Immobilien-Leasing

Immobilien-Leasing ist die Vermietung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern mit Finanzierungsaspekt. Hierbei handelt es sich um langfristige Nutzungsüberlassungen von zu errichtenden oder bereits bestehenden Gebäuden. Beispielhaft werden folgende Leasingobjekte finanziert: Betriebs- und Geschäftsgebäude, Lagerhallen, Bürogebäude, größere Wohnimmobilien. Die üblichen Vertragslaufzeiten betragen zwischen 10 und 20 Jahren. Immobilienleasing  wird  nur als Teilamortisationsleasing angeboten. Der Restwert  wird von der jeweiligen AfA abgeleitet. Aufgrund des in der Regel hohen Restwerts wird über das (Teil-)Kautionsmodell der Restwert (zum Teil oder) zur Gänze  über die Vertragslaufzeit mittels Kautionen angespart.
 

  • Steuervorteile (Schnellere Abschreibung, ESt-/KöSt-Ersparnis bei Untervermietung)
  • Flexibilität (Leasingnehmerwechsel möglich)
  • Liquidität bleibt erhalten
  • Off Balance (Bilanzverkürzung)
  • Klare Linie bei Finanzierung in Kombination mit großen Mobilien (alles aus einer Hand)

 

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Wissenswertes zum Immobilien-Leasing

Welche Auswirkungen hat Leasing auf meine Bilanz?

Anders als bei einer Kreditfinanzierung oder Finanzierung aus Eigenkapital, aktiviert beim Leasing die Leasinggeberin bzw. der Leasinggeber das Objekt in seiner Bilanz. Sie, als LeasingnehmerIn, verbuchen lediglich die Leasingrate als Aufwand in der GuV. Der bilanzverkürzende Effekt bewirkt bessere Kennzahlen und ein besseres Rating. Dadurch verschaffen Sie sich neben guten Konditionen auch ein besseres Auftreten gegenüber Ihren GeschäftspartnerInnen und somit auch einen besseren Verhandlungsspielraum.

 

Wo liegt der Steuervorteil beim Immobilien-Leasing?

Die Leasingnehmerin bzw. der Leasingnehmer kann im Unterschied zur Eigen- oder Kreditmittelfinanzierung über die Leasingrate einen höheren Aufwand steuerlich geltend machen und damit Einkommensteuer bzw. KöSt sparen. Bei einer Untervermietung kann die Leasingrate der Leasingnehmerin bzw. des Leasingnehmers (Aufwand) optimal auf die (Unter-)Miete des Untermieters/der Untermieterin (Einnahmen) angepasst werden, womit die Finanzierungsstruktur optimiert und die Steuerbelastung minimiert wird (Einnahmen und Ausgaben aus der gleichen Einkunftsart Vermietung/Verpachtung).

 

Kann ich Immobilien Leasing auch für meine Immobilien mit Standort im Ausland abschließen?

Die Oberbank ist mit ihren Leasingunternehmen in Österreich, Deutschland, Tschechien, Ungarn und der Slowakei vertreten. Ein Immobilienleasing kann auch in diesen Ländern abgeschlossen werden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberaterin bzw. Ihren Kundeberater. Gemeinsam mit unseren LeasingspezialistInnen werden wir gerne die passende Finanzierungsvariante für Sie finden.

 

Wo liegt die Flexibilität beim Immobilien Leasing?

Da Leasing grundsätzlich Miete ist, wird die endgültige Entscheidung, wer nach Ablauf des Leasingvertrags das Eigentum am Leasingobjekt erwirbt, erst am Ende der Leasingvertragslaufzeit gefällt. Damit ist ein einfacher und kostengünstiger Wechsel der Leasingnehmerin bzw. des Leasingnehmers grundsätzlich jederzeit möglich (da kein Wechsel des Eigentümers/der Eigentümerin, fallen damit keine Kaufnebenkosten an).

 

Gibt es Immobilien Leasing auch als operate lease nach IFRS?

Ja, wichtig ist die Einhaltung der IFRS-Regeln wie insbesondere des Barwerttests (minimum lease payments) und die Gestaltung des Vertragsendes,  um ein operate lease nach IFRS darstellen zu können.

 

Welche Objekte eignen sich für Immobilien-Leasing?

Es eignen sich:

  • Gewerbeobjekte
  • Büroimmobilien
  • Produktionsgebäude
  • Lager- und Logistikhallen
  • größere Wohnimmobilien ab ca. EUR 1 Mio.

 

Nicht geeignet sind:

  • Kommunalobjekte
  • einzelne Wohnhäuser
  • kleine Eigentumswohnungen
  • Spezialobjekte.

 

Es werden sowohl neu zu errichtende Objekte (mit Bauphase) als auch bereits bestehende Objekte (sale and lease back oder buy and lease) über Immobilienleasing finanziert.

 

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