FAQs
Anders, weil:
wir unseren nachhaltigen Weg
auch anderen näherbringen wollen.
Nachhaltigkeit in der Oberbank – häufig gestellte Fragen
Allgemeines
ESG steht für Environment (Umwelt – Betriebsökologie, Umweltauswirkungen unserer Produkte und Finanzierungen), Social (Soziales – z.B. Umgang mit Mitarbeiter:innen, gesellschaftliches Engagement) & Governance (Unternehmensführung, Risikomanagement, Compliance) und wird als weiterer Begriff für Nachhaltigkeit verwendet.
Banken haben eine wesentliche Steuerungsfunktion, denn sie entscheiden, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten finanziert werden bzw. in welche Bereiche sie investieren. Von nachhaltigen Finanzgeschäften spricht man dann, wenn neben den klassischen Kriterien wie Rendite und Kreditrisiko auch ökologische, soziale und Governance-Aspekte berücksichtigt werden.
Ein Beispiel: Wenn eine Finanzierung als ökologisch nachhaltig gelten soll, müssen gewisse Umweltkennzahlen eingehalten werden. Bei Gebäuden gibt es beispielsweise Grenzwerte beim Heizwärmebedarf und beim CO₂-Ausstoß – zwei Daten, die sich aus dem Energieausweis einer Immobilie herauslesen lassen.
Nachhaltigkeit in der Oberbank
Nachhaltiges Denken und Handeln sind seit jeher fixe Bestandteile der wertebasierten Strategie der Oberbank. 2019 haben wir mit der Entwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie und der Implementierung eines modernen Nachhaltigkeitsmanagements in der Bank unsere Aktivitäten in diesem Bereich professionalisiert.
Heute ist unsere Nachhaltigkeitsstrategie ein wesentlicher Bestandteil unserer Strategie 2025. In unserem jährlichen Nachhaltigkeitsbericht (abrufbar unter Kennzahlen und Berichte) berichten wir umfassend über alle unsere Aktivitäten in diesem Bereich.
Die aktuellen ESG Ratings und Auszeichnungen sind hier
Ein Nachhaltigkeitsrating beurteilt Unternehmen, Länder oder Projekte in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit in unterschiedlichsten Bereichen (Governance, Soziales, Ökologie, Produkte, etc.). Nachhaltigkeitsratings werden in der Regel von darauf spezialisierten Agenturen wie z.B. ISS ESG oder Sustainalytics durchgeführt. Die Oberbank hat seit Juni 2021 im Nachhaltigkeitsrating von ISS ESG PRIME Status erreicht, d.h. wir gehören zu den besten Banken in unserer Branche.
Die Oberbank beschäftig sich schon länger eingehend mit dem Thema Nachhaltigkeit – eine konkrete Nachhaltigkeitsorganisation mit Nachhaltigkeitsbeauftragten in allen Abteilungen und ein eigenes Gremium gibt es seit dem Jahr 2021. 2022 wurde ein eigenes Team für Nachhaltigkeit in der Oberbank gegründet – die ESG Unit. Diese stellt die erste Anlaufstelle intern sowie extern dar und agiert als Drehscheibe für diverse Nachhaltigkeitsagenden in der Oberbank. Auch die Erstellung des jährlichen Nachhaltigkeitsberichts liegt in der Verantwortung der ESG Unit.
Die Oberbank verfolgt im Bereich der Nachhaltigkeit einen integrativen Ansatz und pflegt einen regelmäßigen und offenen Dialog mit ihren wichtigsten Stakeholdergruppen (öffentliche Institutionen, Kund:innen, Investor:innen und Mitarbeiter:innen) sowie mit Vertreter:innen von Impulsgeber:innen für eine nachhaltige Entwicklung (NGOs, Brancheninitiativen, Nachhaltigkeits-Ratingagenturen und Regulatoren). Dementsprechend spiegeln sich die uns bekannten Interessen und Erwartungen der Stakeholder in unseren Nachhaltigkeitszielen und -Maßnahmen wider.
Produkte
Das nachhaltige Produktportfolio der Oberbank ist ein wichtiger Baustein, mit dem die Oberbank zu einer nachhaltigen Entwicklung von Umwelt und Gesellschaft beitragen möchte. Die Oberbank arbeitet deshalb kontinuierlich daran, ihr Angebot an nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen zu erweitern.
