29.09.2023 ‐ Presse

Landesgericht Linz bestellt besonderen Vertreter

In der Auseinandersetzung UniCredit und Oberbank bestellt das Landesgericht Linz einen besonderen Vertreter.

Generaldirektor Dr. Franz Gasselsberger zur Bestellung eines besonderen Vertreters:

Das Verfahren geht seinen gesetzlichen Gang. Wir erwarten eine Klärung im Sinne des Vorstands der Oberbank und gehen davon aus, dass auch in diesem Verfahren die Rechtmäßigkeit unseres Vorgehens bestätigt wird!

Die UniCredit hat bekanntlich im Rahmen der heurigen Hauptversammlung der Oberbank einen weiteren Eskalationsschritt gesetzt: Sie hat sich wieder einmal auf ein aktienrechtliches Minderheitenrecht berufen und beantragt, die Oberbank müsse nun sogar ihren eigenen Vorstand verklagen.

 

Worum es geht:

Die Wüstenrot wollte ihre BTV-Beteiligung verkaufen. Die UniCredit hat ihr Interesse bekundet, weil sie damit die Kontrolle über die BTV erlangt hätte. Um das zu verhindern, mussten diese Aktien im Syndikat gehalten werden. Die Oberbank und die BKS haben das Aktienpaket daher wie vertraglich vorgesehen aufgegriffen und zum Börsekurs an Syndikatspartner weitergereicht. Das hat die Oberbank rund 3 Mio Euro gekostet und einen vielfach höheren Schaden der Oberbank verhindert: So konnte eine massive Entwertung der Beteiligung der Oberbank an der BTV im derzeitigen Wert von über 280 Mio. Euro sicher vermieden werden.

 

Jetzt behauptet die UniCredit, dass der Vorstand eine Übernahme der BTV nicht verhindern hätte dürfen und daher die Oberbank geschädigt hätte.  Sie hat bei Gericht beantragt, dass die Oberbank mithilfe eines besonderen Vertreters gegen ihren eigenen Vorstand eine Schadenersatzklage erhebt: Der Vorstand soll die Kosten für die Verhinderung einer Übernahme der BTV durch die UniCredit gefälligst aus eigener Tasche zahlen.

 

Das Gesetz erlaubt der UniCredit als Aktionärin formal diesen Antrag. Das Gericht hatte daher einen solchen Vertreter zu bestellen, ohne selbst die Prozessaussichten beurteilen zu dürfen.

Dieser Vertreter hat nun das Verfahren zu führen, und dort ist zu klären, ob der Oberbankvorstand die Übernahme der BTV durch die UniCredit verhindern durfte oder nicht. Auch dieses Verfahren wird seinen normalen Gang nehmen – wie auch alle anderen 17 Verfahren, die von der UniCredit bisher gegen die 3Banken angezettelt wurden.

 

Gerade hat die UniCredit vom Obersten Gerichtshof zu lesen bekommen, was von ihren in diesen Verfahren und in den Hauptversammlungen der letzten Jahre erhobenen Vorwürfen zu halten ist: Nämlich nichts.

 

Pressesprecherin:

Mag. Beatrix Putz / Presse & Investor Relations

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