Aktien-Rückkaufprogramme

Hier finden Sie eine Auflistung der Aktien-Rückkaufprogramme der Oberbank.

 

Aktien Rückkaufprogramm 2023

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 2, 3 und 4 VeröffentlichungsV 2018 (27.06.2023)
Anbei die Gesamtaufstellung über die Weiterveräußerung bzw. Zuteilung der im Zuge des Aktienrückkaufprogramms 2023 erworbenen eigenen Stammaktien.
Details Weiterveräußerung Oberbank Stammaktien

 

Veröffentlichung des Beschlusses der Oberbank AG über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien

Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

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Der Vorstand der Oberbank AG hat am 19.06.2023 beschlossen, von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogrammes 2023 erworbenen eigenen 74.278 Stück Stammaktien, 72.660 Stück Stammaktien an die Mitarbeiter (inkl. Vorstand) im Zuge der Mitarbeiteraktion 2023 und 1.618 Stück Stammaktien an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß der Beschlussfassung in der Sitzung des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der Oberbank AG vom 22.03.2023 zu verkaufen bzw. zu übertragen. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

 

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 17. Mai 2022
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 17. Mai 2022 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (pressetext Nachrichtenagentur) und auf der Internetseite der Oberbank AG
  3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Aktien sollen am 26. und 27. Juni 2023 veräußert bzw. übertragen werden.
  4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG.
  5. Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 74.278 Stück Stammaktien der Oberbank AG, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten und am gesamten Grundkapital der Oberbank AG von ca. 0,2104%.
  6. Der Gegenwert je Aktie beträgt EUR 117,50 (Kurs der Oberbank-Stammaktie vom 13.06.2023). Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2023 erhalten die Mitarbeiter (inklusive Vorstand) für fünf gekaufte Stammaktien zwei Stammaktien unentgeltlich zugeteilt (Modell 5+2).
  7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien zur Deckung der von der Oberbank AG beschlossenen Mitarbeiteraktion 2023 und für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

 

Linz, am 19. Juni 2023

Der Vorstand

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 4 VeröffentlichungsV 2018 (15.06.2023)

Das Aktien-Rückkaufprogramm in Oberbank Stammaktien wurde am 14.06.2023 abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogrammes für Stammaktien wurden zwischen dem 05.06.2023 und dem 14.06.2023 gesamt 74.278 Stück Stammaktien, die 0,2104 % des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 118,49; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 118,50; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 117,00. Der Wert der rückerworbenen Stammaktien betrug EUR 8.800.843,50.

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 2 und 3 VeröffentlichungsV 2018 (15.06.2023)

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 2 und 3 VeröffentlichungsV 2018 (13.06.2023)

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

 

Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG

Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018 (30.05.2023)


Der Vorstand der Oberbank AG hat am 30. Mai 2023 beschlossen, von den in der Hauptversammlung vom 17. Mai 2022 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen, für Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG und für Mitarbeiterremunerationen Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

 

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 17. Mai 2022.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 17. Mai 2022 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (pressetext Nachrichtenagentur) und auf der Internetseite der Oberbank AG www.oberbank.at.
  3. Beginn des Rückkaufprogramms: am 05. Juni 2023; voraussichtliche Dauer bis 14. Juni 2023.
  4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der Oberbank AG (ISIN: AT0000625108).
  5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 90.000 Stück Stammaktien der Oberbank AG , das entspricht einem Anteil am gesamten Grundkapital der Oberbank AG von ca. 0,25 %.
  6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
  7. Die Rückkäufe erfolgen über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck der Rückkäufe ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Oberbank AG beschlossenen Mitarbeiteraktion 2023 zu verwenden. Weiters sollen die Stammaktien auch für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) und für Mitarbeiterremunerationen verwendet werden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für künftige Mitarbeiteraktionen bzw. für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG bzw. Mitarbeiterremunerationen in Folgejahren zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Oberbank AG, www.oberbank.at, zu erfüllen.

 

Linz, am 30. Mai 2023

Der Vorstand

 

Aktien Rückkaufprogramm 2022

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 2, 3 und 4 VeröffentlichungsV 2018 (28.06.2022)
Anbei die Gesamtaufstellung über die Weiterveräußerung bzw. Zuteilung der im Zuge des Aktienrückkaufprogramms 2022 erworbenen eigenen Stammaktien.
Details Weiterveräußerung Oberbank Stammaktien

 

Veröffentlichung des Beschlusses der Oberbank AG über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien

Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

 

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 20. Juni 2022 beschlossen, von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogrammes 2022 erworbenen eigenen 83.225 Stamm-Stückaktien und zwar davon  81.431 Stück Aktien an die Mitarbeiter ( inkl. Vorstand) im Zuge der Mitarbeiteraktion 2022 und  1.794 Stück Aktien an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß der Sitzung des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der Oberbank AG vom 23.03.2022 zu verkaufen bzw. zu übertragen. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

 

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 17. Mai 2022
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 17. Mai 2022 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 9 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (pressetext Nachrichtenagentur) und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
  3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Aktien sollen am 27. und 28. Juni 2022 veräußert bzw. übertragen werden.

  4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG.

  5. Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 83.225 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten und am gesamten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,2357 %.

  6. Der Gegenwert je Aktie beträgt EUR 99,20 (Kurs der Oberbank-Stammaktie vom 14.06.2022). Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2022 erhalten die Mitarbeiter (inklusive Vorstand) für fünf gekaufte Stammaktien zwei Stammaktien unentgeltlich zugeteilt (Modell 5+2).

  7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2022 und für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden.

  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine

  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

 

Linz, am 20. Juni 2022

Der Vorstand

 

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 4 VeröffentlichungsV 2018 (16.06.2022)

Das Aktien-Rückkaufprogramm in Stammaktien wurde am 15.06.2022 abgeschlossen.

Im Zuge des Rückkaufprogrammes für Stammaktien wurden zwischen dem 07.06.2022 und dem 15.06.2022 gesamt 83.225 Stück Stammaktien, die 0,2357 % des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 99,20; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 99,20; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 99,20. Der Wert der rückerworbenen Stammaktien betrug EUR 8.255.920,00.