- Für Privatkund:innen
Für Privatkund:innen bietet die Oberbank ein nachhaltiges Girokonto an. Das be(e) green Konto wurde mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet, da in Höhe der Kontoeinlagen nachhaltige Projekte finanziert werden. Diese umfassen neben wirtschaftlichen auch ökologische und soziale Kriterien. Mit jeder Eröffnung eines Oberbank be(e) green Kontos leistet die Oberbank einen Beitrag zum Erhalt der Bienenpopulation, indem großflächig Blühflächen angelegt und somit Bienen und weiteren blütenbestäubenden Insekten ein Lebensraum geboten wird.
Zudem bietet die Oberbank ein be(e) green Studentenkonto sowie zum Sparen und Anlegen ein be green Bonus-Sparkonto an.
Zum be(e) green Konto
Jetzt be(e) green Konto eröffnen
Zum be(e) green Studentenkonto
Jetzt be(e) green Studentenkonto eröffnen
Zum be green Bonus-Sparkonto
Zum be green Sparkonto Festzins
Seit Jänner 2024 gibt es den Privat-Sofort-Kredit be green mobility. Mit diesem Produkt, das in jeder Oberbank Filiale abgeschlossen werden kann, wird Folgendes finanziert: Wasserstoffautos, E-Autos, E-Motorräder, E-Bikes, Lastenfahrräder, Fahrräder und Scooter. Weitere Informationen unter: Konsumfinanzierung | Privatkunden - Oberbank
Mit dem be green living Real-Kredit kann die Sanierung, der Kauf oder Neubau von Immobilien in Österreich unter Einhaltung effizienter Energieausweis-Kennzahlen finanziert werden.
Zur Wohnbaufinanzierung
- Für Firmenkund:innen
Die Oberbank unterstützt Sie bei Investitionsförderungen. Klassische Investitionen von Unternehmen z.B. in neue Produktionsanlagen sind meist nicht förderbar. Oftmals führen aber genau diese Investitionen zu Energieeinsparungen, weniger CO₂-Ausstoß etc. und könnten somit z.B. für umweltrelevante Investitionszuschüsse in Frage kommen. Sprechen Sie Ihre:n Berater:in doch einmal auf nachhaltige Investitionsförderungen an!
Seit 2023 wird ein ESG-linked Kredit angeboten, bei dem die jeweiligen Unternehmen individuelle Nachhaltigkeitsziele wie z.B. die Reduktion des CO₂-Ausstoßes oder die Reduktion von Arbeitsunfällen vereinbart werden. Alternativ kann auch auf Nachhaltigkeitsratings oder ein ESG-Zertifikat von anerkannten Providern abgestellt werden. Bei der Erreichung wird der Kreditzins zum Vorteil der Kunden angepasst.
Mehr Informationen
be green invest Kredit/Leasing: Um Firmenkund:innen bei der Finanzierung ihrer nachhaltigen Investitionen zu unterstützen, wurde im 2024 ein eigenes zinsbegünstigtes Kreditprodukt zur Finanzierung von nachhaltigen Investitionen und Projekten aufgelegt (z.B. für erneuerbare Energie, saubere Mobilität oder Forschungsprojekte zu Dekarbonisierung von Produkten und Prozessen).
Mehr Informationen
Wir essen bio, kaufen bewusst ein, wohnen energieeffizient. Aber auch unsere Veranlagungsentscheidung bestimmt mit, wie unsere Zukunft wird. Neben den klassischen Anlageformen gibt es bereits viele Möglichkeiten, unser Geld in nachhaltige Produkte zu investieren. Mit einer Entscheidung für nachhaltige Fonds der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. investieren wir zum Beispiel in nachhaltige Verkehrssysteme, in robuste Infrastrukturen, in umweltfreundliche Gebäude, in eine innovative Industrie und Technik, in einen verantwortungsvollen Konsum, in erschwingliche Bildung oder in Nahrung für alle. Weil bei der Auswahl der Aktien neben wirtschaftlichen auch ökologische, soziale und Governance-Kriterien beachtet werden, wurden die nachhaltigen Fonds der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet*. Die genauen Kriterien für die einzelnen Fonds finden Sie hier
*Österreichisches Umweltzeichen
Das Österreichische Umweltzeichen (Registrierungs-Nr.: UW 681) wurde vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus für die 3 Banken Dividenden-Aktienstrategie, den 3 Banken Nachhaltigkeitsfonds, den 3 Banken Mensch & Umwelt Aktienfonds und den 3 Banken Mensch & Umwelt Mischfonds verliehen, weil bei der Auswahl der Aktien neben wirtschaftlichen auch ökologische, soziale und Governance-Kriterien beachtet werden. Das Umweltzeichen gewährleistet, dass diese Kriterien und deren Umsetzung geeignet sind, entsprechende Aktien auszuwählen. Dies wurde von unabhängiger Stelle geprüft. Die Auszeichnung mit dem Umweltzeichen lässt keine Rückschlüsse auf die künftige Wertentwicklung des Investmentfonds zu. Weitere Informationen zum Österreichischen Umweltzeichen und zu den Richtlinien für nachhaltige Finanzprodukte finden Sie unter www.umweltzeichen.at/de/produkte/finanzprodukte
Green/Social/Sustainability Bonds unterscheiden sich in erster Linie in der Mittelverwendung von „normalen“ Anleihen. Bei Green Bonds werden die Erlöse für die Finanzierung von grünen Projekten mit Klima- oder Umweltschutzwirkung verwendet (wie z.B. energieeffizienter Wohnbau); Social Bonds finanzieren hingegen soziale Projekte wie z.B. den Bau von Krankenhäusern oder den Betrieb von Bildungseinrichtungen.
