Nachhaltigkeit in der Oberbank – häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Was bedeutet ESG?

ESG steht für Environment (Umwelt – Betriebsökologie, Umweltauswirkungen unserer Produkte und Finanzierungen), Social (Soziales – z.B. Umgang mit Mitarbeiter:innen, gesellschaftliches Engagement) & Governance (Unternehmensführung, Risikomanagement, Compliance) und wird als weiterer Begriff für Nachhaltigkeit verwendet.

 

Was hat Nachhaltigkeit mit Bank zu tun?

Banken haben eine wesentliche Steuerungsfunktion – denn sie entscheiden welche wirtschaftlichen Tätigkeiten finanziert werden bzw. in welche Bereiche sie investieren. Von nachhaltigen Finanzgeschäften spricht man dann, wenn neben den klassischen Kriterien wie Rendite und Kreditrisiko auch ökologische, soziale und Governance Aspekte berücksichtigt werden.

 

Ein Beispiel: Wenn eine Finanzierung als ökologisch nachhaltig gelten soll, müssen gewisse Umweltkennzahlen eingehalten werden. Bei Gebäuden ist das beispielsweise der Heizwärmebedarf und der CO2-Ausstoß – zwei Daten, die sich aus dem Energieausweis einer Immobilie herauslesen lassen.

 

Nachhaltigkeit in der Oberbank

Wie nachhaltig ist die Oberbank?

Nachhaltiges Denken und Handeln sind seit jeher fixer Bestandteil der wertebasierten Strategie der Oberbank. 2019 haben wir mit der Entwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie und der Implementierung eines modernen Nachhaltigkeitsmanagements in der Bank unsere Aktivitäten in diesem Bereich professionalisiert.

 

Heute ist unsere Nachhaltigkeitsstrategie ein wesentlicher Bestandteil unserer Strategie 2025. In unserem jährlichen Nachhaltigkeitsbericht (abrufbar unter Kennzahlen und Berichte) berichten wir umfassend über alle unsere Aktivitäten in diesem Bereich.

 

Dass die Oberbank auch in Sachen Nachhaltigkeit zu den besten der Branche gehört, bestätigt uns nun ein externes Nachhaltigkeitsrating durch die Ratingagentur ISS ESG: Im Rating von ISS ESG wurde der Oberbank Prime Status verliehen (Stand Juni 2021). Die Oberbank AG gehört somit laut ISS ESG zu den besten 10% von 277 gerateten Instituten in der Branche Financials/Public & Regional Bank (Stand 23.06.2021). Wir haben außerdem die höchste Transparenzstufe von ISS ESG „Transparency Level: very high (80-100%)“ erreicht.

 

Was ist ein Nachhaltigkeitsrating?

Ein Nachhaltigkeitsrating beurteilt Unternehmen, Länder oder Projekte in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit in unterschiedlichsten Bereichen (Governance, Soziales, Ökologie, Produkte, etc.). Nachhaltigkeitsratings werden in der Regel von darauf spezialisierten Agenturen wie z.B. ISS ESG oder Sustainalytics durchgeführt. Die Oberbank hat seit Juni 2021 im Nachhaltigkeitsrating von ISS ESG PRIME Status erreicht d.h. dass wir zu den besten Banken in der Branche gehören.

 

Wie ist das Nachhaltigkeitsmanagement innerhalb der Oberbank organisiert? Wie werden Meinungen von Stakeholder:innen außerhalb der Oberbank einbezogen?

Die Oberbank beschäftig sich schon länger eingehend mit dem Thema Nachhaltigkeit – eine konkrete Nachhaltigkeitsorganisation mit Nachhaltigkeitsbeauftragten allen Abteilungen und eigenes Gremium gibt es seit dem Jahr 2021. 2022 wurde ein eigenes Team für Nachhaltigkeit in der Oberbank gegründet – die ESG Unit. Diese stellt die erste Anlaufstelle intern sowie extern dar und agiert als Drehscheibe für diverse Nachhaltigkeitsagenden in der Oberbank. Auch die Erstellung des jährlichen Nachhaltigkeitsberichts liegt in der Verantwortung der ESG Unit.