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 2 und 3 VeröffentlichungsV 2018 (16.06.2022)

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 2 und 3 VeröffentlichungsV 2018 (14.06.2022)

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

 

 

Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG


Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

 

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 25. Mai 2022 beschlossen, von den in der Hauptversammlung vom 17. Mai 2022 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen, für Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG und für Mitarbeiterremunerationen Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

 

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 17. Mai 2022.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 17. Mai 2022 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 9 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (pressetext Nachrichtenagentur) und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
  3. Beginn des Rückkaufprogramms: am 07. Juni 2022; voraussichtliche Dauer bis 15. Juni 2022.
  4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der Oberbank AG (ISIN: AT0000625108).
  5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 100.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten und am gesamten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,28 %.
  6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
  7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2022, die in Stammaktien erfolgen soll, zu verwenden. Weiters sollen die Stammaktien auch für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) und für Mitarbeiterremunerationen verwendet werden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für künftige Mitarbeiteraktionen bzw. für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG bzw. Mitarbeiterremunerationen in Folgejahren zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

 

Linz, am 25. Mai 2022

Der Vorstand

 

Aktien Rückkaufprogramm 2021

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 2, 3 und 4 VeröffentlichungsV 2018 (28.06.2021)

Anbei die Gesamtaufstellung über die Weiterveräußerung bzw. Zuteilung der im Zuge der Aktienrückkaufprogramme 2020+2021 erworbenen eigenen Stammaktien.

Details Weiterveräußerung Oberbank Stammaktien


Veröffentlichung des Beschlusses der Oberbank AG über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien
Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

 

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 18. Juni 2021 beschlossen, von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogrammes 2021 erworbenen eigenen 87.832 Stamm-Stückaktien sowie von dem im Zuge des Aktienrückerwerbsprogrammes 2020 erworbenen eigenen 3.408 Vorzugs-Stückaktien, die am 7. November 2020 in Stamm-Stückaktien umgewandelt wurden, gesamt daher  91.240 Stamm-Stückaktien („Aktien“) und zwar davon  89.719 Stück Aktien an die Mitarbeiter ( inkl. Vorstand) im Zuge der Mitarbeiteraktion 2021 und  1.521 Stück Aktien an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß der Sitzung des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der Oberbank AG vom 16.03.2021 zu verkaufen bzw. zu übertragen. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

 

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 20. Mai 2020
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 20. Mai 2020 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung ( euro adhoc ) und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
  3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Aktien sollen am 25. und 28. Juni 2021 veräußert bzw. übertragen werden.
  4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG.
  5. Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 91.240 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten und am gesamten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,26 %.
  6. Der Gegenwert je Aktie beträgt EUR 86,60 (Kurs der Oberbank-Stammaktie vom 16.06.2021). Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2021 erhalten die Mitarbeiter (inklusive Vorstand) für fünf gekaufte Stammaktien zwei Stammaktien unentgeltlich zugeteilt (Modell 5+2).
  7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2021 und für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.


Linz, am 18. Juni 2021
Der Vorstand

 

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 4 VeröffentlichungsV 2018 (18.06.2021)

Das Aktien-Rückkaufprogramm in Stammaktien wurde am 17.06.2021 abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogrammes für Stammaktien wurden zwischen dem 07.06.2021 und dem 17.06.2021 gesamt 87.832 Stück Stammaktien, die 0,2462 % des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 86,60; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 86,60; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 86,60. Der Wert der rückerworbenen Stammaktien betrug EUR 7.606.251,20.

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 2 und 3 VeröffentlichungsV 2018 (18.06.2021)

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.2 und 3 VeröffentlichungsV 2018 (Korrekturmeldung zu 15.06.2021)
Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.2 und 3 VeröffentlichungsV 2018 (15.06.2021)

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

 

Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG


Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 27. Mai 2021 beschlossen, von den in der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen, für Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG und für Mitarbeiterremunerationen Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

 

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 20. Mai 2020.
     
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 20. Mai 2020 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro adhoc) und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
     
  3. Beginn des Rückkaufprogramms: am 07. Juni 2021; voraussichtliche Dauer bis 17. Juni 2021.
  4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der Oberbank AG (ISIN: AT0000625108).
  5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 100.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten und am gesamten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,28 %.
  6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
  7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2021, die in Stammaktien erfolgen soll, zu verwenden. Weiters sollen die Stammaktien auch für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) und für Mitarbeiterremunerationen verwendet werden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für künftige Mitarbeiteraktionen bzw. für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG bzw. Mitarbeiterremunerationen in Folgejahren zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

 


Linz, am 27. Mai 2021
Der Vorstand

 

Aktien Rückkaufprogramme 2020 (für Stamm- und Vorzugsaktien)

Veröffentlichung des Beschlusses und Gesamtaufstellung über die Weiterveräußerung der im Zuge des Aktienrückkaufprogrammes 2020 erworbenen eigenen Vorzugsaktien gemäß VeröffentlichungsV 2018

Siehe Aktien Rückkaufprogramm 2021

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 2, 3 und 4 VeröffentlichungsV 2018 (24.06.2020)

Anbei die Gesamtaufstellung über die Weiterveräußerung bzw. Zuteilung der im Zuge der Aktienrückkaufprogramme 2020 erworbenen eigenen Stammaktien.

Details Weiterveräußerung Oberbank Stammaktien 

 

Veröffentlichung des Beschlusses der Oberbank AG über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien

 

Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

 

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 15.Juni 2020 beschlossen, von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogrammes 2020 erworbenen eigenen 93.111 Stück Stammaktien, 93.111 Stück Stammaktien und zwar 91.532 Stück an die Mitarbeiter (inkl. Vorstand) im Zuge der Mitarbeiteraktion 2020 und 1.579 Stück an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß der Sitzung des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der Oberbank AG vom 17.03.2020 zu verkaufen bzw. zu übertragen. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

 

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 20. Mai 2020.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 20. Mai 2020 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung ( euro adhoc ) und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
  3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Aktien sollen am 23. und 24. Juni 2020 veräußert bzw. übertragen werden.
  4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG.
  5. Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 93.111 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,29 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,26%.
  6. Der Gegenwert je Stammaktie beträgt EUR 84,00 (Kurs der Oberbank-Stammaktie vom 10.06.2020). Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2020 erhalten die Mitarbeiter (inklusive Vorstand) für fünf gekaufte Stammaktien zwei Stammaktien unentgeltlich zugeteilt (Modell 5+2).
  7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2020 und für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.


Linz, am 15. Juni 2020
Der Vorstand

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.4 VeröffentlichungsV 2018 (15.06.2020)

Die Aktien-Rückkaufprogramme in Stamm- und Vorzugsaktien wurden am 12.06.2020 abgeschlossen.

 

Im Zuge des Rückkaufprogrammes für Stammaktien wurden zwischen dem 20.03.2020 und dem 12.06.2020 gesamt 93.111 Stück Stammaktien, die 0,2637 % des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 83,6149; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 84,00; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 83,00. Der Wert der rückerworbenen Stammaktien betrug EUR 7.785.466,80.

