Empfängerüberprüfung

Um die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen, ist bei allen SEPA-Überweisungen und SEPA Instant Payments von Zahlungskonten ab 09.10.2025 vor der Autorisierung eine Empfängerüberprüfung vorzunehmen. Dabei wird der angegebene Empfängername mit der/dem tatsächlichen Kontoinhaber:in des angegebenen Empfängerkontos überprüft.

 

Der/die Zahler:in erhält eine sofortige Rückmeldung über das Ergebnis, von der Oberbank wird mit folgenden Wortlauten rückgemeldet:

  1. Übereinstimmung
    „Ergebnis aus Überprüfung Zahlungsempfänger: „OK“ – der Empfängername bei der Empfängerbank stimmt mit dem angegebenen Zahlungsempfänger überein.“
     
  2. Nahezu Übereinstimmung
    „Ergebnis aus Überprüfung Zahlungsempfänger: „Nahezu Übereinstimmung“ – der Empfängername bei der Empfängerbank stimmt mit dem angegebenen Zahlungsempfänger nahezu überein. Meinten Sie <Anzeige des tatsächlichen Wortlauts>? Die Autorisierung der Überweisung kann dazu führen, dass die Gelder einer falschen Person gutgeschrieben werden. In diesem Fall haben Sie keine Rückerstattungsrechte gegenüber der Bank.“
     
  3. Keine Übereinstimmung
    „Ergebnis aus Überprüfung Zahlungsempfänger: „Keine Übereinstimmung“ – der Empfängername bei der Empfängerbank stimmt mit dem angegebenen Zahlungsempfänger NICHT überein. Die Autorisierung der Überweisung kann dazu führen, dass die Gelder einer falschen Person gutgeschrieben werden. In diesem Fall haben Sie keine Rückerstattungsrechte gegenüber Ihrer Bank.“
     
  4. Rückmeldung, wenn keine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden konnte
    „Es konnte keine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden. Die Autorisierung der Überweisung kann dazu führen, dass die Gelder einer falschen Person gutgeschrieben werden. In diesem Fall haben Sie keine Rückerstattungsrechte gegenüber Ihrer Bank.“
     

Folgende Zahlungen sind von der Empfängerüberprüfung ausgenommen:

  • Überweisungen außerhalb des EWR-Raums
  • Überweisungen, die nicht in EUR durchgeführt werden
  • SEPA-Lastschriften
  • SEPA-Eilüberweisungen
  • Überweisungen von/auf Konten, welche keine Zahlungskonten sind (z.B. Sparkonten, Kreditkonten)
  • Firmen können bei Sammelaufträgen auf die Empfängerüberprüfung verzichten (Opt-Out)

 

Unsere Empfehlungen zur Empfängerprüfung: 

  • Prüfen Sie Ihre Bezahlprozesse und Systeme, ob Anpassungen bezüglich der Änderungen notwendig sind (Umgang mit Rückmeldung der Empfängerprüfung)
  • Prüfen Sie ob auf Ihren Rechnungen der korrekte Empfängername aufscheint, verwenden Sie einen QR-Code auf Ihren Rechnungen. Falls Ihr Handelsname vom tatsächlichen Firmenwortlaut abweicht, wenden Sie sich an Ihre:n Berater:in bzw. nutzen Sie als Zahler ihrerseits die QR-Codes auf Rechnungen.
  • Aktualisieren Sie die Empfängerdaten in Ihren Systemen laufend. Überdenken Sie bei regelmäßigen und geprüften Empfängerdaten bei Sammelüberweisungen den Verzicht auf die Empfängerprüfung

 

Hinweis: Die Empfängerprüfung ist eine Maßnahme, um den SEPA-Zahlungsverkehr noch sicherer zu machen. Bitte beachten Sie, dass unabhängig vom rückgemeldeten Ergebnis der Empfängerprüfung nachstehend angeführte Maßnahmen zum Schutz vor betrügerischen Zahlungen auch weiterhin beachtet, werden sollen:

