrauchs investieren und Energiesparmaßnahmen umsetzen.
- Wer sich um eine Förderung bewirbt, muss vom "Zeitpunkt der Gewährung bis zum 31. März 2023" auf unnötige Außenbeleuchtung in Betrieben verzichten – ebenso auf die Beheizung von baulich nicht umschlossenen Gastgärten.
- Alle Unternehmen müssen Energiespar-Konzepte in Form eines Energie-Audits vorlegen.
- Der Innen- und Außenbereich von Geschäften (inkl. jener für Gebäudefassaden, Schaufenster und Werbeanlagen) wird zwischen 22:00 Uhr bzw. Betriebsschluss und 06:00 Uhr nicht beleuchtet.
- Heizungen im Außenbereich von Unternehmen (z.B. Heizschwammerl oder beheizte Sessellifte) müssen ausgeschaltet werden.
- Türen von Geschäften, die öffentlich zugänglich sind, dürfen nicht dauerhaft offengehalten werden, sofern dies ohne Umbau möglich ist.
- Für das Jahr 2022 soll an Vorstände und ManagerInnen von Unternehmen, die den Energiekostenzuschuss bekommen, kein oder nicht mehr als die Hälfte des Bonus des Vorjahres ausgezahlt werden. Alle Förderungen werden transparent gemacht: Ab einer Zuschusshöhe von 10.000 EUR wird die Förderung offengelegt.
- Für Betriebe, die weniger als 700.000 Euro Jahresumsatz machen, gilt die Dreiprozenthürde (Energiekosten mind. 3 Prozent des Jahresumsatzes) nicht. Für Kleinstunternehmen (unter 10 VollzeitmitarbeiterInnen, max. € 2 Mio. Jahresumsatz oder max. € 2 Mio. Bilanzsumme, Verflechtungen zu anderen Unternehmen werden ab 25 % angerechnet) gibt es ein Pauschalmodell. Gefördert werden 30 Prozent des Preisanstiegs im Vergleich zum Vorjahr.
120 Mio. Euro für Landwirtschaft
Zusätzlich zur Stromkostenbremse für Haushalte und dem Energiekostenzuschuss für Unternehmen wurde im Ministerrat ein Stromkostenzuschuss von 120 Mio. Euro für die Landwirtschaft beschlossen. Die Umsetzung erfolgt als Sonderrichtlinie des Landwirtschaftsministeriums auf Basis des Landwirtschaftsgesetzes.
Fünf Tipps, um den Energieverbrauch und damit die Kosten im Unternehmen zu senken
1. Beleuchtung
Licht wird immer und überall gebraucht und bietet somit ein sehr großes Einsparpotential. Sei es in Büros, im Aufenthaltsraum, in Umkleidekabinen, im Lager oder Produktionshallen. Wer hier noch klassische Glühbirnen oder sogenannte Leuchtstoffröhren nutzt, der verbrennt sprichwörtlich Geld. Durch das Umsteigen auf effizientere LEDs sparen Sie Strom. Räume oder Bereiche, die weniger frequentiert werden, sollten zusätzlich noch mit Bewegungsmeldern ausgestattet werden, die das Licht bedarfsgerecht einschalten. Durch diese Maßnahmen lassen sich, je nach Umfang des Austauschs, häufig ca. 20-80 Prozent der Energie im Bereich der Beleuchtung sparen.
2. Klimatisierung, Lüftung und Heizung
Lüftungs- und Heizungsanlagen sind wahre Stromfresser. Gerade bei einer alten Heizung kann sich die Anschaffung einer neuen Anlage lohnen. Aber nicht nur im Winter ist das Einsparpotential hoch. Auch im Sommer, wenn die Klimaanlage auf Hochtouren läuft, können Energiekosten gesenkt werden. Die Klimaanlagen könnten hier z. B. so eingestellt werden, dass diese erst bei höheren Temperaturen arbeiten oder nicht zu weit runterkühlen. Zudem kann das Anbringen eines Sonnenschutzes die Temperatur in den Innenräumen geringer halten.
Die Reduzierung der Raumtemperatur um 1 °C kann bis zu 6 % Energie einsparen. Beachten Sie dies auch bei eventuellen IT-Räumen. Eine Kühlung auf 18 °C ist oft nicht erforderlich. 22-23 °C Raumtemperatur sind völlig ausreichend.
3. Geräte ausschalten
Vergessene, durchlaufende Lüftungsanlagen oder auch Licht, welches noch brennt. Gerade nach Feierabend oder am Wochenende schlagen die stillen Verbraucher zu Buche und verursachen unnötige Kosten. Daher sollten alle Geräte, die nicht genutzt werden, auch wirklich ausgeschaltet werden. Auch im Stand-by-Modus wird Strom verbraucht. Zwar nur gering, aber in Summe kann dies trotzdem ein Einsparpotential sein. Auch Mehrfachsteckdosenleisten können mit einer Zeitschaltuhr dafür sorgen, den Energieverbrauch zu senken.
4. Stromfresser identifizieren und beseitigen
Elektrische Antriebe von Maschinen können sehr viel Energie benötigen. Der Verbrauch einzelner Geräte sollte daher überprüft werden. Gerade auch, wenn diese älter sind.
5. MitarbeiterInnen sensibilisieren
Damit auch alle MitarbeiterInnen wissen, wie man gezielt Strom und Wärme einsparen kann, sollten die MitarbeiterInnen zum Thema Energieeffizienz und Energiesparen sensibilisiert werden. Sind Bürolampen ausgeschaltet? Muss die Klimaanlage auf Hochtouren laufen? Sind alle Geräte nach Feierabend ausgeschaltet? Insbesondere an heißen Tagen sollten nicht die Fenster für Frischluft geöffnet werden und gleichzeitig die Klimaanlage laufen. Antworten auf diese Fragen sollten jedem/jeder mitgegeben werden.
Dieser Artikel wurde am 02. November 2022 aktualisiert.
Fotoquelle: Shutterstock
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