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien 

 

Im Zuge des Rückkaufprogrammes für Vorzugsaktien wurden zwischen dem 20.03.2020 und dem 12.06.2020 gesamt 3.408 Stück Vorzugsaktien, die 0,0097 % des Grundkapitals entsprechen, börslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Vorzugsaktie betrug EUR 76,2811; der höchste geleistete Gegenwert je Vorzugsaktie betrug EUR 80,00; der niedrigste geleistete Gegenwert je Vorzugsaktie betrug EUR 76,00. Der Wert der rückerworbenen Vorzugsaktien betrug EUR 259.966,00.

Details Aktienrückkäufe Oberbank Vorzugsaktien 

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.2 und 3 VeröffentlichungsV 2018 (15.06.2020)

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien 

Details Aktienrückkäufe Oberbank Vorzugsaktien 

 

Veröffentlichungen gemäß § 7 Abs. 2 VeröffentlichungsV 2018 (09.06.2020)

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

Details Aktienrückkäufe Oberbank Vorzugsaktien

 

Veröffentlichungen gemäß § 7 Abs. 2 VeröffentlichungsV 2018 (03.06.2020)

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien 

Details Aktienrückkäufe Oberbank Vorzugsaktien 

 

Veröffentlichungen gemäß § 7 Abs. 2 VeröffentlichungsV 2018 (26.05.2020)

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien 

Details Aktienrückkäufe Oberbank Vorzugsaktien 

 

Veröffentlichungen gemäß § 7 Abs. 2 VeröffentlichungsV 2018 (19.05.2020)

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien 

Details Aktienrückkäufe Oberbank Vorzugsaktien 

 

Veröffentlichungen gemäß § 7 Abs. 2 VeröffentlichungsV 2018 (12.05.2020)

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

Details Aktienrückkäufe Oberbank Vorzugsaktien 

 

Veröffentlichungen gemäß § 7 Abs. 2 VeröffentlichungsV 2018 (05.05.2020)

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien 

Details Aktienrückkäufe Oberbank Vorzugsaktien 

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 3 VeröffentlichungsV 2018 (29.04.2020)

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

 

Veröffentlichungen gemäß § 7 Abs. 2 VeröffentlichungsV 2018 (28.04.2020)

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

Details Aktienrückkäufe Oberbank Vorzugsaktien

 

Veröffentlichungen gemäß § 7 Abs. 2 VeröffentlichungsV 2018 (21.04.2020)

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

Details Aktienrückkäufe Oberbank Vorzugsaktien

 

Veröffentlichungen gemäß § 7 Abs. 2 VeröffentlichungsV 2018 (15.04.2020)

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

Details Aktienrückkäufe Oberbank Vorzugsaktien

 

Veröffentlichungen gemäß § 7 Abs. 2 VeröffentlichungsV 2018 (07.04.2020)

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

Details Aktienrückkäufe Oberbank Vorzugsaktien

 

Veröffentlichungen gemäß § 7 Abs. 2 VeröffentlichungsV 2018 (31.03.2020)

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

Details Aktienrückkäufe Oberbank Vorzugsaktien

 

Veröffentlichungen gemäß § 7 Abs. 2 VeröffentlichungsV 2018 (24.03.2020)

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

Details Aktienrückkäufe Oberbank Vorzugsaktien

 

Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu machen und Veröffentlichung der Rückkaufprogramme der Oberbank AG

 

Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 16. März 2020 beschlossen, von den in der Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen, für Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG und für Mitarbeiterremunerationen Gebrauch zu machen und beschließt weiters zwei Programme zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend den folgenden Rückkaufprogrammen; dieser Beschluss sowie die Rückkaufprogramme werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

 

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 15. Mai 2018.
     
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 15. Mai 2018 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro adhoc) und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
     
  3. Beginn der Rückkaufprogramme: jeweils am 20. März 2020; voraussichtliche Dauer bis jeweils 12. Juni 2020.
  4. Die beiden Rückkaufprogramme beziehen sich einerseits auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der Oberbank AG (ISIN: AT0000625108) andererseits auf die auf Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Oberbank AG (ISIN: AT0000625132).
  5. Beabsichtigt ist
    a. der Rückerwerb von bis zu 100.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,31 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,28 % und
    b. der Rückerwerb von bis zu 50.000 Stück Vorzugsaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am nicht stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 1,67 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,14 %.
  6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien bzw. die Vorzugsaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien bzw. Vorzugsaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
  7. Die Rückkäufe erfolgen über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck der Rückkäufe ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2020, die in Stamm- und Vorzugsaktien erfolgen soll, zu verwenden. Weiters sollen die Stammaktien auch für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) und für Mitarbeiterremunerationen verwendet werden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für künftige Mitarbeiteraktionen bzw. für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG bzw. Mitarbeiterremunerationen in Folgejahren zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

 

 

Linz, am 16. März 2020
Der Vorstand

 

Aktien Rückkaufprogramme 2019 (für Stamm- und Vorzugsaktien)

Veröffentlichung gem.§ 7 Abs.2, 3 und 4 VeröffentlichungsV 2018 (26.06.2019)

Anbei die Gesamtaufstellung über die Weiterveräußerung bzw. Zuteilung der im Zuge des Aktienrückkaufprogrammes 2019 erworbenen eigenen Stamm- und Vorzugsaktien

Details Weiterveräußerung Oberbank Stammaktien

Details Weiterveräußerung Oberbank Vorzugsaktien

 

Veröffentlichung des Beschlusses der Oberbank AG über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien

 

Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

 

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 17.Juni 2019 beschlossen,

(1) von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogramms in Stammaktien 2019 erworbenen eigenen 51.723 Stück Stammaktien, 51.723 Stück Stammaktien und zwar 49.908 Stück an die Mitarbeiter (inklusive Vorstand) im Zuge der Mitarbeiteraktion 2019, 1.300 Stück an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß der Sitzung des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der Oberbank AG vom 19.03.2019 und 515 Stück für Mitarbeiterremunerationen zu veräußern bzw zu übertragen;

(2) von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogramms in Vorzugsaktien 2019 erworbenen eigenen 12.477 Stück Vorzugsaktien, 12.477 Stück Vorzugsaktien an die Mitarbeiter (inklusive Vorstand) im Zuge der Mitarbeiteraktion 2019 unentgeltlich zu übertragen. Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2019 erhalten die Mitarbeiter (inklusive Vorstand) für vier gekaufte Stammaktien eine Vorzugsaktie unentgeltlich zugeteilt (Modell 4+1).

