25.07.2023 ‐ Presse

Erfolgreiche Entwicklung führt zu Aktiensplit

Aufgrund der positiven Kursentwicklung der Aktie führt die Oberbank am 1. August 2023 einen Aktiensplit im Verhältnis 1:2 durch. Für Aktionär:innen bedeutet das, dass sich die Anzahl der Aktien im Depot verdoppelt und der Gesamt-Kurswert gleich bleibt. Der niedrigere Stückpreis erleichtert die Handelbarkeit der Aktie und die Limitschritte sinken von 50 auf 20 Cent.

Hauptversammlung beschließt Aktiensplit

In der 143. ordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG am 16. Mai 2023 wurde ein Aktiensplit im Verhältnis 1:2 beschlossen. Für jede Stückaktie erhalten die Aktionär:innen dadurch eine weitere Stückaktie. Die Anzahl der Aktien verdoppelt sich von bisher 35.307.300 auf 70.614.600 Stück. Das Grundkapital bleibt unverändert, es beträgt nach wie vor EUR 105.921.900 und ist nun in 70.614.600 auf Inhaber lautende Stückaktien aufgeteilt. Auf jede Stückaktie entfällt künftig ein anteiliger Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,50.

 

Was ändert sich für Oberbank-Aktionär:innen?

  • Der Split erfolgt im Verhältnis 1:2. Für Aktionär:innen bedeutet das: Die Anzahl der Oberbank Aktien verdoppelt sich, der Kurs halbiert sich im Umkehrschluss. Der Depotwert bleibt somit unverändert.
  • Die Buchung erfolgt automatisch ab 1. August durch die depotführende Bank, Aktionär:innen haben keinen Handlungsbedarf.
  • Mit dem Split halbiert sich der Kurs der Oberbank Aktie, dadurch wird die Handelbarkeit der Aktie erleichtert und es sinken auch die Limitschritte bei Orders von bisher 50 auf 20 Cents.

 

Generaldirektor Dr. Franz Gasselsberger, MBA:

Wir freuen uns, dass unsere Aktionär:innen am Wachstumskurs der Oberbank teilhaben können. Aufgrund der guten Kursentwicklung der Aktie werden wir nunmehr einen Split durchführen.“

Was ist ein Aktiensplit?

Bei einem Aktiensplit werden die bestehenden Aktien in einem bestimmten Verhältnis geteilt. Damit vergrößert sich die Anzahl der ausgegebenen Aktien. Die Anzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien ändert jedoch nicht das Grundkapital bzw. den Marktwert der Gesellschaft.

 

Weitere Informationen zur Oberbank Akte finden Sie hier