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Standortabsicherungsgesetz 2025

Entsprechend den Ausführungen der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) zur allgemeinen wirtschaftlichen Lage, wurde ein Zuschuss zum Ausgleich der indirekten CO₂-Kosten für die Kalenderjahre 2025 und 2026 geschaffen: Die Strompreise in Europa sind für Unternehmen am Standort Österreich infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel (indirekte CO₂-Kosten) signifikant gestiegen. Diese indirekten CO₂-Kosten bewirken in bestimmten Sektoren oder Teilsektoren eine Zunahme des Risikos einer Verlagerung der Produktionstätigkeiten an Standorte bzw. die Verlagerung von CO₂-Emissionen außerhalb der Europäischen Union. Besonders betroffen sind energieintensive Unternehmen, die einen sehr hohen Stromverbrauch haben.

 

Wer wird gefördert:

  • Unternehmen in anspruchsberechtigten Sektoren und Teilsektoren gemäß Anhang I Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025)
  • Unternehmensgröße: alle
  • Entwicklungsphase des Unternehmens: alle

 

Voraussetzungen:

  • Vorlage eines Energieaudits, Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems
  • Reinvestitionsverpflichtung in Höhe von 80 % der gewährten Fördersumme
  • Weiterführende Bestimmungen sind den Richtlinien zu entnehmen.

 

Höhe der Förderung:

  • Maximal 75 % der Bemessungsgrundlage gemäß SAG 2025
  • Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss in Höhe von maximal 75 % der indirekten CO₂-Kosten des jeweiligen Kalenderjahres des ansuchenden Unternehmens gewährt.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt in einer Tranche.
  • Für die indirekten Kosten der Jahre 2025 und 2026 stehen jeweils EUR 75 Mio zur Verfügung. Bei einer Überzeichnung werden die Mittel aliquot zugeteilt.

 

Laufzeit:

  • Die Maßnahme gilt für die indirekten CO₂-Kosten, die in den Kalenderjahren 2025 und 2026 angefallen sind.

 

Details und Ablauf Antragstellung:

Auf der Website der aws wurden die Förderungsrichtlinien (vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission) und der Leitfaden veröffentlicht sowie auch die Antragstellung freigeschaltet. Lt. aws-Homepage ist die Antragstellung bis 13. Oktober 2026 möglich. Details finden Sie auf der aws-Website.

 

Autor:

Dr. Wolfgang Köppl

Partner | Steuerberater
Zertifizierter Umgründungsberater
BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

 

Dr. Wolfgang Köppl

Fotocredit: Julia Traxler

 

Dr. Wolfgang Köppl

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