 

Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

 

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 15. Mai 2018.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 15. Mai 2018 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung ( euro adhoc ) und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
  3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Stammaktien sollen am 25. Juni 2019 veräußert bzw. übertragen werden; die eigenen Vorzugsaktien sollen am 26. Juni 2019 unentgeltlich übertragen werden.
  4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG. Die Vorzugsaktien der Oberbank AG werden unentgeltlich übertragen.
  5. Beabsichtigt ist
    a) die Veräußerung eigener Stammaktien von bis zu 51.723 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,16 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,15 %; und
    b) bis zu 12.477 Stück eigene Vorzugsaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am nicht stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,42 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,04 % im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2019 unentgeltlich zu übertragen.
  6. Der Gegenwert je Stammaktie beträgt EUR 95,20 (Kurs der Oberbank-Stammaktie vom 11.06.2019). Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2019 erhalten die Mitarbeiter (inklusive Vorstand) für vier gekaufte Stammaktien eine Vorzugsaktie unentgeltlich zugeteilt (Modell 4+1).
  7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2019,  für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) sowie für Mitarbeiterremunerationen zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

 

Linz, am 17. Juni 2019

Der Vorstand

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.4 VeröffentlichungsV 2018 (17.06.2019)

Die Aktien-Rückkaufprogramme in Stamm- und Vorzugsaktien wurden am 14.06.2019 abgeschlossen.

Im Zuge des Rückkaufprogrammes für Stammaktien wurden zwischen dem 03.06.2019 und dem 14.06.2019 gesamt 51.723 Stück Stammaktien, die 0,1465 % des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 95,20; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 95,20; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 95,20. Der Wert der rückerworbenen Stammaktien betrug EUR 4.924.029,60.

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

 

Im Zuge des Rückkaufprogrammes für Vorzugsaktien wurden zwischen dem 03.06.2019 und dem 14.06.2019 gesamt 12.477 Stück Vorzugsaktien, die 0,0353 % des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Vorzugsaktie betrug EUR 92,43; der höchste geleistete Gegenwert je Vorzugsaktie betrug EUR 92,50; der niedrigste geleistete Gegenwert je Vorzugsaktie betrug EUR 91,00. Der Wert der rückerworbenen Vorzugsaktien betrug EUR 1.153.306,50.

Details Aktienrückkäufe Oberbank Vorzugsaktien

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.2 und 3 VeröffentlichungsV 2018 (17.06.2019)
Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

Details Aktienrückkäufe Oberbank Vorzugsaktien

 

Veröffentlichungen gemäß § 7 Abs.2 VeröffentlichungsV 2018 (12.06.2019)

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

Details Aktienrückkäufe Oberbank Vorzugsaktien

 

Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkauf-Ermächtigungen Gebrauch zu machen und Veröffentlichung der Rückkaufprogramme der Oberbank AG

 

Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 24.05.2019 beschlossen, von den in der Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen, für Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG und für Mitarbeiterremunerationen Gebrauch zu machen und beschließt weiters zwei Programme zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend den folgenden Rückkaufprogrammen; dieser Beschluss sowie die Rückkaufprogramme werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

 

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 15. Mai 2018.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 15. Mai 2018 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro adhoc) und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
  3. Beginn der Rückkaufprogramme: jeweils am 03. Juni 2019; voraussichtliche Dauer bis 14. Juni 2019.
  4. Die beiden Rückkaufprogramme beziehen sich einerseits auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG (ISIN: AT0000625108) andererseits auf die auf Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Oberbank AG (ISIN: AT0000625132).
  5. Beabsichtigt ist
    a.    der Rückerwerb von bis zu 57.900 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,18 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,16% und
    b.    der Rückerwerb von bis zu 14.000 Stück Vorzugsaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am nicht stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,47 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,04 %.
  6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien bzw. die Vorzugsaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien bzw. Vorzugsaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
  7. Die Rückkäufe erfolgen über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck der Rückkäufe ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2019, die in Stamm- und Vorzugsaktien erfolgen soll, zu verwenden. Weiters sollen die Stammaktien auch für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) und für Mitarbeiterremunerationen verwendet werden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für künftige Mitarbeiteraktionen bzw. für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG bzw. Mitarbeiterremunerationen in Folgejahren zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

 

Linz, am 24. Mai 2019

Der Vorstand

 

Aktien Rückkaufprogramm 2018

Veröffentlichung gem.§ 7 Abs.2, 3 und 4 VeröffentlichungsV 2018

Anbei die Gesamtaufstellung über die Weiterveräußerung der im Zuge des Aktienrückkaufprogrammes 2018 erworbenen eigenen Aktien.

Details Weiterveräußerung

 

Veröffentlichung des Beschlusses der Oberbank AG über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien

Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

 

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 18. Juni 2018 beschlossen, von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogrammes 2018 erworbenen eigenen 75.785 Stück Aktien, 75.785 Stück Aktien und zwar 74.505 Stück an die Mitarbeiter ( inkl. Vorstand) im Zuge der Mitarbeiteraktion 2018 und 1.280 Stück an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß der Sitzung des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der Oberbank AG vom 20.03.2018 zu verkaufen bzw. zu übertragen. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

 

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 15. Mai 2018.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 15. Mai 2018 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung ( euro adhoc ) und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at
  3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Aktien sollen am 25. und 26. Juni 2018 veräußert bzw. übertragen werden.
  4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG.
  5. Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 75.785 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,24 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,22%.
  6. Der Gegenwert je Aktie beträgt EUR 87,60 (Kurs der Oberbank-Stammaktie vom 13.06.2018). Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2018 erhalten die Mitarbeiter (inklusive Vorstand) für vier gekaufte Stammaktien eine Stammaktie unentgeltlich zugeteilt (Modell 4+1).
  7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2018 und für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

 

Linz, am 18. Juni 2018

Der Vorstand

 

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 4 VeröffentlichungsV 2018 (18.06.2018)

Das Aktien-Rückkaufprogramm wurde am 15.06.2018 abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogrammes wurden zwischen dem 05.06.2018 und dem 15.06.2018 gesamt 75.785 Stück Stammaktien, die 0,2146 % des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 87,60; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 87,60; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 87,60. Der Wert der rückerworbenen Aktien betrug EUR 6.638.766,00.

