Strategie und Richtlinien
Anders, weil:
wir einen klaren Weg Richtung nachhaltigere Zukunft vor Augen haben.
Strategie
Eine moderne Nachhaltigkeitsstrategie mit klaren Zielen und ein erfolgreiches Nachhaltigkeitsmanagement sind für die Weiterentwicklung und den zukünftigen Erfolg der Oberbank von großer Bedeutung. Die Nachhaltigkeitsstrategie ist deshalb fixer Bestandteil der Gesamtbankstrategie der Oberbank.
Richtlinien
Die Oberbank richtet sich nicht nur nach bestehenden Richtlinien, sondern setzt sich darüber hinaus eigene hohe Standards zur Einhaltung ethischer Prinzipien. Diese sind unter anderem in unserem Verhaltenskodex (Code of Conduct) für alle Mitarbeiter:innen festgelegt. Ein zentraler Aspekt sind auch Ausschluss- und Positivkriterien für unsere Finanzierungen.
Erfolgskurs und Geschäftspolitik der Oberbank basieren auf besonderen Grundsätzen der Unternehmensführung. Als börsennotiertes Unternehmen bekennt sich die Oberbank AG zum ÖCGK in der jeweils gültigen Fassung.
Der Code of Conduct richtet sich an alle Mitarbeiter:innen der Oberbank. Die Oberbank bekennt sich ausdrücklich dazu, sowohl nach innen als auch nach außen stets verantwortungsvoll, ethisch wertvoll und wertschätzend zu agieren. Das meint generell den Umgang mit Menschen, ob mit Mitarbeiter:innen, Kund:innen oder Stakeholder, aber ebenso die Rücksichtnahme auf ökologische und ökonomische Aspekte und schließlich den verantwortungsvollen Umgang mit sämtlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Jeder Entscheidung und allem Tun liegen ethische Prinzipien zugrunde.
Zusätzlich zum allgemeinen Verhaltenskodex für Mitarbeiter:innen gibt es in der Oberbank auch einen Verhaltenskodex für Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen, der die im Code of Conduct genannten Regeln und Maßnahmen auf die Zusammenarbeit mit externen Partner:innen ausweitet. Alle Lieferant:innen der Oberbank AG müssen diese Grundsätze erfüllen, die unter anderem das Einhalten der Gesetze, die Achtung der Menschenrechte, diverse Umweltvorschriften und das Verbot von Korruption und Bestechung umfassen.
Zum Code of Conduct für Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen der Oberbank
Die Oberbank distanziert sich von Branchen, Unternehmen und Geschäftspraktiken, die aus ihrer Sicht nicht akzeptable Wirkungen für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) nach sich ziehen könnten.
Finanzierungs- und Kontogeschäft
Die nachfolgenden Ausschlusskriterien aus Nachhaltigkeitsaspekten sind beim Neukundengeschäft sowie bei neuen Geschäftsfeldern von Bestandskund:innen verpflichtend zu beachten und keiner Bewilligungsmöglichkeit zugänglich.
Wertpapiergeschäft
Im Wertpapiergeschäft gelten nicht die nachfolgenden Ausschlusskriterien, sondern besondere, speziell auf das Wertpapiergeschäft zugeschnittene, Mindeststandards.
Jegliche Produkte, welche nicht die definierten Mindeststandards erfüllen, sind ausgeschlossen. Für Branchen, die höhere Nachhaltigkeitsrisiken bergen – Kohle, kontroverse und konventionelle Waffen, Tabak, Erwachsenenunterhaltung und Rohstoffe – sind in den Mindeststandards einzuhaltende Grenzwerte definiert (z.B. keine Direktinvestition in Unternehmen, deren Anteil am Umsatz aus Kohleabbau 5 % übersteigt).
Die Mindeststandards sind bei der diskretionären Vermögensverwaltung und der aktiven Produktempfehlungen aus dem Product Governance-Beratungsuniversum zu beachten. Den Kundenberater:innen stehen daher nur jene Wertpapiere zur Beratung zur Verfügung, welche den Oberbank Mindeststandards entsprechen.
Eigenveranlagung
Bei Neuveranlagungen der Oberbank sind die nachfolgenden Ausschlusskriterien vollinhaltlich zu beachten. Die Einhaltung der Ausschlusskriterien im Bereich der Eigenveranlagung ist auch in der Veranlagungsrichtlinie der Oberbank festgehalten.
