Energieausweis in Österreich

Wer ihn braucht, was drinnen steht, wo man ihn bekommt

Der Energieausweis ist in Österreich für alle neuen Gebäude Pflicht – auch dann, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll. Er gibt Informationen über die zu erwarteten Energiekosten und hilft Geld zu sparen.

 

Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

Wer neu bauen oder seine bereits vorhandene Immobilie vermieten oder verkaufen will, braucht zwingend einen Energieausweis, denn das Energieausweis-Vorlage-Gesetz schreibt vor, dass der Ausweis in einem solchen Fall einem potenziellen Mieter oder Käufer vorgelegt werden muss. Auch in Inseraten zur Vermietung oder zum Verkauf müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis gemacht werden. Fehlen diese, drohen Verwaltungsstrafen.

 

  • Als Beilage zur Bewilligung von Neubauten, Sanierungen, Um- und Zubauten an die Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft
  • Als Beilage bei Förderansuchen an die Förderstelle
  • Im Falle eines Verkaufs, einer Vermietung oder Verpachtung (In-Bestand-Gabe) von Gebäuden oder Gebäudeteilen ist der Energieausweis dem Käufer oder Mieter vorzulegen bzw. auszuhändigen (Energieausweis-Vorlage-Gesetz/EAVG 2012).

 

Inhalt des Energieausweis

Im Energieausweis wird die Gesamtenergieeffizienz eines Hauses beurteilt. Er gibt Auskunft über die wichtigsten Kennwerte wie Heizwärmebedarf, Primärenergiebedarf, CO2-Emissionen und den Gesamtenergieeffizienzfaktor eines Gebäudes. Folgende Eigenschaften werden in die Berechnung unterschiedlicher Kennwerte miteinbezogen:

 

  • Gebäudehülle (Wand-, Decken-, Dach- und Bodenaufbauten, Fenster, Türen)
  • Verschattung durch Bäume, Häuser oder andere Hindernisse · Heizsystem
  • Lüftungssystem
  • Warmwasserbereitung
  • Eingesetzte Energieträger (Strom, Erdgas, Heizöl, Pellets, Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpe etc.)
  • Kühlung
  • Beleuchtung, Geräte
  • Klimadaten (Heizgradtage, Sonneneinstrahlung, etc.)

 

Die Berechnungen erfolgen unter der Annahme bestimmter Normbedingungen, wie z.B. eines bestimmten Nutzungsprofiles oder einer Innenraumtemperatur von 20 °C. Diese Annahmen ermöglichen eine Vergleichbarkeit einzelner Gebäude oder Gebäudeteile untereinander.

 

Der Energieausweis mag zunächst wie eine lästige Pflicht wirken. Allerdings enthält er immer auch Vorschläge, mit welchen Maßnahmen die nächstbessere Energieeffizienzklasse erreicht werden kann. Hauseigentümer können über den Energieausweis also Verbesserungspotenziale entdecken – und durch eine Sanierung längerfristig bares Geld sparen.

 

Energieausweis ausstellen

 

Wer ist dazu berechtigt, einen Energieausweis auszustellen?

Empfehlenswert ist es, den Energieausweis von qualifizierten Fachleuten aus dem Bereich Bauen und Energie berechnen zu lassen, wie beispielsweise ArchitektInnen, ZivilingenieurInnen und IngenieurkonsulentInnen für Bauingenieurwesen, Baumeistern, technischen Büros – Ingenieurbüros (Beratende IngenieurInnen) für Bauphysik oder Gebäudetechnik, da für die Berechnung gute bauphysikalische und haustechnische Kenntnisse notwendig sind.

 

Welche Unterlagen werden für die Ausstellung benötigt?

Das hängt vor allem vom Objekt selbst ab. Am besten ist es, sich beim Aussteller danach zu erkundigen. Generell immer benötigt wird jedoch ein Bauplan mit allen Grundrissen und Ansichten sowie Abmessungen für Fenster und Türen.

 

  • Baupläne – aktueller Stand
  • Wandaufbauten (Außenwände, Dach, oberste Geschoßdecke, Boden, Decken über Garagen etc.), Baubeschreibung
  • Fensterdetails
  • Details vom Heizungs-, Warmwasser-, Lüftungs- und Kühlsystem
  • Information, welche Räume beheizt werden.
  • Unterlagen über bisherige Sanierungen und Umbauten
  • Falls Details fehlen, können im Falle von Altbauten Fotos von der Baustelle, Rechnungen, Lieferscheine oder Bestellungen Aufschluss geben.

 

Diese gesetzlichen Pflichten gibt es

Ein Immobilienverkäufer oder -vermieter muss potenziellen Käufern oder Mietern den Energieausweis ungefragt vorlegen. Er darf zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alt sein. Bei Vertragsabschluss muss der Verkäufer oder Vermieter dem Käufer oder Mieter den Energieausweis oder eine vollständige Kopie davon innerhalb von 14 Tagen aushändigen.

 

Darauf wird bei der Kreditvergabe geachtet

Ob und zu welchen Konditionen eine Baufinanzierung genehmigt wird, ist von bestimmten Kriterien abhängig. Für die Bewilligung steht die Bonität an erster Stelle, doch auch der Zustand und die Lage der Immobilie können die Kreditwürdigkeit beeinflussen. D.h., neben unzureichenden Bonitätskriterien gibt es auch Eigenschaften des Objektes, die dazu führen können, dass ein Kredit für die Baufinanzierung verweigert wird. Es wird auch das Alter, der Zustand oder auch die Ausstattung der Immobilie in die Entscheidung mit einbezogen. Mit dem Energieausweis kann die Bank somit auch überprüfen, wie nachhaltig das Objekt und danach „grüne, nachhaltige“ Finanzierungsmöglichkeiten ableiten.

 

 

 

Dieser Artikel wurde am 26. April 2022 aktualisiert.

Fotoquelle: Shutterstock

 

Verwendete Quelle u.a.

energyagency.at

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