Details Aktienrückkäufe

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 2 und 3 VeröffentlichungsV 2018 (18.06.2018)

Details Aktienrückkäufe

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.2 VeröffentlichungsV 2018 (12.06.2018)

Details Aktienrückkäufe

 

Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG

 

Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018

 

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 28.05.2018 beschlossen, von den in der Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen und für Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

 

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 15. Mai 2018.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 15. Mai 2018 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung ( euro adhoc ) und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
  3. Beginn des Rückkaufprogramms: 05. Juni 2018; voraussichtliche Dauer bis 15. Juni 2018.
  4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG (ISIN: AT0000625108).
  5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 76.400 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,24 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,22%.
  6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
  7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2018, die in Stammaktien erfolgen soll, zu verwenden. Weiters sollen die Stammaktien auch für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) verwendet werden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für künftige Mitarbeiteraktionen bzw. für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG in Folgejahren zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

 

Linz, am 28. Mai 2018

Der Vorstand

 

Aktien Rückkaufprogramm 2017

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.2, 3 und 4 VeröffentlichungsV (27.06.2017)

Anbei die Gesamtaufstellung über die Weiterveräußerung der im Zuge des Aktienrückkaufprogrammes 2017 erworbenen eigenen Aktien.

Details Weiterveräußerung eigener Aktien

 

Veröffentlichung des Beschlusses, der Oberbank AG betreffend die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien

Veröffentlichung gemäß § 82 Abs.8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2002


Der Vorstand der Gesellschaft hat am 19.Juni 2017 beschlossen, von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogrammes 2017 erworbenen eigenen 80.456 Stück Aktien, 80.456 Stück Aktien und zwar 79.125 Stück an die Mitarbeiter ( inkl. Vorstand) im Zuge der Mitarbeiteraktion 2017 und 1.331 Stück an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß der Sitzung des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der Oberbank AG vom 27.03.2017 zu verkaufen bzw. zu übertragen. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:

 

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 18.Mai 2016.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 18. Mai 2016 gemäß § 2 VeröffentlichungsV iVm § 82 Abs.8 BörseG über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung ( euro adhoc ) und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
  3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Aktien sollen am 26. und 27.Juni 2017 veräußert bzw. übertragen werden.
  4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG.
  5. Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 80.456 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,25 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,23%.
  6. Der Gegenwert je Aktie beträgt EUR 77,80 (Kurs der Oberbank-Stammaktie vom 13.06.2017). Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2017 erhalten die Mitarbeiter (inklusive Vorstand) für vier gekaufte Stammaktien eine Stammaktie unentgeltlich zugeteilt (Modell 4+1).
  7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2017 und für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

 

Linz, am 19. Juni 2017
Der Vorstand

 

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.4 VeröffentlichungsV (19.06.2017)
Das Aktien-Rückkaufprogramm wurde am 16.06.2017 abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogrammes wurden zwischen dem 06.06.2017 und dem 16.06.2017 gesamt 80.456 Stück Stammaktien, die 0,2279 % des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 77,80; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 77,80; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 77,80. Der Wert der rückerworbenen Aktien betrug EUR 6.259.476,80.

Details Aktienrückkäufe

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.2 und 3 VeröffentlichungsV 2002 (19.06.2017)

Details Aktienrückkäufe

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.2 und 3 VeröffentlichungsV 2002 (13.06.2017)

 

Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG

 

Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2002
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 24. Mai 2017 beschlossen, von den in der Hauptversammlung vom 18. Mai 2016 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen und für Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:

 

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 18. Mai 2016.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 18. Mai 2016 gemäß § 2 VeröffentlichungsV iVm § 82 Abs.8 BörseG über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung ( euro adhoc ) und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
  3. Beginn des Rückkaufprogramms: 06. Juni 2017; voraussichtliche Dauer bis 16. Juni 2017.
  4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG (ISIN: AT0000625108).
  5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 89.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,28 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,25%.
  6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
  7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2017, die in Stammaktien erfolgen soll, zu verwenden. Weiters sollen die Stammaktien auch für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) verwendet werden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für künftige Mitarbeiteraktionen bzw. für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG in Folgejahren zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

 

Linz, am 24. Mai 2017
Der Vorstand

 

Aktien Rückkaufprogramme 2016 (für Stamm- und Vorzugsaktien)

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.2 ,3 und 4 VeröffentlichungsV (28.06.2016)

Anbei die Gesamtaufstellungen über die Weiterveräußerung der im Zuge der Aktienrückkaufprogramme 2016 erworbenen eigenen Stamm- und Vorzugsaktien

Details Weiterveräußerung eigene Stammaktien

Details Weiterveräußerung eigene Vorzugsaktien

 

Veröffentlichung des Beschlusses betreffend die beabsichtigte Veräußerung eigener Stamm- und Vorzugsaktien

 

Veröffentlichung gemäß § 82 Abs.8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2002

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 20.Juni 2016 beschlossen,

(1) von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogramms in Stammaktien 2016 erworbenen eigenen 81.693 Stück Stammaktien, 81.693 Stück Stammaktien und zwar 80.000 Stück an die Mitarbeiter (inklusive Vorstand) im Zuge der Mitarbeiteraktion 2016 und 1.693 Stück an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß der Sitzung des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der Oberbank AG vom 29.03.2016 zu veräußern bzw zu übertragen;

(2) von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogramms in Vorzugsaktien 2016 erworbenen eigenen 32.000 Stück Vorzugsaktien, 32.000 Stück Vorzugsaktien an die Mitarbeiter (inklusive Vorstand) im Zuge der Mitarbeiteraktion 2016 unentgeltlich zu übertragen. Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2016 erhalten die Mitarbeiter (inklusive Vorstand) für fünf gekaufte Stammaktien zwei Vorzugsaktien unentgeltlich zugeteilt (Modell 5+2).

Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs. 1a AktG iVm § 82 Abs. 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 18.Mai 2016.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 18.Mai 2016 via euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
  3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Stammaktien sollen am 27. Juni 2016 veräußert bzw. übertragen werden, die eigenen Vorzugsaktien sollen am 28.Juni 2016 unentgeltlich übertragen werden.
  4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der Oberbank AG. Die Vorzugsaktien der Oberbank AG werden unentgeltlich übertragen.
  5. Beabsichtigt ist 
    a) die Veräußerung eigener Stammaktien von bis zu 81.693 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,28 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,25 %; und 
    b) bis zu 32.000 Stück eigene Vorzugsaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am nicht stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 1,07 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,10% im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2016 unentgeltlich zu übertragen.
  6. Der Gegenwert je Stammaktie beträgt EUR 56,30 (Kurs der Oberbank Stammaktie vom 14.06.2016). Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2016 erhalten die Mitarbeiter (inklusive Vorstand) für fünf gekaufte Stammaktien zwei Vorzugsaktien unentgeltlich zugeteilt (Modell 5+2).
  7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2016, die in Stamm- und Vorzugsaktien erfolgen soll, zu verwenden. Weiters sollen die Stammaktien auch für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) verwendet werden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen

 

Linz, am 20. Juni 2016
Der Vorstand

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.4 VeröffentlichungsV (20.06.2016)

Die Aktien-Rückkaufprogramme in Stamm- und Vorzugsaktien wurden am 17.06.2016 abgeschlossen.