Beispiel Staatsanleihen: Die Oberbank erwirbt keine Staatsanleihen von Ländern, die das Pariser Klimaschutzübereinkommen nicht ratifiziert haben. Tritt ein Land aus dem Pariser Klimaschutzübereinkommen aus, erwirbt die Oberbank ab diesem Zeitpunkt keine neuen Staatsanleihen von diesem Land; vor dem Austritt erworbene Anleihen werden jedoch weiterhin gehalten.
Privatpersonen
Privatpersonen sind von den Ausschlusskriterien nicht erfasst, jedoch bedürfen einige Geschäfte von Privat- und Firmenkund:innen – etwa in den Branchen Wett- und Glücksspiel, Adult Entertainment und Waffen – einer geldwäscherechtlichen Bewilligung des Vorstands, soweit ihre Geschäfte nicht ohnehin aufgrund der Ausschlusskriterien ausgeschlossen sind. Im Know your customer (KYC)-Prozess werden daher auch Privatkund:innen zahlreichen Überprüfungen unterworfen.
1. Allgemeine Ausschlusskriterien
Die Oberbank geht keine Geschäftsverbindung ein bzw. distanziert sich von einzelnen Unternehmen, wenn Arbeitsrechts- und Menschenrechtsverletzungen, illegale Geschäftspraktiken oder kontroverse Umweltverhalten bekannt sind bzw. im Laufe der Geschäftsverbindung bekannt werden.
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Kriterium |
Beispiel |
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Arbeitsrechtsverletzungen |
Wenn es zu einer Verletzung von mindestens einem der fünf grundlegenden Prinzipien der ILO - Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work kommt:
z.B. wenn die Arbeitsbedingungen, vor allem in Bezug auf Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Sicherheit und Gesundheit unangemessen niedrig sind, Zwangsarbeit ausgeübt wird oder Mindeststandards systematisch umgangen werden. |
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Menschenrechtsverletzungen |
Wenn Menschenrechte im Sinne national und international anerkannten Rechtsgrundlagen verletzt werden (z.B.: Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, UN Global Compact, OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, etc.).
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Illegale Geschäftspraktiken |
Produkte oder Tätigkeiten, die nach den geltenden Gesetzen oder sonstigen Vorschriften der jeweiligen staatlichen Rechtsordnung oder internationalen Übereinkommen und Vereinbarungen als illegal gelten (z.B. Geldwäsche, Betrug, Korruption und Bestechung, Terrorismusfinanzierung, etc.). |
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Kontroverses Umweltverhalten |
Kontroverse Umweltpraktiken, welche eine Verletzung von geltenden nationalen oder internationalen Umweltgesetzen und -abkommen (z.B. Berner Konvention*, Ramsar Konvention**, Convention on Biological Diversity***) darstellen und mit den allgemeinen nachhaltigen Wertevorstellungen und dem Erhalt und der Förderung von Biodiversität nicht vereinbar sind.
Hierunter zählen z.B. systematische Verhaltensweisen, die zu Kontaminationen oder Verschmutzungen führen, Projekte, wie etwa der Bau oder der Betrieb von großen Staudämmen, mit großer negativer Auswirkung auf Umwelt und Biodiversität oder Eingriffe in Ökosysteme und Schutzgebiete (z.B. Natura-2000-Schutzgebiete**** und weitere Schutzgebiete in den Oberbank Märkten*****).
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Unethisches Verhalten |
Wenn Unternehmen wegen extremer politischer Ansichten (z.B. Rechtsextremismus oder -populismus, nationalsozialistischer Ideologie, Terrorismus) negativ in Erscheinung treten bzw. diesbezüglich Verdachtsmomente, schwerwiegende Vorwürfe oder begründete Bedenken bestehen (z.B. mediale Berichterstattung, Berichte von Aufsichts- und Regulierungs-behörden, öffentliche Datenbanken und Register) oder eine rechtskräftige Verurteilung (z.B. nach Tatbeständen des Verbotsgesetzes oder Terrorismustatbeständen des Strafgesetzbuches) vorliegt. |
* Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere ihr ihrer natürlichen Lebensräume
** Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung
*** Übereinkommen über die biologische Vielfalt
**** Zu den Natura-2000-Gebieten in den Oberbank Märkten siehe die Links für Österreich, Deutschland, Tschechien, Slowakei und Ungarn.
