Aktuelle Förderprogramme für Unternehmen und GründerInnen in Österreich

Mit Unterstützungen bei Investitionen und Innovationen zum Erfolg.

Klug gefördert und vorteilhaft finanziert. So muss weiterhin das Motto für Unternehmen lauten, wenn sie investieren möchten. Denn durch die Inanspruchnahme von Förderungen können Investitionskosten signifikant reduziert werden. Nachfolgend bieten wir Ihnen einen Überblick der Oberbank-Fördergruppe über die aktuelle Förderlandschaft.

Für Unternehmen gibt es verschiedenste Förderungen von Bund, Ländern, Gemeinden und EU. Je nach Betriebsphase – wie beispielsweise Gründung, Übernahme, Wachstum, Innovation und Forschung oder Unternehmenssanierung – stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung. Der Nutzen einer Förderung kann für das Unternehmen beträchtlich sein. Daher lohnt sich die Frage nach möglichen Investitions- und Innovationsförderungen, um den „Return on Investment“ und damit den Unternehmenserfolg zu optimieren.

 

1. Überbrückungskredite im Zusammenhang mit der Corona-Krise

Die Auswirkungen der Corona-Krise sind für viele Unternehmen durch Auftrags- und Lieferausfälle bzw. Buchungsstornierungen spürbar. Die österreichische Bundesregierung stellt daher Haftungsrahmen mit dem Ziel zur Verfügung, die bankseitige Gewährung von Überbrückungskrediten für gesunde Unternehmen zu erleichtern, deren Umsatz- und Ertragswicklung coronabedingt beeinträchtigt ist.

Konkret wird eine Förderhaftung über 80 oder 90 % bzw. eine abstrakte Garantie über 100 % für einen Kredit der Hausbank übernommen. Für Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft steht die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) zur Antragseinbringung zur Verfügung. Gewerbliche und industrielle KMUs können über das Austria Wirtschaftsservice (AWS) einreichen.

 

  • Voraussetzung: Das Unternehmen muss die Corona-Betroffenheit nachweisen: z.B. Markteinbruch, Lockdown-Geschäftsschließungen oder Lieferkettenverzögerungen.
  • Die Beantragung auf Basis der aktuellen Richtlinie ist mit 15. Dezember ausgelaufen, allerdings wird die Verlängerung dieser Richtlinie für Anfang März erwartet (beantragbar bis 30.06.2022).
  • Neuerung: 12 Monate Ausnützungszeitraum (bisher 24 Monate)

 

2. Förderungen für betriebliches Testen

Die Bundesregierung sieht eine Unterstützung für Unternehmen vor, die innerbetrieblich Corona-Tests durchführen. Pro Testung, die unter medizinischer Aufsicht durchgeführt wird, wird ein Betrag von 10 Euro ersetzt. Unternehmen erhalten für das vorangegangene Quartal die tatsächlich geleisteten Tests abgegolten. Die Antragstellung in diesem AWS-Zuschussprogramm ist mit 18.2.2022 ausgelaufen. Ob diese Förderrichtlinie auch noch für das 1. Quartal 2022 beantragbar sein wird, ist derzeit noch offen.

 

 

3. ERP-Kredite: Wettbewerbsfähigkeit erhalten, neue Geschäftsfelder aufbauen

Nicht erst durch die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie stehen Unternehmen vor der Herausforderung, stärker in das Unternehmenswachstum, die Innovation und die Digitalisierung, also in die künftige Konkurrenzfähigkeit investieren zu müssen. Durch die Bereitstellung attraktiver Zinskonditionen wird die Investitions- aber auch Entwicklungstätigkeit der österreichischen Unternehmen gezielt unterstützt.

 

Vorteile eines ERP-Kredites:

  • konstant niedriger Fixzinssatz
  • der Zinssatz von 0,5 % p.a. soll trotz der steigenden Langfristzinsen auch 2022 nicht erhöht werden
  • Laufzeiten bis 14 Jahre inkl. einer tilgungsfreien Zeit von bis zu 4 Jahren
  • Kombination mit Förderhaftungen und -zuschüssen 

 

4. AWS Wachstumsinvestitionen 2022+

Gefördert werden Wachstums- und Innovationsprojekte österreichischer Unternehmen (KMU, eingeschränkt auch Großunternehmen) aus den Branchen Industrie, produzierendes Gewerbe und produktionsnahe bzw. -begleitende Dienstleistungen.

 

Voraussetzungen:

  • Das Projekt wird in Österreich durchgeführt
  • Das Projektvolumen beträgt mind. EUR 300.000,–
  • Der Antrag wird vor Projektstart gestellt
  • Bei dem Projekt handelt es sich um ein nachhaltiges und innovatives Vorhaben

 

Spezielle Konditionen/Bedingungen: Green Frontrunner

Der Green Frontrunner-Zuschuss steht für Investitionen in Produkt- und Verfahrensinnovationen, maßgebliche Wachstumsprojekte aber auch Projekte im Bereich F&E&I, die in ihrem Reifegrad auf dem Weg zum Markt an Forschungsprojekte anschließen, zur Verfügung. Diese Projekte sollen in Österreich beheimatete, international tätige Unternehmen auf den Weg zum Markt- oder Technologieführer bringen oder einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt einer solchen Position liefern. Darüber hinaus verfolgen diese Frontrunner-Unternehmen eine auf Klima- und Umweltziele ausgerichtete Frontrunner-Strategie.

