Kfz Leasing

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Sie können Ihr Kfz Leasing bequem von zu Hause aus vereinbaren und sparen dadurch Zeit.

Markenunabhängigkeit

Sie erhalten von uns Angebote für alle gängigen Kfz-Modelle und können bei den Händler:innen als Barkäufer:in auftreten.

 

 

* In Kooperation mit der Oberbank Kfz-Leasing GmbH. Schnelle Finanzierungsentscheidung bei positiver Bonitätsprüfung und Vorliegen folgender Unterlagen: Einkommensnachweis der letzten 3 Monate, amtlicher Lichtbildausweis, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung bei Nicht-EU-Bürger:innen, Daten des zu finanzierenden Autos. Gilt nur für Privatpersonen, Neu- bzw. Vorführfahrzeuge. Finanzierungssumme maximal € 100.000,–.

Wissenswertes zum Kfz Leasing

Kann ich jedes Auto leasen oder bin ich an eine bestimmte Marke gebunden?

Jeder neue Pkw (einschließlich Vorführfahrzeuge) ist leasingfähig, Gebrauchtwagen können nicht mehr geleast werden. Die Oberbank bietet Ihnen eine markenunabhängige Beratung und ist im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern an keinen Autohersteller gebunden. Dadurch können Sie die Wahl Ihres Autos völlig unabhängig treffen. Die Bezahlung des Autos wird von der Oberbank Kfz-Leasing GmbH übernommen.

 

Welche Art von Leasing kann ich als Privatperson abschließen?

Für Privatpersonen bietet die Oberbank Kfz-Leasing GmbH ein attraktives Restwert-Leasing an. Dabei wird am Beginn auf Basis der Laufzeit des Vertrages und der Kilometer, die Sie mit Ihrem Auto zurücklegen, ein Restwert festgelegt. Mit der monatlichen Leasingrate bezahlen Sie nur den Differenzbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem vereinbarten Restwert.

 

Die Oberbank Kfz Leasing setzt die Restwerte ehrlich und realistisch an. Das bedeutet, dass wir keine Lockangebote mit niedrigsten Raten anbieten. Dadurch vermeiden Sie böse Überraschungen am Vertragsende, durch Nachzahlungen aufgrund unrealistischer hoher Restwerte.

 

Welchen Vorteil bringt Leasing im Vergleich zu einer Kreditfinanzierung?

Die Leasingrate kann auf Ihre persönlichen Verhältnisse abgestimmt werden. Sie treten bei einer Leasingfinanzierung beim Kfz-Händler immer als Bezahler:in auf. Der Händler bekommt den Kaufpreis direkt von der Leasinggesellschaft. Dadurch verschaffen Sie sich einen klaren Vorteil bei der Preisverhandlung. Im Falle einer Rückgabe des Fahrzeuges am Vertragsende, hat der Händler überdies kurze Standzeiten, da das Fahrzeug leasingfähig bleibt. Dies verschafft Ihnen wiederum eine gute Verhandlungsposition auch beim Wiederverkauf.

 

Kann ich beim Kfz Leasing eine Anzahlung leisten?

Sie haben die Möglichkeit, am Beginn des Leasingvertrages eine Anzahlung zu leisten. Diese Anzahlung wird Ihnen auf die monatliche Leasingrate angerechnet, wodurch Sie die Höhe der monatlichen Zahlung dementsprechend niedrig halten können. Wenn Sie z. B. Ihr altes Auto beim Neuwagenkauf zurückgeben, kann der Wert, den Ihnen die/der Händler:in dafür bezahlt, als Anzahlung für den Leasingvertrag verwendet werden.

 

Muss ich für das geleaste Auto eine Vollkaskoversicherung abschließen und wer bezahlt für die Kosten?

Ja, Sie müssen für Ihr Auto eine Vollkaskoversicherung abschließen. Sie können grundsätzlich die Versicherung, bei der Sie Ihr Auto versichern, frei wählen, die Oberbank kann Ihnen jedoch über ihren Kooperationspartner Generali AG attraktive Versicherungskonditionen ermöglichen. Als Leasingnehmer:in sind Sie für den Erhalt des Autos verantwortlich und die laufenden Kosten dafür sind von Ihnen zu tragen. Darunter fallen neben der Versicherung beispielsweise auch die Servicekosten und der Sprit.

 

Welche Nebenkosten fallen bei einem Leasingvertrag an?

Neben den Leasingraten sind die gesetzliche Bestandsvertragsgebühr und eine einmalige Bearbeitungsgebühr zu leisten. Für den Zeitraum ab Anmeldung des Fahrzeuges bis zum Vertragsbeginn (der auf die Anmeldung folgende nächste Monatserste) verrechnen wir die Leasingrate aliquot.

 

Was passiert, wenn ich während der Laufzeit einen Schaden am Auto habe?

Melden Sie jeden Schaden am Leasingfahrzeug unverzüglich der Oberbank Kfz-Leasing GmbH. Diese wird mit Ihnen die weitere Vorgangsweise festlegen.

 

Was geschieht am Vertragsende?

Am Ende des Leasingvertrages verbleibt der am Beginn festgelegte Restwert.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

 

  • Sie können Ihr Auto behalten und einen Anschlussvertrag auf Basis des Restwertes abschließen (Vertragsverlängerung) und so in weiterer Folge den Restwert finanzieren.
  • Sie können das Auto an eine/n Händler:in zurückgeben (z. B. beim Kauf eines Neufahrzeuges), oder Sie geben das Auto an die Oberbank Kfz-Leasing GmbH zurück und diese übernimmt für Sie den Verkauf. Der Verkaufserlös wird in beiden Fällen zur Abdeckung des Restwertes verwendet. Ein etwaiger Differenzbetrag wird mit Ihnen verrechnet.
  • Sie können aber natürlich auch durch Bezahlung des Restwertes Ihr Auto ankaufen und es weiter nutzen.

 

Wer ist mein/e Ansprechpartner:in bei Fragen?

Ihr Ansprechpartner in allen Belangen zu Ihrem Leasingvertrag ist Ihre/Ihr persönliche/r Berater:in in Ihrer Oberbank Filiale.

 

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Vorsorge

Damit Sie im Ernstfall in jeder Lebenslage finanziell abgesichert sind, sorgen Sie am besten rechtzeitig vor.

 

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