***** Zu den Schutzgebieten Österreichs zählen laut Verein Österreich u.a. sechs Nationalparks, 48 Naturparks, ein UNESCO-Biosphärenpark, ein UNESCO Weltnaturerbe-Regionen. Laut dem deutschen Bundesamt für Naturschutz gibt es in Deutschland 8.902 Naturschutzgebiete; dazu gehören u.a. die Pommersche Bucht, das Ammergebirge, der Nationalpark Unteres Odertal oder die Lüneburger Heide. In Tschechien gibt es neben fünf Nationalparks (u.a. Böhmerwald-Sumava und Riesengebirge-Krkonse) auch zahlreiche Naturschutzgebiete; siehe dazu die Informationen des tschechischen Tourismusverbands. Laut der slowakischen Zentrale für Tourismus gibt es neben neun Nationalparks (u.a. Tatra, Pieniny, Kleine und Große Gatra) auch zahlreiche geschützte Höhen, Schluchten und Gewässer. Zu den Naturschutzgebieten Ungarns gehören laut ungarischem Agrarministerium u.a. der Nationalpark Balaton Hochland, der Nationalpark Donau-Ipoly und der Nationalpark Aggtelek.
2. Branchenspezifische Ausschlusskriterien
Die Oberbank sieht folgende wirtschaftliche Aktivitäten und Branchen mit erhöhtem ESG-Risikopotential behaftet und schließt diese aus.
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Branche / Kriterium |
Ausschluss von |
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Atomenergie |
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Illegale Substanzen (Suchtmittel) |
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Schädliche Substanzen |
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Edelsteine und Konfliktmaterial |
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Fischerei |
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Handel mit geschützten Tieren oder Exportleder, sowie Tierversuche |
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Hochvolumen-Fracking und Förderungen von Ölsanden
Erdöl |
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Kohle |
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Kontroverse und schwere Waffen |
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Embryonenforschung |
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Pornografiebranche und vergleichbare Branchen („Rotlichtmilieu“; Adult-Entertainment) |
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Bergbau |
Bergbau-Aktivitäten ohne Bewilligung |
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Wett- und Glücksspiel |
Unternehmen, die illegales Glücksspiel betreiben/anbieten |
****** z.B. Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold, die u.a. in der Demokratischen Republik Kongo und ihren Nachbarstaaten gefördert werden. Diese Region ist stark von bewaffneten Auseinandersetzungen betroffen, wobei sich die bekämpfenden Parteien häufig über die Kontrolle der Minen finanzieren.
******* Definition lt. Kimberley-Abkommen: Geschmuggelte Diamanten, durch die verschiedene Kriege in Afrika finanziert wurden bzw. werden.
******** Das Arcitc Monitoring & Assessment Programme (AMAP) definiert ihren Geltungsbereich und damit die geografische Region der Arktis wie folgt: „Hocharktis, bis zur den subarktischen Gebieten Kanadas, des Königreichs Dänemark (Grönland und die Färöer Inseln), Finnlands, Islands, Norwegens, der Russischen Föderation, Schwedens und der Vereinigten Staaten, einschließlich der dazugehörigen Meeresgebiete“.
******* Eine Ausnahme im Sinne einer Bewilligungsmöglichkeit gibt es einzig für den Bereich der schweren Waffen. Eine Ausnahmebewilligung für die Finanzierung von schweren Waffen kann vom zuständigen Risikovorstand erteilt werden, wenn begründbare, dokumentierte und übergeordnete nationale/supranationale Interessen überwiegen.
3. Ausschlusskriterien für Länder
Dem Regionalitätsprinzip entsprechend, fokussiert sich die Oberbank auf Unternehmen in jenen Ländern, in denen sie vertreten ist bzw. die ihren Sitz in der EU haben oder einem Mitgliedsstaat der UNIDO angehören. Zudem tätigen wir keine Eigengeschäfte mit Zentralstaaten, welche durch die nachfolgenden Kriterien ausgeschlossen werden:
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Kriterium |
Ausgeschlossen werden |
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FATF-Liste
EU-Liste Hochrisikoländer |
Länder, die auf der schwarzen, dunkelgrauen oder grauen Liste der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) stehen.