 

  • Das AWS-Budget wird 2022 auf € 12 Mio. erhöht
  • Die 10%-Grenze fällt => Gesamtförderung inkl. green Frontrunner bis zur generellen EU-Barwert-Obergrenze
  • Die max. € 500.000,- werden auf € 1 Mio. verdoppelt
  • Zwingende Kombination mit einem ERP-Kredit
  • Leasingfinanzierte Projekte können nicht bezuschusst werden

 

Spezielle Konditionen/Bedingungen: EFRE

Hier stehen Zuschussmittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) für wachstums- und beschäftigungsfördernde Investitionsprojekte von KMU zur Verfügung, die einen Beitrag zur Wertschöpfung leisten. Das Mindest-Investitionsvolumen beläuft sich auf TEUR 300.

 

  • Start der EU-Periode 2021-2027 mit 01.01.2022
  • Antragstellung ab 1.1.2022
  • Nur KMU, keine Projekte in Wien, Leasing nicht möglich etc.
  • Zwingende Kombination mit einem ERP-Kredit
  • Schwerpunkte: Innovation+Beschäftigung+Nachhaltigkeit

 

5. Förderungen zum Neu- bzw. Ausbau von „Primärversorgungszentren“

Österreich erhält aus dem EU-Aufbaufonds zusätzliche Mittel zur Attraktivierung und Förderung der Primärversorgung. Damit soll bis zum Jahr 2026 ein Ausbau der Primärversorgung erreicht und dem vor allem in ländlichen Regionen vorherrschenden Mangel an HausärztInnen entgegengewirkt werden.
Gefördert werden sollen konkrete Maßnahmen zur Attraktivierung der Allgemeinmedizin sowie der gesamten Primärversorgung. Dazu zählen neben der flächendeckenden Ausrollung von Primärversorgungszentren und -netzwerken unter anderem der Ausbau der digitalen Infrastruktur sowie die Steigerung der Energieeffizienz in den Praxen.

 

  • Start im Q1/2022, Richtlinienlaufzeit bis 2026
  • Investitionszuschüsse bis 50 % bzw. € 1,6 Mio. (für materielle und immaterielle Kosten)
  • Zuschussbonus für nachhaltige Projekte
  • Gesamtdotierung € 100 Mio.

 

6. Förderungen für Umwelt- und Entwicklungsprojekte

Sowohl für umweltrelevante als auch Entwicklungsprojekte kann nach wie vor aus einer breiten Förderprogrammpalette ausgewählt werden. Die Vorteile liegen hier einerseits darin, dass alle österr. Unternehmen antragsberechtigt sind (bei den klass. Investitionen wie Baulichkeiten oder Maschinen liegt der Förderfokus klar auf dem KMU-Segment) und der Großteil der Gesamtförderung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse vergeben wird.

 

Nützen Sie Ihre Förder-Chance mit der Oberbank

Unternehmensförderungen sind eine Kernkompetenz der Oberbank. Sie gehört zu den führenden „Förderbanken“ in Österreich und versteht sich als One-Stop-Shop, der das Unternehmen bei der Aufbereitung der Unterlagen gemäß der aktuellen Förderspruchpraxis unterstützt.

 

Prokurist Gerald Weidenauer:

Mit der Erfahrung und Unterstützung der Oberbank-Fördergruppe, einer Gruppe von SpezialistInnen innerhalb der Bank, wird die sehr komplexe Förderlandschaft für unsere KundInnen überschaubarer.

Vor allem haben wir die notwendige Erfahrung bei der Kombination bzw. Auslegung der Förderprogramme und begleiten unsere KundInnen durch das gesamte Förder-Procedere. Das verschafft den Unternehmen einen echten Mehrwert.“

 

Unser Angebot:

  • Aufbereitung Ihrer Investitions- und Innovationsprojekte gem. der aktuellen Förderspruchpraxis
  • Individuelle Finanzierungskonzepte
  • Qualifizierte Beratung und umfassende Unterstützung bei der Abwicklung Ihrer Förderanträge

 

Dieser Expertenbeitrag wurde am 11.02.2022 aktualisiert.

Fotoquelle: Shutterstock

 

Diese Unterlagen dienen lediglich der aktuellen Information und basieren auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Erstellungszeitpunkt. Diese Unterlagen sind weder Angebot noch Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der hier erwähnten Veranlagungen bzw. (Bank-)Produkte. Sämtliche in diesem Dokument enthaltenen Aussagen sind nicht als generelle Empfehlung zu werten. Obwohl wir die von uns beanspruchten Quellen als verlässlich einschätzen, übernehmen wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier wiedergegebenen Informationen keine Haftung. Insbesondere behalten wir uns einen Irrtum in Bezug auf Zahlenangaben ausdrücklich vor.

 

 

Fotoquelle: Eric Krügl

Gerald Weidenauer

Leiter der Investitionsfinanzierung und -förderung der Oberbank AG

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