Neuerungen ESG

Omnibus I & Nachhaltigkeitsberichterstattung

Pflicht reduziert, Erwartung bleibt.

Mit der Trilog-Einigung vom 9. Dezember 2025 und der formalen Zustimmung des Europäischen Parlaments am 16. Dezember 2025 hat die EU ihre zentralen Nachhaltigkeitsvorgaben grundlegend angepasst. Im Rahmen der sogenannten Omnibus-I-Initiative wurden insbesondere die Anforderungen der CSRD (Nachhaltigkeitsberichterstattung) und der CSDDD (Lieferkettensorgfaltspflichten) deutlich vereinfacht und auf einen kleineren Unternehmenskreis konzentriert.

 

Ziel der Reform ist es, Bürokratie abzubauen, Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Umsetzbarkeit zu verbessern. Die politische und wirtschaftliche Bewertung dieser Entscheidung fällt jedoch unterschiedlich aus.

 

4 Holzwürfel mit Piktogrammen zum Thema ESG

 

Was wurde konkret beschlossen?

1. CSRD – Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung gilt künftig nur noch für sehr große Unternehmen und Banken:

  • mehr als 1.000 Mitarbeitende
  • mehr als 450 Mio. Euro Jahresumsatz

 

Rund 90 % der ursprünglich betroffenen Unternehmen fallen damit aus der gesetzlichen Berichtspflicht heraus.

 

2. CSDDD – Lieferketten-Sorgfaltspflichten

Auch die Sorgfaltspflichten wurden deutlich eingegrenzt:

  • mehr als 5.000 Mitarbeitende
  • mehr als 1,5 Mrd. Euro Umsatz

 

EU-weit sind damit nur noch rund 1.300 Unternehmen direkt betroffen.

 

3. Value Chain Cap

Ein zentraler Punkt für KMU: CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen von kleineren Lieferanten keine ESG-Informationen verlangen, die über den freiwilligen VSME-Standard hinausgehen.

 

4. Pflicht vs. Freiwilligkeit: CSRD und VSME im Vergleich

Mit Omnibus I gewinnt ein Standard stark an Bedeutung: der VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs).

 

Die CSRD ist ein umfassendes Compliance-Instrument. Der VSME ist ein freiwilliger EU-weiter Nachhaltigkeitsberichtsstandard der speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht CSRD-pflichtige Unternehmen entwickelt wurde.

 

CSRD verpflichtend:

  • Gesetzlich vorgeschrieben für sehr große Unternehmen
  • Berichterstattung nach ESRS-Standards
  • Umfassend, prüfpflichtig und stark formalisiert
  • Fokus auf doppelte Wesentlichkeit, Governance, Strategie, Kennzahlen

 

VSME freiwillig:

  • Kein gesetzlicher Zwang
  • Speziell für KMU und nicht berichtspflichtige Unternehmen entwickelt
  • Schlanker, modularer Aufbau
  • Fokus auf praxisnahe ESG-Basisinformationen
  • Anerkannt als Obergrenze für Datenanforderungen in der Lieferkette

 

Was bedeutet das für Unternehmen konkret?

Für nicht mehr berichtspflichtige Unternehmen eine deutliche Entlastung von regulatorischen Pflichten. Nachhaltigkeit bleibt dennoch relevant für Kund:innen, Investor:innen, Banken und Geschäftspartner:innen. Unsere Empfehlung: Orientierung am VSME-Standard als zukunftsfähige, freiwillige Lösung.

 

Für weiterhin CSRD-pflichtige Großunternehmen bleiben die Berichtspflichten bestehen, jedoch werden die Anforderungen klarer, fokussierter und besser handhabbar.

 

Für KMUs in der Lieferkette bedeuten die Neuerungen jedenfalls einen Schutz durch den Value Chain Cap, keine überzogenen ESG-Datenabfragen mehr sowie eine spürbare Entlastung im operativen Alltag.

 

Was unterscheidet VSME und CSRD konkret?

Aspekt CSRD/ESRS VSME
Status verpflichtend freiwillig
Zielgruppe sehr große Unternehmen KMU & nicht CSRD-pflichtige Unternehmen
Umfang sehr detailliert schlankg & fokussiert
Wesentlichkeit doppelte Wesentlichkeit Pflicht vereinfachter Ansatz
Prüfung extern prüfpflichtig keine Pflichtprüfung
Zweck regulatorische Compliance Transparenz & Markterwartungen

Fazit

Weniger Pflicht – aber keine Abkehr von Nachhaltigkeit - die Omnibus-Einigung ist ein pragmatischer Kompromiss. Sie reduziert Komplexität und Belastung, ohne Nachhaltigkeit grundsätzlich infrage zu stellen. Nachhaltigkeit entwickelt sich zunehmend von einer regulatorischen Pflicht zu einem strategischen Wettbewerbsfaktor. Unternehmen, die heute freiwillig Transparenz schaffen, Strukturen aufbauen und den VSME sinnvoll nutzen, sind besser vorbereitet – unabhängig davon, ob sie gesetzlich berichtspflichtig sind oder nicht.

 

Autor:

Lisa Frisch, MBA

BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

 

Dieser Expertenbeitrag wurde 01/2026 erstellt.

Fotoquelle: Shutterstock

 

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Lisa Frisch, MBA

Fotocredit: Julia Traxler

Lisa Frisch, MBA

Partnerin | Steuerberaterin

Zertifizierte ESG-Expertin

BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

 

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