Kreditvergaberegeln für Wohnimmobilienfinanzierungen

Was hat sich geändert?

Der europäische Markt für Wohnimmobilien konnte sich in der Zeit nach der Finanzkrise 2008/09 in einem Umfeld wirtschaftlicher Stabilität und historisch tiefster Zinsniveaus ungebremst entfalten. Niedrige Finanzierungskosten, stabile Einkommen und Ausgaben auf Seiten der privaten Investoren und nicht zuletzt auch eingeschränkte Veranlagungsalternativen haben zu einer Nachfrageexplosion nach – überwiegend mit Bankkrediten finanzierten - Wohnimmobilien geführt, die sich letztlich in deutlich gestiegenen Immobilienpreisen niederschlug.

 

Um die Risiken einer überschießenden Kreditvergabe an private Haushalte hintanzuhalten, gibt es seit Mitte 2022 verpflichtende kreditnehmerbezogene Vergaberegeln, die die höchst zulässigen Beleihungs- und Verschuldungsquoten definieren.

 

Im April 2023 wurden die Vergaberegeln für private Wohnimmobilienfinanzierungen teilweise gelockert.

 

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Von den Änderungen betroffen sind primär Zwischenfinanzierungen von privaten Wohnimmobilien. Der Bedarf an einer Zwischenfinanzierung entsteht zumeist, wenn Kreditnehmer:innen den Wohnsitz wechseln und die alte Wohnimmobilie erst nach Erwerb und Bezug der neuen verkaufen können.

Wenn die Finanzierung innerhalb von zwei Jahren aus dem Verkauf der alten Immobilie abgedeckt wird, kann der erwartete Verkaufserlös als Eigenmittelersatz berücksichtigt werden. Die bisher geltenden Grenzen für die maximale Verschuldung der Kreditnehmer:innen und für die Beleihung der zur Verfügung stehenden Sicherheiten werden seit April dieses Jahres neu interpretiert und in bestimmten Fällen aus dem Regelwerk ausgenommen.

Diese Ausnahmeregelung kommt auch dann zum Tragen, wenn neu aufgenommene Wohnimmobilienkredite aus dem Verkaufserlös von Immobilien zurückgezahlt werden, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden oder aus einem Barzuschuss der öffentlichen Hand beglichen werden.

Über die umfangreichen Besonderheiten der geänderten Vergaberegeln informieren Sie gerne unsere Oberbank Berater:innen anhand Ihrer individuellen Situation.

 

Dieser Artikel wurde am 01. Juni 2023 aktualisiert.

Bildquelle: Shutterstock, iStock

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