Finanzierungen mit ESG-bezogener Margenfestlegung
Als unabhängige Regionalbank sehen wir uns der Nachhaltigkeit verpflichtet, weshalb unsere Nachhaltigkeitsstrategie fixer Bestandteil der Gesamtbankstrategie der Oberbank ist.
ESG steht für: Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung).
Eine ESG-bezogene Margenfestlegung ist im Rahmen von Sonderkreditfinanzierungen möglich, wenn der Kunde mindestens zwei ESG-KPIs definiert, die anhand seiner Nachhaltigkeitserklärung jährlich überprüft werden können (z.B. Reduktion der CO₂-Emissionen oder der Arbeitsunfälle). Alternativ dazu kann auch auf das ESG-Unternehmensrating einer anerkannten Ratingagentur bzw. auf ein ESG-Gebäude-Zertifikat (z.B. ÖGNI) abgestellt werden. Die Einhaltung der KPIs führt zur Senkung der Bruttomarge bzw. führt die Nichteinhaltung der definierten KPIs zur Erhöhung der Bruttomarge. Werden mehr als zwei KPIs definiert, müssen über 50 % der KPIs für eine Margenreduktion eingehalten werden. Diese Margenfestlegung im Rahmen von Sonderkreditfinanzierungen ist nur für Unternehmen möglich, die zur Erstellung einer Nachhaltigkeitserklärung (CSRD) verpflichtet sind oder eine freiwillige Nachhaltigkeitserklärung veröffentlichen.
Was ist ein ESG-linked Kredit?
ESG steht für: Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung).
In einem ESG-linked Kredit werden mit dem Unternehmen individuelle Nachhaltigkeitsziele vereinbart. Das kann zum Beispiel die Reduktion des CO₂ Ausstoßes oder von Arbeitsunfällen sein. Wir unterstützen Sie dabei, speziell auf ihr Unternehmen abgestimmte Nachhaltigkeitsziele zu definieren. Werden die Ziele erreicht, wird der Kreditzins zu Ihrem Vorteil angepasst.
Flexible Vereinbarung von ESG-Bedingungen – individuell angepasst auf das jeweilige Unternehmen
Attraktivere Kreditzinsen bei Einhaltung der vereinbarten ESG-Bedingungen
Starkes Zeichen nach außen: Sie zeigen Ihren Stakeholdern, dass Ihnen Nachhaltigkeit wichtig ist.
Investitions-
förderung
Nutzen Sie die vielfältigen Fördermöglichkeiten bereits zur Gänze aus?
Verpflichtende ESG-Offenlegungen für KMUs
Der verpflichtende CSRD-Bericht kommt ab 2026 auch für KMUs.
Erfolgreich mit der Oberbank
Erfahren Sie, welche Unternehmen mit der Oberbank erfolgreich zusammenarbeiten.