 

Die Oberbank verfolgt im Bereich der Nachhaltigkeit einen integrativen Ansatz und pflegt einen regelmäßigen und offenen Dialog mit ihren wichtigsten Stakeholdergruppen (öffentliche Institutionen, Kund:innen, Investor:innen und Mitarbeiter:innen) sowie mit Vertreter:innen von Impulsgeber:innen für eine nachhaltige Entwicklung (NGOs, Brancheninitiativen, Nachhaltigkeits-Ratingagenturen und Regulatoren). Dementsprechend spiegeln sich die uns bekannten Interessen und Erwartungen der Stakeholder:innen in unseren Nachhaltigkeitszielen und -Maßnahmen wider.

 

Produkte

Welche nachhaltigen Produkte bietet die Oberbank für Privatkund:innen und Firmenkund:innen an?

Das nachhaltige Produktportfolio der Oberbank ist ein wichtiger Baustein, mit dem die Oberbank zu einer nachhaltigen Entwicklung von Umwelt und Gesellschaft beitragen möchte. Die Oberbank arbeitet deshalb kontinuierlich daran, ihr Angebot an nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen zu erweitern.

 

  • Für Privatkund:innen
    Für Privatkund:innen bietet die Oberbank in Österreich ein nachhaltiges Girokonto an. Das be(e) green Konto wurde mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet, da in Höhe der Kontoeinlagen nachhaltige Projekte finanziert werden. Diese umfassen neben wirtschaftlichen auch ökologische und soziale Kriterien. Mit jeder Eröffnung eines Oberbank be(e) green Kontos leistet die Oberbank einen Beitrag zum Erhalt der Bienenpopulation, indem großflächig Blühflächen angelegt und somit Bienen und weiteren blütenbestäubenden Insekten ein Lebensraum geboten wird.
    Zudem bietet die Oberbank ein be(e) green Studentenkonto und zum Sparen und Anlegen ein be green Sparkonto sowie ein be green Sparkonto Festzins an.

 

Zum be(e) green Konto

Jetzt be(e) green Konto eröffnen

Zum be(e) green Studentenkonto

Jetzt be(e) green Studentenkonto eröffnen

Zum be green Sparkonto
Zum be green Sparkonto Festzins

 

 

  • Für Firmenkund:innen
    Hier liegt unser Fokus derzeit im Bereich der Investitionsförderungen . Klassische Investitionen von Unternehmen z.B. in neue Produktionsanlagen sind meist nicht förderbar. Oftmals führen aber genau diese Investitionen zu Energieeinsparungen, weniger CO2-Ausstoß etc. und könnten somit z.B. für umweltrelevante Investitionszuschüsse in Frage kommen. Sprechen Sie ihre:n Berater:in doch einmal auf nachhaltige Investitionsförderungen an!

    In Zukunft ist auch ein grünes Konto für Firmenkund:innen geplant, wir halten Sie auf dem Laufenden.

 

Was sind nachhaltige Veranlagungen?

Wir essen Bio, kaufen bewusst ein, wohnen energieeffizient. Aber auch unsere Veranlagungsentscheidung bestimmt mit, wie unsere Zukunft wird. Neben den klassischen Anlageformen gibt es bereits viele Möglichkeiten unser Geld in nachhaltige Produkte zu investieren. Mit einer Entscheidung für nachhaltige Fonds der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. investieren wir zum Beispiel in nachhaltige Verkehrssysteme, in robuste Infrastrukturen, in umweltfreundliche Gebäude, in eine innovative Industrie und Technik, in einen verantwortungsvollen Konsum, in erschwingliche Bildung oder in Nahrung für alle. Weil bei der Auswahl der Aktien neben wirtschaftlichen auch ökologische, soziale und Governance-Kriterien beachtet werden, wurden die nachhaltigen Fonds der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. mit dem Österreichischen Umweltzeichen* ausgezeichnet.