Sustainability Bonds kombinieren Projekte aus den Kategorien Green & Social. Die Projektkategorien, die für die Mittelverwendung in Frage kommen, werden in einem Framework genau festgelegt. Darüber hinaus muss die/der Emittent:in nicht nur über die Mittelverwendung sondern auch über den positiven Beitrag der Finanzierungen (beim Green Bond z.B. zum Klimaschutz) jährlich in einem online verfügbaren sogenannten Impact Reporting berichten.
Details zum Green Bond der Oberbank
Regulatorik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit
2018 hat die EU Kommission ihren Aktionsplan „Financing Sustainable Growth“ formuliert, der Maßnahmen in drei Bereichen umfasst:
- die gezielte Steuerung von Kapitalflüssen in Richtung nachhaltige Investments
- die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das zentrale Risikomanagement von Finanzinstituten und
- die Transparenz der gesetzten Aktivitäten und die Langfristigkeit aller Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit (z.B. Vermeidung von Greenwashing)
Der Aktionsplan der EU-Kommission resultiert in zahlreichen EU-weit geltenden Verordnungen, Richtlinien und Standards, die uns als Oberbank direkt betreffen bzw. Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit haben. Große Bedeutung haben insb. die EU-Taxonomie-Verordnung, die Offenlegungs-Verordnung (SFDR), die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Der im Februar 2025 veröffentlichte Entwurf zur Omnibus-Richtlinie schlägt Erleichterungen an den genannten Regularien vor, welche die Oberbank und insb. unsere Firmenkunden betreffen würden.
Mehr zu Sustainable Finance und dem EU-Aktionsplan finden Sie hier
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist im Wesentlichen eine Liste an wirtschaftlichen Aktivitäten, die als nachhaltig angesehen werden. In sogenannten delegierten Verordnungen sind detaillierte Klassifikationssysteme definiert, anhand derer festgestellt werden kann, ob eine wirtschaftliche Aktivität nachhaltig ist oder nicht. Beispielsweise werden Kriterien definiert, welche ein Wohnbauprojekt erfüllen muss, um als nachhaltig eingestuft werden zu können. Es handelt sich dabei vorwiegend um technische Kriterien wie z.B. CO₂-Werte und Energieeffizienzkategorien, die laufend erweitert bzw. angepasst werden.
Ziel der EU-Taxonomie ist es, Investitionen in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken, um so einen Beitrag zur Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft in Richtung mehr Nachhaltigkeit und zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens zu leisten.
Bei der Analyse von Finanzierungen auf ihre ökologische Nachhaltigkeit orientiert sich die Oberbank, soweit dies im Einklang mit den Oberbank Ausschlusskriterien ist, an den Bewertungskriterien der EU-Taxonomie. Investitionen in Atomkraft werden jedoch beispielsweise ausgeschlossen, zumal diese nicht mit den Oberbank Ausschlusskriterien vereinbar sind.
