Ausblick Regierungsprogramm 2026 ff – was erwartet uns noch, was soll kommen

In Begutachtung

Derzeit im Entwurf veröffentlicht ist Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass 2025, Ende der Begutachtungsfrist mit 13.02.2026. Wesentliche Eckpunkte im Entwurf sind die Einarbeitung der gesetzlichen Neuerungen/Änderungen betreffend Budgetbegleitgesetz 2025, BGBl. I Nr. 25/2025, Änderung der Reisegebührenvorschrift 1955 (RGV 1955), BGBl. I Nr. 26/2025, Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, BGBl. I Nr. 79/2025, Änderung der Leitungsrechte-DÜV, BGBl. II Nr. 122/2025 sowie der Inflationsanpassungsverordnung 2026, BGBl. II Nr. 191/2025. Die sind u.a. der Umwidmungszuschlag bei Grundstücksveräußerungen, die erhöhten Grenzwerte und Pauschalsätze der Basispauschalierung, die befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrages, die VwGH-Judikatur zu Fruchtgenussvereinbarungen, Klarstellungen zum Arbeitsplatzpauschale, einige Sonderfragen zur steuerlichen Behandlung des neuen „Einwegpfand“, einige Sonderfragen zum gewerblichen Grundstückshandel sowie zu Mitunternehmerschaften betreffend Überschuldung und  Veräußerung und Kryptowährungen.

Die detaillierten Informationen zu den Neuerungen entnehmen Sie bitte nachfolgendem Link

 

Sonstige Neuerungen

Weitere steuerliche Neuerungen sind derzeit noch keine bekannt.

 

Anzumerken ist jedoch, dass nach wie vor einige zentrale Punkte des Regierungsprogrammes 2025-2029 offen sind. Nachfolgend dürfen wir Ihnen eine Übersicht der offenen Vorhaben der Bundesregierung zum Stand 01.2026 anführen:

 

  • Entbürokratisierung und Digitalisierung der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung (z.B. Anpassung Veranlagungsfreibetrag und Werbungskostenpauschale oder Reform der außergewöhnlichen Belastungen)
  • Steuerliche Begünstigungen für Überstunden bzw. Zuschläge sowie steuerliche Anreize und Senkungen, um Arbeitsstunden zu erhöhen und die Beschäftigung zu fördern (im Ministerrat 12.2025 beschlossen, Umsetzung offen)
  • Erhöhung des Freibetrags von derzeit EUR 620 im Rahmen der Besteuerung der sonstigen Bezüge (13. und 14. Monatsgehalt) (im Ministerrat 12.2025 beschlossen, Umsetzung offen)
  • Evaluierung der Höhe der Steuerbefreiungen für Zuwendungen der Arbeitgeber:innen an die Arbeitnehmer:innen (z.B. bei Betriebsveranstaltungen sowie steuerfreie Gutscheine für Mitarbeiter:innen) bzw. weitere Attraktivierung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
  • Neues Modell des Zuverdiensts für Personen in Alterspension (im Ministerrat 12.2025 beschlossen, Umsetzung offen)
  • Anhebung der Luxustangente für Kraftfahrzeuge
  • Evaluierung und Prüfung von Abschreibungsdauer und Anpassung an die tatsächliche Nutzungsdauer. Vermeidung von Mitnahmeeffekten und Fokus auf Ausrüstungsinvestitionen sowie Bauinvestitionen mit Fokus auf Sanierung
  • Erhöhung des Grundfreibetrags (Gewinnfreibetrag) von 15% bis EUR 33.000,- auf 15% bis EUR 50.000,-
  • Erleichterung von Betriebsübergaben
  • Erhöhung des Veräußerungsfreibetrags von EUR 7.300,- auf EUR 45.000,-
  • Streichung des „Berufsverbots“ für die Nutzung des Hälftesteuersatzes bei Betriebsaufgabe  
  • Vereinfachung der Quellensteuerrückerstattung (FASTER)
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für grenzüberschreitendes Homeoffice durch Einsatz auf internationaler Ebene (OECD, EU) für koordinierte und rechtssichere Rahmenbedingungen
  • Evaluierung von Möglichkeiten zur Vorsorge für junge Menschen auch für Wertpapiere (z.B. ETF-Sparpläne)
  • Zeitnahe Umsetzung der Sozialpartnereinigung zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (insbesondere des Generalpensionskassenvertrags)
  • Erhöhung des jährlichen Freibetrags für Zuwendungen zur privaten Vorsorge (im Rahmen der budgetären Möglichkeiten)
  • Senkung der Lohnnebenkosten durch stufenweise Entlastung des FLAF
  • Abschaffung der Belegausstellungpflicht bis EUR 35 („Ausdruck“)
  • Vereinfachung 15-Waren-Regelung Dauerrecht und Vereinfachung Wareneingangsbuch
  • Möglichkeit eines Aufwertungswahlrechts des Bilanzansatzes von Grund und Boden auf den Verkehrswert
  • Abschaffung der staatlichen Nebengebühren sowie der Grunderwerbsteuer beim Erwerb des ersten Eigenheims (z.B. wie bereits bei der Eintragungsgebühr für Ersterwerbe bis EUR 500.000).
  • Ausweitung des Reverse Charge Systems im Rahmen der Umsatzsteuer auf Grundstücke
  • Effektivere Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung

 

Die weitere legistische Umsetzung bleibt abzuwarten. Wir werden Sie über entsprechende gesetzlichen Umsetzungsvorhaben laufend informieren.

 

Autor:

Dr. Wolfgang Köppl
BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

Dr. Wolfgang Köppl

Fotocredit: Julia Traxler

Dr. Wolfgang Köppl
Partner | Steuerberater
Zertifizierter Umgründungsberater
BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

 

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