Der Grundstückskauf: Wert, Nebenkosten und Kaufvertrag

Was Sie ein Grundstück schlussendlich kosten wird, hängt natürlich davon ab, wie viel Sie ausgeben wollen und wie Sie verhandeln. Es gibt zahlreiche Kriterien was den Wert eines Grundstückes ausmacht, welche Nebenkosten auf Sie zukommen und wie der Kaufvertrag abgewickelt wird.

 

Hier einige Tipps, die Sie grundsätzlich beachten sollten:

 

Tipp #1: Grundstückseigenschaften prüfen  

 

Jedes Grundstück hat seinen eigenen Charme. Achten Sie darauf, dass alle Grundstückseigenschaften auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Der Wert des Grundes wird besonders von seiner Lage bestimmt. So kann etwa eine Hanglage günstig sein, jedoch zu aufwendigen Sicherungen gegen Wasseradern oder schwierigen Kellerbauten führen. Zusätzlich zu beachten ist der Grundwasserstand und die Bodenbeschaffenheit. Feste und feuchte Lehmböden sind zum Beispiel auf Dauer eine echte Herausforderung und können zu Versetzungen des Fundaments oder den Kellerbau erschweren. Befragen Sie lokale Bauunternehmen und Gemeindeämter bezüglich der Bodenbeschaffenheit.

 

Neben der subjektiven Wahrnehmung existieren ebenfalls objektive Kriterien, die den Wert eines Grundstückes bestimmen. So reduzieren sonnige Lagen im Winter den Energieverbrauch. Freie Lagen bedeuten mehr Windenergie, die auf das Haus einwirkt. Die Ausrichtung eines Grundstückes nach Norden oder Süden beeinflussen ebenfalls Bau und Nutzung. Die Nähe zu einer stark befahrenen Straße erhöht die Lärmimmissionen, hat aber auch den Vorteil, schnell den Arbeitsplatz, den Supermarkt oder die öffentlichen Verkehrsmittel zu erreichen. Große und lange Steigungen können im Winter hingegen die Zufahrt zum Haus erschweren.

 

Grundstückseigenschaften prüfen

 

Tipp #2: Grundstück ist nicht gleich Grundstück

 

Besonders wichtig ist zu klären, ob das Grundstück bereits erschlossen ist. Für einen Bauplatz ist der Anschluss an die örtlichen Versorgungsleitungen erforderlich. Dafür sind die Anschlussgebühren zu zahlen. Dazu zählen

 

  • Wasser- und Kanalanschluss
  • Strom, Gas oder Fernwärme
  • Mitunter Telefon – Festnetz
  • TV – Kabeldienste

 

Die Kosten und Informationen über vorhandene und bereits bezahlte Anschlüsse oder die zu erwartenden Kosten, bekommen Sie bei den Leitungsbetreibern oder im Gemeindeamt. Gibt es weder eine Straßenzufahrt noch Wasser- und Stromleitungen, muss man die entsprechenden Kosten für die Herstellung und die Anschlussgebühren einkalkulieren, das bedeutet, die Nebenkosten steigen und fließen damit in die Berechnung der Grunderwerbssteuer ein.

 

Tipp #3: Kaufvertrag nur mit RechtsexpertInnen!

 

Sobald Sie alles geprüft haben und sich mit der Verkäuferin/dem Verkäufer geeinigt haben, fließen die mündlichen Vereinbarungen in einen Kaufvertrag ein. Lassen Sie diesen von einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin aufsetzen und von einem Notar oder einer Notarin beglaubigen. Im Vertrag sind genaue Angaben zum Grundstück (Grundbuchauszug), zum Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, eventuelle Mängel und Grunddienstbarkeiten wie Wegerechte oder Durchfahrtsberechtigungen festgehalten. Damit hat das Grundstück aber noch nicht den Besitzer gewechselt. Dafür ist zwingend der Eintrag ins Grundbuch notwendig. Bei diesem Vorgang werden gleichzeitig alte Hypotheken, Vorkaufsrechte oder ähnliches gelöscht. Anschließend wird die Grunderwerbssteuer noch vor der Übergabe bezahlt. Gegebenenfalls fallen auch noch länderspezifische Genehmigungen und Gebühren durch die Behörden an. Jetzt kann der nächste Schritt kommen und Sie werden Bauherrin oder Bauherr.

 

Kleiner Tipp zum Schluss: Der Verkäufer oder die Verkäuferin muss Sie über etwaige Mängel am Grundstück informieren. Sollte der Verkäufer dieser Pflicht nicht nachkommen und tatsächlich Mängel auftreten, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.

 

Überblick aller Nebenkosten

 

Fotoquelle: iStock

Dieser Artikel wurde am 15. Mai 2019 verfasst.

 

Bitte beachten Sie: Unsere Ratgeberartikel ersetzen keine Beratung durch Sachverständige oder JuristInnen. Bei Fragen oder Unsicherheiten rundum das Bauen oder Sanieren, wenden Sie sich bitte an Sachverständige, bei vertraglichen Themen an JuristInnen. Bei Fragen zur Finanzierung stehen Ihnen unsere BeraterInnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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