Im Zuge des Rückkaufprogrammes für Stammaktien wurden zwischen dem 06.06.2016 und dem 17.06.2016 gesamt 81.693 Stück Stammaktien, die 0,2534 % des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 56,2018; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 56,30; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 56,20. Der Wert der rückerworbenen Stammaktien betrug EUR 4.591.295,50.

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

 

Im Zuge des Rückkaufprogrammes für Vorzugsaktien wurden zwischen dem 06.06.2016 und dem 17.06.2016 gesamt 32.000 Stück Vorzugsaktien, die 0,0993 % des Grundkapitals entsprechen, außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Vorzugsaktie betrug EUR 39,20; der höchste geleistete Gegenwert je Vorzugsaktie betrug EUR 39,20; der niedrigste geleistete Gegenwert je Vorzugsaktie betrug EUR 39,20. Der Wert der rückerworbenen Vorzugsaktien betrug EUR 1.254.400,00.

Details Aktienrückkäufe Oberbank Vorzugsaktien

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.2 und 3 VeröffentlichungsV 2002 (20.06.2016)
Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

Details Aktienrückkäufe Oberbank Vorzugsaktien

 

Veröffentlichungen gemäß § 7 Abs.2 und 3 VeröffentlichungsV 2002 (14.06.2016)

Details Aktienrückkäufe Oberbank Stammaktien

Details Aktienrückkäufe Oberbank Vorzugsaktien

 

Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu machen und Veröffentlichung der Rückkaufprogramme der Oberbank AG

 

Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2002

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 24. Mai 2016 beschlossen, von den in der Hauptversammlung vom 18. Mai 2016 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen und für Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG Gebrauch zu machen und beschließt weiters zwei Programme zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend den folgenden Rückkaufprogrammen; dieser Beschluss sowie die Rückkaufprogramme werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 18. Mai 2016.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 18. Mai 2016 via euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
  3. Beginn der Rückkaufprogramme: jeweils am 06. Juni 2016; voraussichtliche Dauer bis 17. Juni 2016.
  4. Die beiden Rückkaufprogramme beziehen sich einerseits auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG (ISIN: AT0000625108) und andererseits auf die Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Oberbank AG (ISIN: AT0000625132).
  5. Beabsichtigt ist 
    a) der Rückerwerb von bis zu 82.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,28 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,25%
    b) der Rückerwerb von bis zu 32.000 Stück Vorzugsaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am nicht stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 1,07 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,10 %.
  6. Der geringste bei den Rückerwerben zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien bzw. die Vorzugsaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste bei den Rückerwerben zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien bzw. Vorzugsaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
  7. Die Rückkäufe erfolgen über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck der Rückkäufe ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2016, die in Stamm- und Vorzugsaktien erfolgen soll, zu verwenden. Weiters sollen die Stammaktien auch für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) verwendet werden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für künftige Mitarbeiteraktionen bzw. für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG in Folgejahren zu verwenden. 
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

 

Linz, am 24. Mai 2016

Der Vorstand

 

Aktien Rückkaufprogramm 2015

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.2, 3 und 4 VeröffentlichungsV (30.06.2015)

Anbei die Gesamtaufstellung über die Weiterveräußerung der im Zuge des Aktienrückkaufprogrammes 2015 erworbenen eigenen Aktien.

 

Veröffentlichung des Beschlusses betreffend die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien

Veröffentlichung gemäß § 82 Abs.8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2002

 

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 22.Juni 2015 beschlossen, von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogrammes 2015 erworbenen eigenen 75.688 Stück Aktien, 75.688 Stück Aktien und zwar 74.028 Stück an die Mitarbeiter im Zuge der Mitarbeiteraktion 2015 und 1.660 Stück an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß der Sitzung des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der Oberbank AG vom 22.03.2015 zu verkaufen bzw. zu übertragen; dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs. 1a AktG iVm § 82 Abs. 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:

 

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 13.Mai 2014.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 13.Mai 2014 via euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
  3. Beginn und Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Aktien sollen am 25. und 26.Juni 2015 veräußert bzw. übertragen werden.
  4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG.
  5. Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 75.688 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,27 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,25 %.
  6. Der Gegenwert je Aktie beträgt EUR 52,10 (Kurs der Oberbank-Aktie vom 15.06.2015). Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2015 erhalten die Mitarbeiter für fünf gekaufte Aktie eine Aktie unentgeltlich zugeteilt (Modell 5+1).
  7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien zur Bedienung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2015 und für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  8. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

 

Linz, am 22. Juni 2015

Der Vorstand

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.4 VeröffentlichungsV (22.06.2015)

Das Aktien-Rückkaufprogramm wurde am 19.06.2015 abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogrammes wurden zwischen dem 11.06.2015 und dem 19.06.2015 gesamt 75.688 Stück Stammaktien, die 0,2465 % des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 52,0986; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 52,10; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 52,00. Der Wert der rückerworbenen Aktien betrug EUR 3.943.235,45. 

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.2 und 3 VeröffentlichungsV 2002 (22.06.2015)

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.2 und 3 VeröffentlichungsV 2002 (16.06.2015)

 

Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG

Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2002

 

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 3. Juni 2015 beschlossen, von den in der Hauptversammlung vom 13. Mai 2014 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen und für Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:

 

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 13. Mai 2014.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 13. Mai 2014 via euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
  3. Beginn des Rückkaufprogramms: 11. Juni 2015; voraussichtliche Dauer bis 19. Juni 2015.
  4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG.
  5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 86.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,31 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,28 %.
  6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
  7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2015 und für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für künftige Mitarbeiteraktionen bzw. für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG in Folgejahren zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

 

Linz, am 05. Juni 2015

Der Vorstand

 

Aktien Rückkaufprogramm 2014

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.2, 3 und 4 VeröffentlichungsV (01.07.2014)

Anbei die Gesamtaufstellung über die Weiterveräußerung der im Zuge des Aktienrückkaufprogrammes 2014 erworbenen eigenen Aktien