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Klimaschutz |
Länder, die das Klimaschutzabkommen von Paris 2015 nicht ratifiziert haben (Ratifikation des Pariser Klimaabkommens) |
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Presse- und Medienfreiheit |
Länder, in denen laut Rangliste der Pressefreiheit von „Reporter ohne Grenzen“ eine „sehr ernste Lage“ oder „schwierige Lage“ besteht |
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Sanktionen |
Länder, gegen die UN-, US- und EU-Sanktionen verhängt worden sind (siehe Services/ Rechtliches/ Compliance/ Sanktionen & Embargos/Länder- und Sanktionsliste), soweit nicht besonders festgelegte Strategien und Verfahren in der Oberbank bestehen, um die gegenständlichen Risiken in angemessenem Umfang und in gesetzeskonformer Weise zu migrieren |
4. Umgang mit Konzernen
Innerhalb eines Konzerns werden jene Unternehmen ausgeschlossen bzw. nicht finanziert, deren Geschäftstätigkeit gegen die obigen Ausschlusskriterien verstößt. Die anderen Unternehmen des Konzerns bleiben weiterhin finanzierbar.
Wir als Oberbank möchten einen Beitrag zur nachhaltigen Transformation leisten und dafür unseren Anteil der nachhaltigen Finanzierungen erhöhen. Um für die Definition, Steuerung und Prüfung der nachhaltigen Finanzierungen eindeutige Kriterien festzulegen, haben wir das Oberbank Sustainable Lending Framework erstellt. Dieses wird tourlich weiterentwickelt und angepasst.
Aktuelle Version
Oberbank Sustainable Lending Framework 2025 (Deutsch)
Oberbank Sustainable Lending Framework 2025 (Englisch)
Erstfassung Sustainable Corporate Lending Framework 2023 inklusive SPO
Oberbank Sustainable Corporate Lending Framework (Deutsch)
Oberbank Sustainable Corporate Lending Framework (Englisch)
Second Party Opinion von ISS ESG (Englisch)
Oberbank Sustainable Lending Framework 2025 (Deutsch)
Oberbank Sustainable Lending Framework 2025 (Englisch)
Oberbank Sustainable Corporate Lending Framework 2023 (Deutsch)
Oberbank Sustainable Corporate Lending Framework 2023 (Englisch)
Second Party Opinion ISS ESG Sustainable Corporate Lending Framework 2023
Appendix Green Bond Framework 2021
Oberbank Green Bond Framework 2021
Second Party Opinion ISS Green Bond Framework 2021
Framework nachhaltige Konten der Oberbank
Oberbank Sustainable Bond Framework 2024 (Englisch)
Second Party Opinion Sustainalytics Sustainable Bond Framework 2024
Die Oberbank bekennt sich klar zum 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens und richtet die Klimastrategie auf die Dekarbonisierung des Kreditportfolios aus. Für die drei zentralen Assetklassen Commercial Real Estate, Residential Mortgages und Business Loans wurden konkrete, messbare Ziele bis 2030 und 2050 definiert, um ein Netto-Null-Portfolio bis 2050 zu erreichen.
Die Achtung der international anerkannten Menschenrechte ist für uns, die Oberbank, als Finanzinstitut ein fundamentaler Bestandteil unserer unternehmerischen Verantwortung. Wir bekennen uns dazu, unsere Geschäftstätigkeit so auszurichten, dass nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt vermieden oder gemindert werden. Wo erforderlich, werden diese Auswirkungen wirksam behoben. Dieses Bekenntnis erstreckt sich auf unser gesamtes Handeln und bildet die Grundlage für ein langfristig wertorientiertes Geschäftsmodell.
Strategische Nachhaltigkeitsziele bis 2030

Strategie & Werte
Die Absicherung der Selbständigkeit und Unabhängigkeit ist das oberste Ziel der Oberbank.
Finden Sie hier auch unsere Unternehmensgrundsätze und Werte.
Nachhaltige Finanzierungen
Die Oberbank wird auch hier ihrer ökologischen Verantwortung gerecht.
Klima- & Umweltschutz
Wir berücksichtigen bei allen Überlegungen ökologische Aspekte und sehen uns als Partner der Wirtschaft in der Transformation.