 

Zu den nachhaltigen Geldanlagen

 

*Österreichisches Umweltzeichen

Das Österreichische Umweltzeichen (Registrierungs-Nr.: UW 681) wurde vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus für die 3 Banken Dividenden-Aktienstrategie, den 3 Banken Nachhaltigkeitsfonds, den 3 Banken Mensch & Umwelt Aktienfonds und den 3 Banken Mensch & Umwelt Mischfonds verliehen, weil bei der Auswahl der Aktien neben wirtschaftlichen auch ökologische, soziale und Governance-Kriterien beachtet werden. Das Umweltzeichen gewährleistet, dass diese Kriterien und deren Umsetzung geeignet sind, entsprechende Aktien auszuwählen. Dies wurde von unabhängiger Stelle geprüft. Die Auszeichnung mit dem Umweltzeichen lässt keine Rückschlüsse auf die künftige Wertentwicklung des Investmentfonds zu. Weitere Informationen zum Österreichischen Umweltzeichen und zu den Richtlinien für nachhaltige Finanzprodukte finden Sie unter www.umweltzeichen.at/de/produkte/finanzprodukte

 

Was ist ein Green Bond/Social Bond/Sustainability Bond?

Green/Social/Sustainability Bonds unterscheiden sich in erster Linie in der Mittelverwendung von „normalen“ Anleihen. Bei Green Bonds werden die Erlöse für die Finanzierung von grünen Projekten mit Klima- oder Umweltschutzwirkung verwendet (wie z.B. energieeffizienter Wohnbau); Social Bonds finanzieren hingegen soziale Projekte wie z.B. den Bau von Krankenhäusern oder den Betrieb von Bildungseinrichtungen.

Sustainability Bonds kombinieren Projekte aus den Kategorien Green & Social. Die Projektkategorien, die für die Mittelverwendung in Frage kommen, werden in einem Framework genau festgelegt. Darüber hinaus muss die/der Emittent:in nicht nur über die Mittelverwendung sondern auch über den positiven Beitrag der Finanzierungen (beim Green Bond z.B. zum Klimaschutz) jährlich in einem online verfügbaren sogenannten Impact Reporting berichten.

Details zum Green Bond der Oberbank

 

Regulatorik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit

Regulatorische Vorgaben im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit: Inwiefern betrifft dies die Oberbank?

2018 hat die EU Kommission ihren Aktionsplan „Financing Sustainable Growth“ formuliert, der Maßnahmen in drei Bereichen umfasst:

 

  • die gezielte Steuerung von Kapitalflüssen in Richtung nachhaltige Investments
  • die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das zentrale Risikomanagement von Finanzinstituten
  • die Transparenz der gesetzten Aktivitäten und die Langfristigkeit aller Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit gewährleisten (Vermeidung von Greenwashing)

 

Der Aktionsplan der EU-Kommission resultiert wiederum in zahlreichen EU-weit geltenden Verordnungen und Standards, die uns als Oberbank direkt betreffen bzw. Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit haben, allen voran die EU-Taxonomie und die Offenlegungs-Verordnung.

 

Mehr zu Sustainable Finance und dem EU-Aktionsplan finden Sie hier

 

Was versteht man unter nachhaltigen Investitionen und wie hängt dies mit der EU-Taxonomie zusammen?

Die EU-Taxonomie ist im Wesentlichen eine Liste an wirtschaftlichen Aktivitäten, die als nachhaltig angesehen werden. Sie legt in den sogenannten delegierten Verordnungen detaillierte Klassifikationssysteme fest, anhand derer festgestellt werden kann, ob eine wirtschaftliche Aktivität nachhaltig ist oder nicht. Es handelt sich dabei vorwiegend um technische Kriterien (ua. CO2-Werte bzw. Energielevel). Z.B. werden Kriterien definiert, welche ein Wohnbauprojekt erfüllen muss, um als nachhaltig eingestuft werden zu können. Diese Kriterien werden laufend erweitert bzw. werden sich mit der Zeit verändern.

