Lohnen sich Elektroautos im Fuhrpark?

Expertentipps zu Förderungen, Leasing und Finanzierung.

Die aktuelle Situation erfordert von vielen UnternehmerInnen, sich mit großen Kostenfaktoren auseinanderzusetzen. Wo kann gespart werden? Ist dieses oder jenes überhaupt notwendig? Brauchen wir einen großen Fuhrpark, wenn viele MitarbeiterInnen oft gar nicht mehr so viel unterwegs sein können und dürfen? Und wenn doch, kann ich ihn kostengünstiger gestalten? Welche Möglichkeiten gibt es dafür? Die Oberbank unterstützt Sie mit flexiblen Lösungen – von der Beratung bis zu der Finanzierung.

 

Auf Elektrofahrzeuge umsteigen?

E-Autos verringern nicht nur die CO2-Bilanz eines Unternehmens, sondern bringen zusätzlich steuerliche Vorteile und geringere Wartungskosten mit sich. Zudem bietet der Staat viele Anreize zum Kauf.

Ob sich der Umstieg auch für Ihr Unternehmen wirtschaftlich dauerhaft lohnt können Sie herausfinden, wenn Sie sich mit folgenden Fragen beschäftigen:

 

  • Es ist ratsam, grundlegende Daten zu erheben wie Standorte der Fahrzeuge, Nutzungszeiten und Länge der täglichen Strecken.
  • Schaut man sich die Fahrtenbücher an, wird klar, wie hoch die Auslastung ist. Guter Nebeneffekt: Die Analyse gibt auch Aufschluss darüber, ob weniger Fahrzeuge im Betrieb benötigt werden.
  • Welche Fahrzeuge können mit welchen Ladelösungen kurz-, mittel- und langfristig elektrifiziert werden? Dazu muss klar sein, welche Reichweiten nötig sind und wie schnell sich die Akkus aufladen lassen.
  • Als Testballon hat sich die stufenweise Einführung von E-Autos an einem Standort bewährt. Nach erfolgreicher Testphase können weitere Standorte umgerüstet werden.
  • Last but not least: Leasing kann Kosten reduzieren

 

Tachometer


Welche steuerlichen Begünstigungen gibt es?

Dr. Hans Fein, Geschäftsführer der Oberbank Leasing Gesellschaft mbH:" Reine Elektroautos sind im Gegensatz zu klassischen PKW bis zu einem Kaufpreis von 40.000 Euro voll VSt-abzugsfähig. Aber auch hier ist die Luxusgrenze zu beachten: Liegen die Anschaffungskosten über 40.000,- EUR und unter 80.000,- EUR kann ebenfalls der volle Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden, allerdings kommt in diesen Fällen die Aufwandseigenverbrauchsbesteuerung zur Anwendung. Zudem sind reine Elektrofahrzeuge sowohl von der Nova als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit und es gibt keinen Dienstnehmersachbezug (geschäftsführende GesellschafterInnen 25%). Quelle: Elektromobilität aus steuerlicher Sicht - WKO.at

Durch diese steuerlichen Vorteile in Kombination mit den aktuellen Fördermaßnahmen werden Elektrofahrzeuge immer attraktiver.“

 

Welche Förderungen gibt es?

Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine werden bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen in den verschiedensten Fahrzeugkategorien, beim Auf- und Ausbau öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur, bei E-Mobilitätsmanagement und Umstellung von Fuhrparks finanziell unterstützt. Beispielsweise beträgt die Förderung beim Kauf eines Elektro-Pkw mit reinem Elektroantrieb oder eines Brennstoffzellenfahrzeuges ab dem 1. Juli 2020 5.000 Euro. Plug-in-Hybride und Range Extender werden mit 2.500 Euro unterstützt und die Errichtung von öffentlich zugänglichen Schnellladestationen kann mit bis zu 15.000 Euro pro Ladestation gefördert werden.

 

Welche Auswirkungen hat Leasing auf die Bilanz?

Fein: „Da es möglich ist, Leasing außerhalb der Bilanz zu halten, ergeben sich daraus einige interessante Effekte. So können Investitionen fremdfinanziert werden, ohne zusätzliche Schulden in die Bilanz aufnehmen zu müssen. D.h. die Bilanzsumme erhöht sich nicht durch die Investition, da weder das Anlagevermögen noch das Fremdkapital zu aktivieren sind. Dies hat unmittelbar positive Auswirkungen auf die Unternehmenskennzahlen, die im URG gesetzlich vorgeschrieben sind, und zwar die Eigenkapitalquote und die fiktive Schuldentilgungsdauer.“


Welche Möglichkeiten der Finanzierung bietet die Oberbank an?

Fein: „Der Kunde kann mit einem Mietkauf die aktuelle staatliche Investitions-Prämie und den E-Bonus kombinieren. Beim Mietkauf kauft die Leasinggesellschaft das Wirtschaftsgut vom Lieferanten und verkauft es dann an den ‚Mietkäufer‘ weiter, allerdings erhöht um die Finanzierungskosten. Es wird genau wie bei einem Leasingvertrag eine monatliche Rate kalkuliert, diese Raten werden aufsummiert und sie bilden dann den Fakturierungsbetrag von der Oberbank Leasing an den Kunden. Der Mietkauf ist somit nichts anderes als ein „Kauf auf Raten“. Zivilrechtlicher Eigentümer bleibt der Vermieter (Leasinggesellschaft) des Objektes, wirtschaftlicher Eigentümer ist der Mieter.“
 
Weiterführende umfassende Informationen zu u.a. Förderungen, aber auch dem „richtigen Laden“ bis zum Antrag auf Errichtung einer Ladestation finden Sie hier: 
Laden von Fahrzeugen
Wie lade ich mein Elektroauto?

 

Dieser Artikel wurde am 17.12.2020 erstellt.

Fotoquelle: Shutterstock

 

Diese Unterlagen dienen lediglich der aktuellen Information und basieren auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Erstellungszeitpunkt. Diese Unterlagen sind weder Angebot noch Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der hier erwähnten Veranlagungen bzw. (Bank-)Produkte. Sämtliche in diesem Dokument enthaltenen Aussagen sind nicht als generelle Empfehlung zu werten. Obwohl wir die von uns beanspruchten Quellen als verlässlich einschätzen, übernehmen wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier wiedergegebenen Informationen keine Haftung. Insbesondere behalten wir uns einen Irrtum in Bezug auf Zahlenangaben ausdrücklich vor.

 

Fotoquelle: Oberbank

Dr. Hans Fein
Geschäftsführer der Oberbank Leasing Gesellschaft mbH

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