  • Keinen Links zu Login-Seiten via SMS oder WhatsApp folgen!
  • Prüfen Sie bei Links in eMails den Absender und den angeführten Link, bevor Sie diesem folgen!
  • Zahlungsdaten genau prüfen (Betrag, Empfänger-IBAN…) und nur selbst erfasste Überweisungen/Kartentransaktionen bestätigen!
  • Niemals pushTAN, Aktivierungsquodes (QR) and Dritte weitergeben (per Foto, Screenshot etc.)!
  • Die Oberbank wird niemals vertrauliche Daten (wie z.B. Passwörter etc.) von Ihnen erfragen

Häufige Fragen zur Empfängerprüfung, SEPA Instant Payment

Mit einer SEPA Instant Payment können im EU-Raum EURO-Zahlungen vorgenommen werden, welche innerhalb von 10 Sekunden beim Zahlungsempfänger ankommen und ersichtlich sind. SEPA Instant Payments können jeden Tag rund um die Uhr (24/7) beauftragt werden. Ab 09.10.2025 können SEPA Instant Payment in unbegrenzter Höhe durchgeführt werden.

Seit 09.10.2025 können SEPA Instant Payment über alle Kanäle beauftragt werden:

  • Kundenportal
  • App
  • oBusiness
  • Multicash
  • SB-Gerät
  • Schalter

Über unser Kundenportal können für SEPA Instant Payments Limits (Tageslimit oder Transaktionslimit) vergeben werden. Alternativ können Sie über Ihre/n Berater:in die Aufgabe eines Limits für eine SEPA Instant Payment beauftragen. Ein vorgemerktes Limit gilt auch für alle verfügungsberechtigten Personen des betreffenden Kontos in allen Kanälen.

Eine SEPA Instant Payment, welche das vorgemerkte Limit überschreiten würde, wird abgelehnt.

Im Kundenportal ist die Empfängerüberprüfung nur bei Einzelüberweisungen möglich. Bei Erstellung der Zahlung wird im Hintergrund bereits die Empfängerüberprüfung vorgenommen und das Ergebnis rückmeldet, je nach Ergebnis kann die Zahlung dann autorisiert werden oder nicht.

 

In oBusiness erfolgt die Empfängerüberprüfung bei der Erstellung der Zahlung bzw. beim Datenträgerimport. Je nach rückgemeldetem Ergebnis, kann der Datenträger autorisiert werden oder nicht. Eine Teildurchführung (z.B. nur Zahlungen, mit Übereinstimmung) ist nicht möglich.

 

Bei unserer Software Multicash bzw. bei einer direkten EBICS-Anbindung an ein ERP-Programm (Fremdprodukt) werden die Zahlungen mittels einer Transportunterschrift übermittelt. Anschließend erfolgt die Empfängerprüfung, die Rückmeldung des Ergebnisses erfolgt mittels einer pain.002-Nachricht, welche mit der Auftragsart VPZ abzuholen ist. Sofern der Datenträger durchgeführt werden soll, ist dieser mit der entsprechenden Auftragsart (CCT: SEPA-Überweisung; CPI: SEPA-Instant-Payment) für die endgültige Ausführung freizugeben. Eine Teildurchführung (z.B. nur Zahlungen mit Übereinstimmung) ist nicht möglich.

...wenden Sie sich an Ihre/Ihren Oberbank-Berater:in damit Ihr Handelsname auch bei der Empfängerprüfung akzeptiert wird, zwecks Vormerkung des abweichenden Namens in unseren Systemen.

Da für Einzelumsätze verpflichtend eine Empfängerprüfung vorzunehmen ist, werden Sammelaufträge mit der Weisung Opt-Out und mit einem Umsatz von der Oberbank abgelehnt. Sammelaufträge mit einem Bestand werden nur mit der Weisung Opt-In angenommen.

Sie können alle Zahlungen unabhängig von der Rückmeldung freigeben. Bei Freigabe von Zahlungen mit den obigen Rückmeldungen, führen Sie die Zahlungen allerdings auf eigenes Risiko aus. Dies bedeutet, dass die Bank im Falle einer Fehlüberweisung nicht haftet. Darauf werden Sie vor der Zahlung hingewiesen. Im Falle eines Zweifels empfehlen wir die Zahlung noch nicht freizugeben und nochmals beim Zahlungsempfänger nachzufragen.