 

Ziel der EU-Taxonomie ist es, mehr Investitionen in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken, um so einen Beitrag zur Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft in Richtung mehr Nachhaltigkeit und zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens zu leisten.

 

Bei der Analyse von Finanzierungen auf ihre ökologische Nachhaltigkeit orientiert sich die Oberbank, soweit dies im Einklang mit den von der Oberbank gesetzten Ausschlusskriterien ist, an den Bewertungskriterien der EU-Taxonomie. Die Oberbank schließt allerdings sämtliche Investitionen in Atomkraft aus, da dies nicht mit ihren Ausschlusskriterien vereinbar ist. Weitere Informationen zur EU-Taxonomie unter dem Link

 

Was ist die Offenlegungs-Verordnung (SFDR)?

Die Sustainable Finance Disclosures Regulation (SFDR) sieht umfassende Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsrisiken für Finanzmarktteilnehmer:innen und Finanzberater:innen vor. Ziel der Offenlegungs-Verordnung ist es, dass sämtliche Finanzmarktteilnehmer:innen ESG-Faktoren in ihren Beratungsprozess integrieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass (institutionelle) Anleger:innen ESG-Faktoren in ihre Anlageentscheidungen einbeziehen. Offenlegungen unter anderem zu ESG-Strategien und ESG-Merkmalen von Finanzprodukten haben auf der Webseite, in vorvertraglichen Informationen sowie den regelmäßigen Berichten zu erfolgen. In diesem Zusammenhang legt die Oberbank ihre Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf der Website offen und auch die vorvertraglichen Informationen sind online direkt bei den einzelnen Produkten zu finden.

 

Zur Strategie Nachhaltigkeitsrisiken

 

Zur Produktinformation zum nachhaltigen individuellen Portfoliomanagement

 

Zur nachhaltigen Geldanlage

(weiterführende Informationen und Links zu Produktseiten mit vorvertraglichen Informationen)

 

An welchen Vorgaben orientieren wir uns für den Nachhaltigkeitsbericht?

 

Mit dem Bericht entsprechen wir den Anforderungen des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeg), mit welchem die EU-Richtlinie Non-Financial Reporting Directive (NFRD) in österreichisches Recht umgesetzt wurde. Große Unternehmen von öffentlichem Interesse haben im Nachhaltigkeitsbericht über nicht-finanzielle Themen zu berichten. Dazu gehören Umweltschutz, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Anti-Korruption und Diversität. Für unseren Nachhaltigkeitsbericht orientieren wir uns zusätzlich inhaltlich an den GRI-Standards, den Leitlinien der Global Reporting Initiative . Diese Standards werden weltweit freiwillig angewandt und unterstützen Unternehmen und Organisationen aller Branchen mit Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in unterschiedlichsten Themenfeldern. So wird die Transparenz der Offenlegungen und die Vergleichbarkeit der Berichte erhöht.

 

Zu Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsbericht

 

 

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter ESG@oberbank.at

 

Diese Unterlagen dienen lediglich der aktuellen Information und basieren auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Erstellungszeitpunkt. Diese Unterlagen sind weder Angebot noch Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der hier erwähnten Veranlagungen bzw. (Bank-) Produkte. Sämtliche in diesem Dokument enthaltenen Aussagen sind nicht als generelle Empfehlung zu werten. Obwohl wir die von uns beanspruchten Quellen als verlässlich einschätzen, übernehmen wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier wiedergegebenen Informationen keine Haftung. Insbesondere behalten wir uns einen Irrtum in Bezug auf Zahlenangaben ausdrücklich vor.