Details Weiterveräußerung eigene Aktien

 

Veröffentlichung des Beschlusses betreffend die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien: Veröffentlichung gemäß § 82 Abs.8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2002

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 20.Juni 2014 beschlossen, von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogrammes 2014 erworbenen eigenen 77.884 Stück Aktien, 77.884 Stück Aktien und zwar 76.320 Stück an die Mitarbeiter im Zuge der Mitarbeiteraktion 2014 und 1.564 Stück an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß der Sitzung des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der Oberbank AG vom 25.03.2014 zu verkaufen bzw. zu übertragen; dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs. 1a AktG iVm § 82 Abs. 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:

 

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 13. Mai 2014.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 13. Mai 2014 via euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
  3. Beginn und Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Aktien sollen am 26. und 27. Juni 2014 veräußert bzw. übertragen werden.
  4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG.
  5. Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 77.884 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,30 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,27%.
  6. Der Gegenwert je Aktie beträgt EUR 50,00 (Kurs der Oberbank-Aktie vom 17.06.2014). Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2014 erhalten die Mitarbeiter für fünf gekaufte Aktie eine Aktie unentgeltlich zugeteilt (Modell 5+1).
  7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien zur Bedienung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2014 und für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  8. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

 

Linz, am 20. Juni 2014

Der Vorstand

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.4 VeröffentlichungsV (23.06.2014)

Das Aktien-Rückkaufprogramm wurde am 18.06.2014 abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogrammes wurden zwischen dem 10.06.2014 und dem 18.06.2014 gesamt 77.884 Stück Stammaktien, die 0,2706 % des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 49,99; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 50,00; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 49,90. Der Wert der rückerworbenen Aktien betrug EUR 3.893.544,50.

Details Aktienrückkäufe

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.2 und 3 VeröffentlichungsV 2002 (20.06.2014)

Details Aktienrückkäufe

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.2 und 3 VeröffentlichungsV 2002 (17.06.2014)

Details Aktienrückkäufe

 

Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG:

 

Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2002

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 2. Juni 2014 beschlossen, von den in der Hauptversammlung vom 13. Mai 2014 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen und für Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:

 

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 13. Mai 2014.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 13. Mai 2014 via euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
  3. Beginn des Rückkaufprogramms: 10. Juni 2014; voraussichtliche Dauer bis 18. Juni 2014.
  4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG.
  5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 86.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,33% und am gesamten Grundkapital von ca. 0,30%.
  6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
  7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2014 und für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die zurück gekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für künftige Mitarbeiteraktionen bzw. für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG in Folgejahren zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

 

Linz, am 3. Juni 2014

Der Vorstand

 

Aktien Rückkaufprogramm 2013

Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG:

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.2, 3 und 4 VeröffentlichungsV (02.07.2013)

Anbei die Gesamtaufstellung über die Weiterveräußerung der im Zuge des Aktienrückkaufprogrammes 2013 erworbenen eigenen Aktien.

Details Weiterveräußerung eigene Aktien

 

Veröffentlichung des Beschlusses betreffend der beabsichtigten Veräußerung eigener Aktien
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2002

 

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 24.Juni 2013 beschlossen, von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogrammes 2013 erworbenen eigenen 73.196 Stück Aktien 73.195 Stück Aktien und zwar 71.736 Stück an die Mitarbeiter im Zuge der Mitarbeiteraktion 2013 und 1.459 Stück an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß der Sitzung des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrats der Oberbank AG vom 28.03.2013 zu verkaufen bzw zu übertragen; dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:

 

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 08. Mai 2012.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 08. Mai 2012 via euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
  3. Beginn und Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Aktien sollen zwischen 25. und 27. Juni 2013 veräußert bzw übertragen werden.
  4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der Oberbank AG.
  5. Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 73.196 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,25 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,25%.
  6. Der Gegenwert je Aktie beträgt EUR 47,95 (Kurs der Oberbank-Aktie vom 18.06.2013). Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2013 erhalten die Mitarbeiter für fünf gekaufte Aktien eine zusätzliche Aktie unentgeltlich zugeteilt (Modell 5+1).
  7. Die Veräußerung bzw Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien zur Bedienung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2013 und für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien für das Geschäftsjahr 2012) zu verwenden. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  8. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.


Linz, am 24. Juni 2013
Der Vorstand

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.4 VeröffentlichungsV (24.06.2013)

Das Aktien-Rückkaufprogramm wurde am 20.06.2013 abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogrammes wurden zwischen dem 10.06.2013 und dem 20.06.2013 gesamt 73.196 Stück Stammaktien, die 0,2543 % des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 47,95; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 47,95; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 47,95. Der Wert der rückerworbenen Aktien betrug EUR 3.509.748,20.

Details Aktienrückkäufe

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.2 und 3 VeröffentlichungsV 2002 (21.06.2013)
Details Aktienrückkäufe

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.2 und 3 VeröffentlichungsV 2002 (18.06.2013)
Details Aktienrückkäufe

 

Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2002

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 4.Juni 2013 beschlossen, von den in der Hauptversammlung vom 08. Mai 2012 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen und für Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:

 

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 08. Mai 2012.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 08. Mai 2012 via euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
  3. Beginn des Rückkaufprogramms: 10. Juni 2013; voraussichtliche Dauer bis 20. Juni 2013. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG.
  4. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 86.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,33% und am gesamten Grundkapital von ca. 0,30%.
  5. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
  6. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2013 und für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien für das Geschäftsjahr 2012) zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für künftige Mitarbeiteraktionen bzw. für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG in Folgejahren zu verwenden.
  7. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  8. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

 

Linz, am 04. Juni 2013

Der Vorstand

 

Aktien Rückkaufprogramm 2012

Veröffentlichung des Beschlusses, von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG:

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.4 VeröffentlichungsV (05.07.2012)

Das Aktien-Rückkaufprogramm wurde am 29.06.2012 erfolgreich abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogrammes wurden zwischen dem 26.06.2012 und dem 29.06.2012 gesamt 75.290 Stück Stammaktien, die 0,2616 % des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 47,5991; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 47,60; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 47,55. Der Wert der rückerworbenen Aktien betrug EUR 3.583.733,80.

Details Aktienrückkäufe

 

Die im Zuge des Aktienrückkaufes erworbenen Aktien wurden mit 04.07.2012 im Zuge des Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes 2012 der Oberbank AG an die Mitarbeiter zum Mischpreis von EUR 38,71 je Stück verkauft bzw. übertragen.

