Gut vorbereitet zum Bankengespräch

Um diese Unterlagen und Maßnahmen sollten sich UnternehmerInnen jetzt kümmern

Die Folgen der Corona-Krise haben nicht nur Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, auch Betriebe stehen plötzlich vor neuen Herausforderungen. Unvorhergesehene finanzielle Einbußen stehen an der Tagesordnung und niemand kann genau sagen, wie lange dieser Zustand noch dauern wird. Das löst bei vielen UnternehmerInnen Existenzängste aus, schließlich müssen die Rechnungen trotzdem bezahlt werden.

Woran es vielen Unternehmen jetzt fehlt ist Liquidität – um Gehälter, Lieferanten, Miete etc. weiterhin zahlen zu können. Das Einrichten von Überbrückungsfinanzierungen und Krediten, und damit das Gespräch mit der Bank, steht nun für viele an erster Stelle.

 

Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen empfiehlt die Oberbank eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Ihrem/Ihrer Oberbank BeraterIn. Natürlich ist Formalismus das letzte mit dem man sich beschäftigen möchte, aber aktuelle Unterlagen und Informationen – natürlich nur soweit momentan verfügbar und möglich - erleichtern eine schnelle Entscheidungsfindung. Wir geben einen Überblick, was Sie jetzt vorbereiten sollten, um dann zügig zu Ihrer benötigten Finanzierung zu kommen.

Mag. Klaus Hofbauer, MBA, Leiter des Oberbank Geschäftsbereiches Linz-Süd: "Verschaffen Sie sich mit unserer Checkliste einen ersten Überblick über Ihre finanzielle Situation anlässlich der aktuellen Corona-Krisen-Situation. Wichtig ist aber, dass wir diese in einem gemeinsamen Gespräch im Vorfeld gerne erörtern.

Das hilft Ihnen wie auch uns für eine rasche Abwicklung Ihrer Überbrückungsfinanzierung.“

Die Oberbank Checkliste für Ihren Banktermin:

  1. Bereiten Sie Jahresabschlüsse - wenn möglich -  bis zumindest zum Stichtag 30.06.2019 sowie das Budget für das laufende Geschäftsjahr vor.
  2. Halten Sie - soweit dies in der aktuellen Lage möglich ist -  eine möglichst tagesaktuelle Finanzbuchhaltung inklusive aufgebuchter liquider Mittel, Bankkonten und offener Posten bereit. Informationen zum Auftragseingang der letzten drei Monate und zum aktuellen Auftragsstand sollten ebenfalls vorliegen.
  3. Setzen Sie eine Liquiditätsplanung auf Wochenbasis für die nächsten 13 Wochen auf.
  4. Führen Sie eine Dokumentation der durch COVID-19 zu erwartenden negativen Auswirkungen durch.
  5. Das Ergebnis sollte die Quantifizierung des möglichen Liquiditätsbedarfs sein. Beziehen Sie eventuell auch unterschiedliche Szenarien (worst case, best case) mit ein.

 

Staatliche Sofortmaßnahmen für Ihr Unternehmen

Trotz der derzeit unsicheren Lage gilt es jetzt, besonnen zu bleiben und nicht zu verzweifeln. Es gibt von der Republik Österreich einige Hilfsmaßnahmen, die dazu beitragen Ihr Unternehmen sicher durch die Krise zu navigieren. So wurden beispielsweise vom Bundesministerium für Finanzen einige steuerliche Erleichterungen für eine rasche und unbürokratische Hilfe vorgesehen.


Steuerliche Maßnahmen bei Umsatzeinbrüchen

  • Herabsetzung oder Null-Festsetzung der Einkommensteuer- oder Körperschafts-Vorauszahlungen 2020.
  • Zahlungserleichterung durch Stundung oder Ratenzahlung
  • Herabsetzung oder Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen
     

Anträge können bequem über FinanzOnline oder über das eigens eingerichtete Mail-Postfach corona@bmf.gv.at gesendet werden. Zusätzlich wird vom Bundesministerium für Finanzen ein Antragsformular für die steuerlichen Erleichterungen zur Verfügung gestellt. Dieser Antrag ist ein kombinierter Antrag zu Sonderregelungen bezüglich Coronavirus.


Beitragserleichterungen für DienstgeberInnen während der Krise

Damit die Liquidität von Betrieben auch während der Pandemie gesichert ist, werden DienstgeberInnen jetzt von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖKG) mit Zahlungserleichterungen unterstützt. Sämtliche Maßnahmen sind laut Information der ÖGK bereits seit 16. März 2020 in Kraft und gelten bis auf weiteres für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020.

  • Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.
  • Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.
  • Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.
  • Es folgen keine Eintreibungsmaßnahmen
  • Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.


Diese Regelungen gelten auch für BMSVG-Beiträge. Dennoch werden Betriebe ersucht, die Anmeldungen zur Pflichtversicherung weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen. Corona-bedingte Verzögerungen können auf Antrag sanktionsfrei gestellt werden.

Weitere Infos: www.gesundheitskasse.at/corona

 

Erleichterungen durch die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen

Auch seitens der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) gibt es jetzt Hilfemaßnahmen während der Krise. Sie bietet Selbständigen wesentliche Erleichterungen für Sozialversicherungsbeiträge an.

  • Zahlungsvereinbarungen und Stundungen
  • Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage nach dem GSVG/FSVG
  • Aussetzen von Eintreibungsmaßnahmen

 

Direktmaßnahmen für Ihre Liquidität

Unabhängig von den bereits erwähnten Maßnahmen und den Möglichkeiten von Krediten, Überbrückungsfinanzierungen etc., geht es natürlich auch darum, unmittelbare Maßnahmen im Unternehmen zu setzen, um so weiter zahlungsfähig zu bleiben. So verschaffen Sie sich in dieser schweren Zeit mögliche Liquidität bzw. stellen Sie sicher:


Maßnahmen im Bereich Working Capital

  • Vorräte nutzen (z.B. Bestände abverkaufen)
  • Effizientes Debitorenmanagement (z.B. Zahlungsziele verkürzen, Skonti anbieten, mahnen etc.)
  • Kreditorenmanagement (z.B. Zahlungsziele bei Lieferanten ausnutzen, Stundungen oder Ratenzahlungen in Betracht ziehen)
     

Langfristige Kreditfinanzierungen

  • Nutzung von AWS-Haftungen für Bankfinanzierungen
  • Stundungen bestehender Tilgungen und Zinszahlungen prüfen
  • Überbrückungsfinanzierungen

 

Investitionen und Anlagen

  • Geplante Investitionen genau prüfen und wenn möglich aussetzen
  • Leasing in Betracht ziehen
  • Nicht betriebsnotwendiges Vermögen (z.B. Wertpapiere) veräußern
     

Eigenkapital

  • Eigenkapitalzuschüsse von GesellschafterInnen und sonstigen KapitalgeberInnen prüfen
  • Entnahmen/Ausschüttungen aussetzen
     

GuV

  • Umsatz erhöhen durch Fertigstellung begonnener Aufträge, Reklamationen abschließen und Preiserhöhungen prüfen
  • Personalaufwand reduzieren, zB. über Kurzarbeit
  • Fixkosten wie zB. Mietzahlungen überprüfen

 

Maßnahmen im Bereich Working Capital – besonders schwierig, aber vielleicht ist doch die eine oder andere Stellschraube möglich bzw. sobald sich die Situation „normalisiert“:

  • Kreditorenmanagement (z.B. Zahlungsziele bei LieferantInnen ausnutzen, bei LieferantInnen Stundungen oder Ratenzahlungen vereinbaren)
  • Vorräte nutzen (z.B. Bestände abverkaufen soweit dies aktuell möglich ist)
  • Effizientes Debitorenmanagement (z.B. aktive Kontaktaufnahme mit Ihren KundInnen und neue Zahlungsziele verhandeln)


Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen Ihre Oberbank Bankberaterin/Ihren Oberbank Bankberater zu kontaktieren. Wir sind laufend für Sie da!

 

 

Dieser Artikel wurde am 26.03.2020 erstellt.

Fotoquelle: Shutterstock

 

Diese Unterlagen dienen lediglich der aktuellen Information und basieren auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Erstellungszeitpunkt. Diese Unterlagen sind weder Angebot noch Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der hier erwähnten Veranlagungen bzw. (Bank-)Produkte. Sämtliche in diesem Dokument enthaltenen Aussagen sind nicht als generelle Empfehlung zu werten. Obwohl wir die von uns beanspruchten Quellen als verlässlich einschätzen, übernehmen wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier wiedergegebenen Informationen keine Haftung. Insbesondere behalten wir uns einen Irrtum in Bezug auf Zahlenangaben ausdrücklich vor.

 

 

Fotoquelle: Oberbank

Fil. Dir. Mag. Klaus Hofbauer, MBA

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