Ab Seit 2024 müssen europäische Banken mit der Green Asset Ratio (GAR) den Anteil ihres nachhaltigen Geschäfts offenlegen. Bei der Berechnung der GAR wird der Anteil der nachhaltigen Finanzierungen eines in der Richtlinie definierten Kreises von Finanzierungskunden (Unternehmen, die den Anteil ihres Taxonomie-konformen Geschäftes veröffentlichen müssen, Privatpersonen und lokale Gebietskörperschaften) dem gemäß EU-Taxonomie definierten Geschäftsvolumen der Bank gegenübergestellt. Für weitere Details siehe die Frage betreffend die Vorgaben für den Nachhaltigkeitsbericht.
Weitere Informationen zur EU-Taxonomie unter dem Link
Die Sustainable Finance Disclosures Regulation (SFDR) sieht umfassende Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsrisiken für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater:innen vor. Ziel der SFDR ist es, dass sämtliche Finanzmarktteilnehmer ESG-Faktoren in ihren Beratungsprozess integrieren und (institutionelle) Anleger:innen diese in ihre Anlageentscheidungen einbeziehen können. U.a. zu ESG-Strategien und ESG-Merkmalen von Finanzprodukten haben Offenlegungen auf der Webseite, in vorvertraglichen Informationen sowie den regelmäßigen Berichten der Finanzmarktteilnehmer zu erfolgen. Die Oberbank legt ihre Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf der Website offen und auch die vorvertraglichen Informationen sind online direkt bei den einzelnen Produkten zu finden.
Weitere Informationen gemäß OffenlegungVO 2019/2088 (SFDR) siehe hier
(weiterführende Informationen und Links zu Produktseiten mit vorvertraglichen Informationen)
Im Zuge des EU Green Deals war es ein klares Ziel des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments, die Vorgaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung zu überarbeiten und zu stärken . Dies wurde mittels der Non Financial Reporting Directive (NFRD) bzw. in Österreich durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) umgesetzt. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wiederum ersetzt die NFRD und das zukünftige österreichische Umsetzungsgesetz – das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) – wird das NaDiVeG ersetzen.
Durch die CSRD – welche auch eine verpflichtende externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorsieht – wird sichergestellt, dass Unternehmen zuverlässige, vergleichbare und transparente Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen, um ihren Stakeholdern eine Bewertung der nicht-finanziellen Leistungen zu ermöglichen. Mit einer transparenten und vereinheitlichten Berichterstattung soll – wie auch durch den EU Green Deal angestrebt – die Neuausrichtung von Investitionen in nachhaltigere Technologien und Unternehmen unterstützt werden.
Die detaillierten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und definieren die offenzulegenden Datenpunkte.
Die CSRD-Reporting-Anforderungen geltend grds. seit dem Jahr 2024 für die Oberbank, doch ist die Berichterstattung gemäß der CSRD (und damit auch nach den ESRS) mangels nationalem Umsetzungsgesetz in Österreich noch nicht verpflichtend. Die Oberbank hat sich für eine freiwillige CSRD- und ESRS-Berichterstattung entschieden und bereits 2023 mit der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse und der Umstellung auf die Struktur der ESRS begonnen. In der Nachhaltigkeitserklärung über das Jahr 2024 erfolgten weitere Änderungen und Ergänzungen für die Vollanwendung der ESRS und wurde diese auch nach den ESRS geprüft.
Zu Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsbericht
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter ESG@oberbank.at
Diese Unterlagen dienen lediglich der aktuellen Information und basieren auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Erstellungszeitpunkt. Diese Unterlagen sind weder Angebot noch Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der hier erwähnten Veranlagungen bzw. (Bank-) Produkte. Sämtliche in diesem Dokument enthaltenen Aussagen sind nicht als generelle Empfehlung zu werten. Obwohl wir die von uns beanspruchten Quellen als verlässlich einschätzen, übernehmen wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier wiedergegebenen Informationen keine Haftung. Insbesondere behalten wir uns einen Irrtum in Bezug auf Zahlenangaben ausdrücklich vor.
be(e) green Konto
Mit nachhaltigen Girokonto sparen Sie CO2-Emissionen ein und leisten einen Beitrag zum Erhalt der Bienenpopulation.
Zum be(e) green Konto
Nachhaltige Finanzierungen
Die Oberbank wird auch hier ihrer ökologischen Verantwortung gerecht.
Nachhaltige Geldanlage
Nachhaltigkeitsprodukte bieten eine Alternative zur klassischen Geldanlage.
Ratings & Mitgliedschaften
Die Oberbank leistet einen messbaren Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung.
Klima- & Umweltschutz
Wir berücksichtigen bei allen Überlegungen ökologische und soziale Aspekte.