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.2 und 3 VeröffentlichungsV 2002 (03.07.2012)
Details Aktienrückkäufe

 

Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2,4 und 5 VeröffentlichungsV 2002

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 19. Juni 2012 beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 08. Mai 2012 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2012 Gebrauch zu machen und hat ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm beschlossen; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:

 

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 08. Mai 2012.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 08. Mai 2012 via euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at .
  3. Beginn des Rückkaufprogramms: 26. Juni 2012; voraussichtliche Dauer bis 29. Juni 2012.
  4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG.
  5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 84.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,33% und am gesamten Grundkapital von ca. 0,29%.
  6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
  7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2012 zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion bzw für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

 

Linz, am 19. Juni 2012

Der Vorstand

 

Aktien Rückkaufprogramm 2011

Veröffentlichung des Beschlusses, von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG:

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 4 VeröffentlichungsV (24.06.2011)
Das Aktien-Rückkaufprogramm wurde am 17.06.2011 erfolgreich abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogrammes wurden zwischen dem 14.06.2011 und dem 17.06.2011 gesamt 70.000 Stück Stammaktien, die 0,2432 % des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 45,4786; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 45,50; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 45,00. Der Wert der rückerworbenen Aktien betrug EUR 3.183.498,60.

 

Die im Zuge des Aktienrückkaufes erworbenen Aktien wurden mit 22.06.2011 im Zuge des Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes 2011 der Oberbank AG an die Mitarbeiter zum Preis von EUR 35,00 je Stück verkauft und übertragen.

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs. 2 und 3 VeröffentlichungsV 2002 (21.06.2011)

 

Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2002

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 07. Juni 2011 beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 10. Mai 2010 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen der Mitarbeiteraktion Gebrauch zu machen und hat ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm beschlossen; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:

 

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 10. Mai 2010.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 10. Mai 2010 via APA / euro adhoc und am 11. Mai 2010 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
  3. Beginn des Rückkaufprogramms: 14. Juni 2011; voraussichtliche Dauer bis 17. Juni 2011.
  4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG.
  5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 70.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,27% und am gesamten Grundkapital von ca. 0,24%.
  6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
  7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion bzw für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

 

Linz, am 07. Juni 2011

Der Vorstand

 

Aktien Rückkaufprogramm 2010 / 1

Veröffentlichung des Beschlusses, von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG:

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.4 VeröffentlichungsV:

Aktienrückkauf abgeschlossen (27.05.2010)

Das Aktien-Rückkaufprogramm wurde am 21.05.2010 erfolgreich abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogrammes wurden zwischen dem 18.05.2010 und dem 21.05.2010 gesamt 56.000 Stück Stammaktien, die 0,1946 % des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 42,9775; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 43,20; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 42,60. Der Wert der rückerworbenen Aktien betrug EUR 2.406.741,55.

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.2 VeröffentlichungsV 2002 (25.05.2010)

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.3 VeröffentlichungsV 2002 (21.05.2010)

 

Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2,4 und 5 VeröffentlichungsV 2002

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 11. Mai 2010 beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 10. Mai 2010 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen der Mitarbeiteraktion Gebrauch zu machen und hat ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm beschlossen; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 10. Mai 2010.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 10. Mai 2010 via APA/euro adhoc und am 11. Mai 2010 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
  3. Beginn des Rückkaufprogramms: 18. Mai 2010; voraussichtliche Dauer bis 21. Mai 2010.
  4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG.
  5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 56.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca 0,22% und am gesamten Grundkapital von ca 0,19%.
  6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
  7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion bzw für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.
     

Linz, am 11. Mai 2010

Der Vorstand

 

Aktien Rückkaufprogramm 2010 / 2

Veröffentlichung des Beschlusses, von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG:

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.4 VeröffentlichungsV 2002:

Aktienrückkauf abgeschlossen (01.07.2010)

Das Aktien-Rückkaufprogramm II wurde am 25.06.2010 abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogrammes wurden zwischen dem 23.06.2010 und dem 25.06.2010 gesamt 17.777 Stück Stammaktien, die 0,0618 % des Grundkapitals entsprechen, börslich und außerbörslich zurückgekauft. Der gewichtete Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 43,28; der höchste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 43,30; der niedrigste geleistete Gegenwert je Stammaktie betrug EUR 43,10. Der Wert der rückerworbenen Aktien betrug EUR 769.389,00.

 

Veröffentlichung gemäß § 7 Abs.2 VeröffentlichungsV 2002 (29.06.2010)

 

Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2002

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 17. Juni 2010 beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 10. Mai 2010 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen der Mitarbeiteraktion Gebrauch zu machen und hat ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm beschlossen; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung
    ist der 10. Mai 2010.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am
    10. Mai 2010 via APA/euro adhoc und am 11. Mai 2010 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
  3. Beginn des Rückkaufprogramms: 23. Juni 2010; voraussichtliche Dauer bis 25. Juni 2010.
  4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG.
  5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 20.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca 0,08% und am gesamten Grundkapital von ca. 0,07%.
  6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
  7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion bzw für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.
     

Linz, am 17. Juni 2010

Der Vorstand

 

Aktien Rückkaufprogramm 2009

Veröffentlichung des Beschlusses, von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG

 

Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2,4 und 5 VeröffentlichungsV 2002

 

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 7. April 2009 beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 27. Mai 2008 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen der Mitarbeiteraktion Gebrauch zu machen und hat ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm beschlossen; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 27. Mai 2008.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 29. Mai 2008.
  3. Beginn des Rückkaufprogramms: 3 Börsetage nach dieser Veröffentlichung; voraussichtliche Dauer bis 20. April 2009.
  4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG.
  5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 50.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,2% und am gesamten Grundkapital von ca. 0,18%.
  6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
  7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion bzw für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

 

Linz, am 7. April 2009

Der Vorstand

 

AKTIENRÜCKKAUF ABGESCHLOSSEN!

Das Aktien-Rückkaufprogramm wurde am 20.04.2009 erfolgreich abgeschlossen. Im Zuge des Rückkaufprogrammes wurden zwischen dem 15.4.2009 und dem 20.4.2009 gesamt 50.000 Stück Stammaktien, entsprechend 0,1846 % des Grundkapitals, börslich und außerbörslich erworben. Der Durchschnittspreis je Stammaktie betrug EUR 43,00, dies entspricht auch dem höchsten und dem niedrigsten geleisteten Gegenwert je Stammaktie. Der Wert der rückerworbenen Aktien beträgt EUR 2.150.000.

 

Details zum Aktien-Rückkaufprogramm 2009